Google hatte Inhalte mit der Begründung, es handle sich um «Hassrede», entfernt. Eine Klage dagegen wurde nun von einem Bezirksgericht in Warschau abgewiesen. Damit hat der Tech-Gigant einen Sieg auf polnischem Gebiet errungen, wie das Medienportal Remix berichtet. Dies bedeute einen Rückschlag für die Meinungsfreiheit.
Geklagt hatte Paweł Lisicki, Herausgeber der Wochenzeitung Do Rzeczy. Der fragliche Inhalt bezog sich auf zwei Ausgaben einer katholischen Sendung auf dem Youtube-Kanal wSensie.tv über die Lehre der katholischen Kirche zur Ideologie der LGBT-Bewegung.
Eine Definition von «Hassrede» oder eine Grundlage für die Entfernung von Inhalten aufgrund dieser Bezeichnung habe Google nie vorgelegt, hätten die Kläger argumentiert. Sie hätten auf freie Meinungsäusserung plädiert und gefordert, dass die beiden Episoden des Programms wieder eingestellt und nicht als «Hassrede» bezeichnet werden sollen.
Das Gericht habe zu Gunsten von Google entschieden und festgestellt, dass die Programme «Hassrede» förderten. Allerdings habe das Gericht auch nicht definiert, was der Begriff eigentlich bedeute. Es habe lediglich festgestellt, dass die in den Programmen vermittelten Ansichten «äusserst schädlich» seien.
Als Reaktion auf das Urteil hätten die Verteidiger erklärt, die Richter hätten ihre eigenen Werte über die Rechtsnormen gestellt, so Remix weiter. Laut Lisicki stelle das Vorgehen von Google eine Form der Zensur dar. Diese solle Kritiker der LGBT-Ideologie mundtot machen und katholische Ansichten aus der öffentlichen Debatte ausschliessen. Die Blockierung von Sendungen zum aktuellen Zeitgeschehen durch soziale Medien sei Machtmissbrauch.
Erwähnenswert sei laut dem Portal auch, dass die polnische Regierung einst die Idee eines Anti-Zensur-Gesetzes für soziale Medien in die Diskussion gebracht habe. Damit habe man die Macht von Big Tech zügeln wollen. Solche Vorschläge seien jedoch im Sande verlaufen. Aktuell scheine es keinen Plan mehr für ein ein solchen Gesetzes zu geben.