Das Affentheater geht in den nächsten Akt. Die WHO hatte Anfang Juni «dringend» zu Massnahmen gegen Affenpocken in Europa aufgerufen. Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) folgt nun dem Aufruf. Ab nächstem Mittwoch müssen Ärztinnen und Ärzte jeden laborbestätigten Fall von Affenpocken melden, verkündete BAG in einem heute veröffentlichten Bulletin.
Es müssen zudem Angaben zur Exposition gemacht werden – zum Beispiel Reisen in betroffene Gebiete – und zum Übertragungsweg – zum Beispiel enge Kontakte zu erkrankten Tieren oder Menschen.
Damit will das BAG die epidemiologische Lage besser überwachen sowie «Wissenslücken insbesondere im Bereich des Übertragungswegs» schliessen. Als Meldekriterium gilt ein positiver PCR-Test.
Dem BAG zufolge soll die Meldepflicht dabei helfen, «zu erkennen, ob es sich bei mutmasslichen Fällen von Affenpocken um «echte» Infektionen handelt, um diese von Infektionen mit ähnlichen Symptomen (z.B. Windpocken, echte Pocken) unterscheiden zu können…». Bisher konnte ein positiver Labortest nur als «aussergewöhnlicher klinischen Befund bzw. Laborbefund» gemeldet werden.
Wie das BAG wissen lässt, wurden in der Schweiz bis am 3. Juli insgesamt 115 laborbestätigte Fälle von Affenpocken gemeldet. Sie hätten überwiegend homosexuelle Männer betroffen, die sich in Westeuropa angesteckt hatten. Weltweit seien bisher mehrere tausend «Fälle» festgestellt worden, insbesondere in Europa, Nordamerika und Australien.
Kommentar Transition News:
Die Meldepflicht wird nicht dazu beitragen, «Affenpocken» von Windpocken oder Pocken zu unterscheiden, da es sich bei «Affenpocken» selbst vermutlich um eine Umdefinition der Pocken handelt. Das einzige Kriterium zur spezifischen Diagnose der «Affenpocken» ist der entsprechende PCR-Test, der wie bei SARS-CoV-2 lediglich Gensequenzen findet, die angeblich zu einem pathogenen Virus gehören – was jedoch nie wissenschaftlich bewiesen wurde.
Wozu die Meldepflicht hingegen beitragen wird, ist die «Fallzahlen» zu erhöhen und somit mehr Angst zu schüren.
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