Ärzte wie Weber und der gerichtliche Masken-Irrsinn
Mit einer Maske hält man eine
Virusinfektion nicht auf.
Christian Drosten
Liebe Leserinnen und Leser!
Es ist einfach irre. Selbst Christian Drosten sagte Ende Januar 2020 in der RBB-Sendung Talk aus Berlin: «Mit einer Maske hält man eine Virusinfektion nicht auf» (siehe Video unten oder auch den Transition-News-Beitrag «Kieler Studie zu Masken und anderen Massnahmen ist blosses Blendwerk»; hier die komplette Sendung).
Quelle: Youtube-Account von GuiSchol
Und spätestens nach Veröffentlichung der RKI-Files ist es sozusagen amtlich, dass das Maskentheater ohne faktische Grundlage war. Findet man doch in diesen RKI-Files für den 30. Oktober 2020 den Eintrag, «es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes».
Dennoch wurde Mitte 2022 gegen Walter Weber, Onkologe in Hamburg und Mitgründer der «Ärzte für Aufklärung» (ÄfA), Anklage erhoben, und zwar mit dem Vorwurf, er hätte Gefälligkeitsmaskenatteste ausgestellt. Anfang dieses Jahres wurde dann tatsächlich ein Prozess am Hamburger Landgericht gegen ihn losgetreten, der in die heiße Phase geht.
Dabei drängt sich verstärkt der Eindruck auf, dass Weber von der Richterin Nehle Behr insgeheim bereits verurteilt wurde. Zwar gelang es dem Rechtsbeistand von Weber vergangene Woche, die Richterin dazu zu kriegen, den Masken-Experten Kai Kisielinski beim 24. Verhandlungstag am Freitag sprechen zu lassen (Transition Newsberichtete). Doch auch wenn der promovierte Arzt und Gutachter Kisielinski ein regelrechtes Argumentationsfeuerwerk abfeuerte, ist nach Auffassung des Datenanalysten Tom Lausen, Bruder von Sven Lausen, einem der zwei Anwälte von Weber, stark damit zu rechnen, dass die Richterin Weber verurteilt.
Wie aber, habe ich mich gefragt, kann es sein, dass sich jemand wie Weber noch vor Gericht verantworten muss, wo doch null Evidenz für die Sinnhaftigkeit des Maskentragens gibt? Und bei meiner Antwort bin ich wieder mal bei den Mainstreammedien gelandet.
Gestolpert bin ich da über den Beitrag «Atteste zur Befreiung von Maskenpflicht – Prozess-Welle gegen Ärzte», veröffentlicht am 27. Oktober in der Welt am Sonntag:
Artikel in der Welt am Sonntag vom 27. Oktober 2024; Quelle: Telegram-Kanal der Ärzte für Aufklärung; zum Artikel auf welt.de geht es hier
Zunächst dachte ich, dieser Artikel muss doch nur so strotzen vor Kritik am Maskenirrsinn. Immerhin erschien er in der Welt, also einem Medium, das kürzlich sogar schrieb, «die Verschwörungstheoretiker hatten wohl doch Recht» mit ihrer Kritik an der Corona-Politik (wir berichteten). Zudem wurde er von Benjamin Stibi und Elke Bodderas verfasst und damit von zwei Autoren, die in der Vergangenheit mitunter scharfe Kritik am Agieren der Verantwortlichen in Sachen Corona geübt hatten.
Und gleich zu Beginn erfährt man etwas, das einen schaudern und die Frage in den Kopf springen lässt, warum eigentlich Fauci, Drosten, Lauterbach & Co. trotz ihrer nachweislichen Lügen und ihrer skandalösen Corona-Politik noch unbehelligt herumlaufen:
«Die Ausstellung von sogenannten Masken-Attesten in der Corona-Pandemie hat für Mediziner in Deutschland weitreichende juristische Konsequenzen. Wie Welt am Sonntag erfuhr, sind mit Stand Oktober 2024 bereits mindestens 1000 Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Dabei verhängten Richter Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro, Berufsverbote und Freiheitsstrafen.»
Um so tragischer, dass letztlich auch Stibi und Bodderas an den Fakten vorbeischrieben und dabei das, was an berechtigter Kritk Erwähnung fand, durch haltlose Gegenstatements aufweichen.
So behaupten Stibi und Bodderas, der Nutzen der Masken sei «wissenschaftlich umstritten». Fakt ist hingegen, wie ich ihnen auch per E-Mail schrieb, dass der Nutzen wissenschaftlich schlicht nicht nachgewiesen ist. Das zeigt allein der Umstand, dass es keine solide placebo-kontrollierte Studie gibt, die den Nutzen des Maskentragens nachgewiesen hätte.
Des Weiteren verwies ich Stibi und Bodderas auf Statistiken, die unmissverständlich aufzeigen, dass die Maskenpflicht an Absurdität nicht zu übertreffen war. Hier ein Beispiel:
Das Maskentragen hatte keinen Einfluss auf die Zahl der „positiven“ Tests, wie unzählige Statistiken belegen, darunter die für den US-Bundesstaat New York. So blieb dort von Oktober 2021 bis Februar 2022 die Zahl der „positiven“ Tests praktisch unverändert (rote Linie), egal ob viel oder wenig Maske getragen wurde (schwarze Linie) — und dies selbst dann, nachdem etwa ab Anfang Januar 2022 drastisch weniger Masken getragen wurden; Quelle: mein Artikel «Freiwillig vermummt»
Zudem versteigen sich Stibi und Bodderas mit dem Satz, «ein Attest gilt dann als ‹unrichtig› nach ständiger Rechtsprechung, wenn es ohne vorherige Untersuchung ausgestellt wird». Doch auch das ist nicht nachvollziehbar, wie auch der Rechtsbeistand von Weber, dem ja vorgeworfen wird, er habe Patienten-Atteste ausgestellt, nachdem er mit ihnen nur telefoniert und sie somit nicht physisch untersucht hat, vergangene Woche vor Gericht umfassend dargelegt hat.
So hatten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) 2020 vereinbart, dass Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nicht mehr persönlich beim Arzt vorstellig werden müssen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen. Ein Telefonat reiche hierfür aus. Und die Möglichkeit der Krankschreibung per Telefon wurde Ende 2023 erneut ermöglicht (siehe etwa hier).
Webers Anwälte stellten daraufhin den Antrag, Kassenärzte-Chef Gassen zur Anhörung und Vernehmung vorzuladen. Doch dieser Antrag wurde, wie die allermeisten, von der Richterin einfach «abgebügelt».
Dennoch zitieren Stibi und Bodderas FDP-Urgestein Wolfgang Kubicki, der in diesem Zusammenhang unkorrekterweise behaupten darf: «Selbst mit den besten Absichten ausgestellt, bleiben es vorsätzlich falsche Atteste.»
Stibi und Bodderas weisen zudem auf die Behauptung der Ärztekammer Hamburg hin, Voraussetzung dafür, ausnahmsweise von der Pflicht des Maskentragens befreit zu werden, sei, dass bei der betroffenen Person «gesundheitliche Beeinträchtigungen von einigem Gewicht» – auf gut Deutsch also eine Vorerkrankung – diagnostiziert worden seien. Doch auch das ist faktisch nicht haltbar, wie ich die beiden auch habe wissen lassen.
So hatte, was Hamburg angeht, die Abgeordnete Anna von Treuenfels 2021 auf meine Anregung hin eine Anfrage an den Hamburger Senat gestellt – und dieser konzedierte in seiner Antwort, dass eine Person keine Vorerkrankung haben müsse, um ein Attest ausgestellt zu bekommen. Im Übrigen «liegen die Ausstellung von Attesten und damit auch die Entscheidung über die dem Attest zugrunde liegenden Indikationen in der Verantwortlichkeit der ausstellenden Ärztinnen und Ärzte».
Dass eine Vorerkrankung notwendig sei, um ein Attest ausgestellt zu bekommen, wurde von der Hamburger Politik lediglich extra erfunden im Sommer 2021, um das Maskenbefreiungsattest meines Sohnes vor Gericht ablehnen zu können und so zu vermeiden, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird mit bundesweiter Strahlkraft.
Eine Antwort von Stibi und Bodderas habe ich bis dato leider noch nicht erhalten.
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