Quelle: Youtube-Kanal von Dominik Paradies
Mitte 2022 wurden gegen Walter Weber, Onkologe in Hamburg und Mitgründer der «Ärzte für Aufklärung» (ÄfA), Anklage erhoben. Der Vorwurf: Ausstellung von Gefälligkeitsmaskenattesten. Und tatsächlich wurde dieses Jahr ein Prozess am Hamburger Landgericht losgetreten, bei dem in der vergangenen Woche die Verhandlungstage 23 (Dienstag) und 24 (Freitag) stattfanden.
Auch nach dem 23. Prozesstag drängte sich der Eindruck auf, dass Weber von der Richterin Nele Behr insgeheim bereits verurteilt wurde. So wurde jeder noch so sinnvoll erscheinende Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt – bis es zu fortgeschrittener Stunde dem Rechtsbeistand von Weber gelang, die Richterin dazu zu kriegen, sich eventuell darauf einzulassen, am Freitag den Masken-Experten Kai Kisielinski bei der Verhandlung sprechen zu lassen (Transition News berichtete).
Am Freitag war Kisielinski, promovierter Arzt, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit den Zusatzbezeichnungen Notfallmedizin, spezielle Unfallchirurgie und Sozialmedizin sowie als ärztlicher Gutachter tätig, auch im Landgericht angekommen. Um etwa 9:20 Uhr in der Früh ging es los – und im Laufe der Verhandlung am Vormittag war man geneigt zu denken, Kisielinksi würde doch keine Gelegenheit bekommen vorzutragen.
So bügelte die Richterin Anträge der Verteidigung, den 52-Jährigen sprechen zu lassen, tatsächlich ab. Doch dann genehmigte sie doch noch einen Antrag von Webers Anwälten Ivan Künnemann und Sven Lausen – plus zwei kleinere spontan nachgereichte. Und so wurden die Anwesenden Zeugen eines regelrechten Spektakels, ja eines mehr als zwei Stunden dauernden Argumentationsfeuerwerks, durch das jedem der Irrsinn des Maskentragens vor Augen geführt wurde.
Zum einen waren es die etlichen von Kisielinski genannten faktischen Argumente und Studien, die das Ganze zum Erlebnis machten – selbst für diejenigen, die längst wussten, dass es keinerlei Beweise für die Sinnhaftigkeit und Unbedenklichkeit des Maskentragens gibt. Bedenken wir, dass eine 2015er Studie sogar schlussfolgert, «insgesamt gibt es keine stichhaltigen Beweise für die Behauptung, dass Gesichtsmasken entweder den Patienten oder den Chirurgen vor infektiöser Kontamination schützen».
Und eine Arbeit aus dem Jahr 1981 zeigt sogar auf, dass offenbar im OP-Saal «eine minimale Kontamination am besten dadurch erreicht werden kann, dass überhaupt keine Maske getragen wird [und dass das Tragen einer Maske während der Operation] ein Standardverfahren ist, auf das verzichtet werden könnte», siehe hier und hier).
Zum anderen war auch die Art, wie Kisielinski auftrat, die regelrecht begeisterte. Zumal einen der Gedanke beschlich, Zeuge von einer absoluten Rarität zu sein, nämlich davon, dass während eines Prozesses, bei dem es um das Maskentragen und damit um eines der zentralen Vehikel der Corona-Politik geht, eine wirklich sachliche und faktische Aufarbeitung der Thematik stattfindet.
So konzedierte Kisielinski gleich zu Beginn seines Vortrags, dass er selbst zu denjenigen gehöre, denen das Tragen von Masken im OP keine großen Probleme bereite. Doch dies könne halt keineswegs einfach so verallgemeinert werden. Jeder Mensch sei verschieden und reagiere auf dieselben Einflussfaktoren körperlich und seelisch unterschiedlich. Darüber hinaus gehe aus der Studienlage unmissverständlich hervor, dass es keine höchstmögliche wissenschaftliche Evidenz für die Sinnhaftigkeit des Maskentragens gebe und zugleich das Tragen von Masken erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen könne, wie etwa aus seiner 2021er Meta-Studie klar hervorgehe (wir berichteten).
Auch agierte Kisielinski sehr höflich in der Wortwahl und in seiner Art und bedankte sich mehrfach bei der Richterin dafür, dass sie ihm die Möglichkeit eingeräumt habe, bei diesem Gerichtsprozess vorzutragen. Und meinte zu ihr auch, dass er sich vorstellen könne, in welch schwieriger Lage sie sich befinde, wenn man bedenke, wie im öffentlichen und medialen Diskurs über diese Thematik debattiert worden sei und zum Teil auch noch werde.
Dominik Paradies war am Freitag auch wieder vor Ort und hat zu diesem 24. Prozesstag ein YouTube-Video erstellt (siehe auch ganz oben).
Erschienen war auch der Programmierer und Datenanalyst Tom Lausen, Bruder von Webers Rechtsbeistand Sven Lausen. Er sagte Transition News, dass er trotz des auch aus seiner Sicht fantastischen Vortrags von Kisielinski skeptisch bleibe und nach wie vor alles andere als überrascht sei, wenn die Richterin Behr Weber verurteilt. Wenn dies so kommen sollte, wäre es am Ende am Bundesgerichtshof, final zu entscheiden, so Lausen.
Noch ist das letzte Wort im Prozess gegen Weber vor dem Hamburger Landgericht aber nicht gesprochen. Die nächsten Prozesstage sind:
2. Dezember 2024, 9:15 bis 16:00 Uhr
4. Dezember 2024, 9:15 bis 16:00 Uhr
5. Dezember 2024, 9:15 bis 10:30 Uhr
9. Dezember 2024, 9:15 bis 16:00 Uhr
11. Dezember 2024, 9:15 bis 16:00 Uhr
12. Dezember 2024, 9:15 bis 16:00 Uhr
13. Dezember 2024, 9:15 bis 15:00 Uhr
16. Dezember 2024, 9:15 bis 16:00 Uhr
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