In einem Seniorenheim in Oberhausen ist es nach einer «Auffrischung» mit einem nicht zugelassenen Impfstoff zu schweren Komplikationen gekommen. 90 Senioren wurden geimpft, die Bilanz danach:
- 9 Patienten sind «heftig» erkrankt
- ein Todesfall
- zwei Reanimationen
Die Ärztekammer Nordrhein hat darauf in einem Schreiben ihre Mitglieder «herzlich» gebeten,
«selber ärztlich zu entscheiden, ob Sie nicht lieber auf die Zulassung oder Empfehlung warten wollen oder Sie diese Auffrischungsimpfung tatsächlich für so dringlich halten, dass diese auch ohne Empfehlung der STIKO oder CoronaImpfV-konforme Zulassung durchgeführt werden müsste».
Der rechtliche Hintergrund: Bei zugelassenen Impfstoffen haftet gemäss den geltenden Verträgen der Staat für Impfschäden (nicht die Hersteller!). Bei nicht zugelassenen Impfstoffen (auch als sog. «off-label»-Impfstoffe empfohlen) haftet der Arzt.
Der Impfdruck und die rechtlichen Konsequenzen werden dabei auf die Ärzte übertragen.