Trotz steigender «Fallzahlen» ist der Anteil der positiven Testergebnisse seit Ende Mai stabil unter 1 Prozent. Die Hospitalisierungen wegen und mit Covid-19 liegen im Promillebereich aller Spitaleintritte. Die Gefahr einer Erkrankung liegt unter den Werten einer winterlichen Grippewelle.
Kein Wunder, dass die vom Bundesrat verfügte Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr bei allen Menschen, die mit den Zahlen einigermassen vertraut sind, auf wenig Verständnis stösst. Dazu kommt: Das Tragen einer Maske bietet höchst marginalen Schutz und schadet der Gesundheit.
Gegen die Verordnung an sich gibt es keine Rechtsmittel. Aber man kann beim Bundesrat Befreiung von der Maskenpflicht beantragen. Wird der Antrag abgelehnt, hat man eine gerichtlich anfechtbare Verfügung in der Hand. Einen Musterbrief für die Befreiung von der Maskenpflicht finden Sie ganz unten.
Dann muss sich endlich ein Gericht mit der Zweckmässigkeit und der Verhältnismässigkeit der bundesrätlichen Verordnung befassen und die Rechtmässigkeit der Einschränkung der Freiheitsrechte prüfen. Ein Anwalt, der die Rechtsvertretung in einem solchen Fall übernimmt, ist vorhanden (die Adresse ist corona-transition bekannt).
Wichtig: Ein Antrag befreit weder von der Maskenpflicht, noch verpflichtet seine Ablehnung, den Fall weiterzuziehen. Aber er schafft die Grundlage, dass die Massnahmen endlich rechtlich überprüft werden können.
Ein Verstoss gegen die Maskenpflicht führt nicht zu einer Busse. Eine solche kann erst verhängt werden, wenn man den Anweisungen des Sicherheitspersonals, eine Maske aufzuziehen, nicht Folge leistet. Schaffner gehören nicht zum Sicherheitspersonal, nur die Bahnpolizei (Art. 4 des «Bundesgesetzes über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr»)
Ein offener Brief an den Bundesrat von Daniel Wirz zur Maskenpflicht.
«Ich bin empört und wollte Sie das einfach wissen lassen. Sie haben den Bogen – einmal mehr – überspannt. Was gegenwärtig in diesem Land wütet, ist eine Art von Staatsgläubigkeit. Das halte ich wohlverstanden für ein unvergleichlich gefährlicheres Virus.»