«Euer Konzept für die Neuwahl ist ein No-go», schreibt der Aarauer Anwalt Dr. iur. Andreas Röthlisberger in einem offenen Brief an Marion Russek, Präsidentin der Verfassungsfreunde und empfiehlt einen «Marschhalt».
Andreas Röthlisberger hat den Vorstand der Verfassungsfreunde zu den neuen Statuten beraten und die Arbeitsgruppe geleitet, die Ende Dezember im Auftrag des Vorstandes neue Statuten vorlegte.
Röthlisberger unterstreicht die Leistung, die Russek mit ihrem Team erbracht hätte, meint aber auch, die Abstimmung vom 28. November sei «vergeigt» worden. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass die Abstimmung «nur mit und gemeinsam mit all den Menschen» hätte gewonnen werden können, «die sich bis dahin hatten impfen lassen». Es sei deshalb logisch und konsequent, dass die verbliebenen vier Vorstandsmitglieder zurücktreten.
Das Konzept für die Neuwahlen in den Vorstand entspreche aber nicht den Werten und der Charta der Verfassungsfreunde. «Die Differenzen zwischen den entstehenden Gruppierungen werden sich mit diesen Wahlen vertiefen», schreibt Röthlisberger.
Hintergrund: Gemäss dem vom Vorstand veröffentlichten Wahlprozedere wird mit Listen und nach dem Majorzsystem gewählt. Kandidaten dürfen weder gestrichen noch panaschiert werden. Damit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine einzige Liste die Mehrheit im Vorstand gewinnt oder diesen ganz übernimmt. Dieser neue Vorstand könnte dann die Verfassungsfreunde mit neuen Statuten nach seinen Wünschen gestalten. Die Organisation der Wahlen hat der Vorstand an eine externe Fachstelle vergeben. «Die Abwicklung des Wahlprozederes übernimmt Markus Schneider aus Solothurn», schrieb der Vorstand in seinem Newsletter. Schneider ist ehemaliger Solothurner Kantonsrat und heute selbständiger Berater im Bereich «Public Affairs».
In Anbetracht der Krise genüge es nicht, «wenn der Vorstand für die Durchführung der Wahlen einen ‹neutralen Fachmann› beizieht bzw. beauftragt», schreibt Röthlisberger.
Als Weg aus der Krise sieht der Anwalt und Mediator einen «technischen Interimsvorstand» mit vier Aufgaben:
- Vernehmlassung und Abstimmung über die neuen Statuten,
- Wahlvorschlag für den Vorstand durch eine Findungskommission
- Generalversammlung nach den neuen Statuten
- Sicherstellung der operativen Abläufe der Geschäftsstelle
Alles andere führe in eine Sackgasse, bzw. «zur Implosion» der Verfassungsfreunde. «Damit würde die stärkste und vielversprechendste Bürgerrechtsbewegung in unserem Land seit dem zweiten Weltkrieg abrupt und völlig unverdient in die Bedeutungslosigkeit versinken», schreibt Röthlisberger.
Marion Russek äusserte sich auf Anfrage von Corona-Transition nicht inhaltlich zum Schreiben von Röthlisberger. Sie kündigte aber an, dass in den kommenden Tagen noch eine Stellungnahme ihrerseits erfolgen werde.
(Nachtrag 2.2.22) Zitat aus der Antwort von Marion Russek an Andreas Röthlisberger:
der vorstand ist legitmiertes organ der FdV und hat hat diese wahlen beschlossen und führt diese nun auch durch. die einzig massgebende grundlage dafür sind unsere geltenden statuten. unsere vorstandsarbeit ist konform mit diesen.
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