Bereits im März berichtete die Berliner Zeitung, dass es im Prozess gegen Michael Ballweg eine Art «geheimen Machtkampf» gibt zwischen Richtern und Staatsanwaltschaft. So hatte das Gericht eine Einstellung des Strafverfahrens gegen den Querdenken-Gründer vorgeschlagen, die Staatsanwaltschaft diesen jedoch abgelehnt und einen Befangenheitsantrag gegen die Richter der Kammer gestellt.
An dieser Konstellation hat sich nichts geändert, wie Querdenken-711 in einer Pressemitteilung (PM) schreibt, welche die Überschrift trägt: «42. Verhandlungstag – Richter ohne Erinnerung, Gericht will einstellen, Staatsanwaltschaft blockiert». Darin heißt es:
«Am 42. Verhandlungstag schlug die Vorsitzende Richterin erneut eine Einstellung nach § 153a StPO vor, mit einer Geldauflage zwischen 2000 und 4000 Euro. Wichtig: Ein Verzicht auf die Entschädigung für die Untersuchungshaft (279 Tage) sei nicht Teil dieses Vorschlags gewesen. Obwohl die Vorwürfe zunehmend an Substanz verlieren, lehnte die Staatsanwaltschaft auch diesen Vorschlag ab. Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler kritisierte: ‹Von tausendfachem Betrug bleibt ein Sandkorn. Doch selbst bei einer Einstellung ohne Schuldfeststellung sucht die Staatsanwaltschaft ihr Heil lieber in der Revision.›»
Auch geht aus der PM hervor, dass im Verfahren gegen Ballweg drei Zeugen aufgetreten seien: ein Bankdirektor, ein Vertreter eines Rettungsdienst-Vereins sowie der Haftrichter Berger. Was den Bankdirektor angehe, so handele es sich um Vorstand der Volksbank am Württemberg, der ausgesagt habe, dass gegen Michael Ballweg eine Geldwäscheverdachtsmeldung erstellt worden sei – unter Nennung seiner Rolle als Gründer von Querdenken-711.
«Obwohl diese Information mit dem eigentlichen Verdacht nichts zu tun hatte, wurde sie ausdrücklich vermerkt. Die Verteidigung wertete dies als Ausdruck politischer Vorverurteilung», heißt es dazu in der PM.
Besonders «erschütternd» zeigt sich Querdenken-711 unterdessen über die Aussage des Haftrichters Berger, der im November 2022 eine Haftprüfung gegen Michael Ballweg geleitet habe:
«Während der Anhörung war Ballweg über fünf Stunden hinweg an den Tisch gefesselt – eine Maßnahme, die der Richter nicht für hinterfragungswürdig hielt. Berger behauptete, sich an nichts erinnern zu können – weder an die Fesselung, noch an Bitten um deren Aufhebung, an einen späteren Befangenheitsantrag und eine diesbezügliche Strafanzeige. ‹Ich war für die Fesselung nicht zuständig, das machen die Wachtmeister.›
Für Ballweg und die Verteidigung steht fest: Die Maßnahme hatte demütigenden Charakter – und war politisch motiviert.»
Laut PM findet der nächste Verhandlungstag am kommenden Dienstag statt, also am 22. Juli. An diesem Tag könnten gemäß Gericht die Plädoyers beginnen, und ein Urteil könnte bereits am 31. Juli verkündet werden. Querdenken-711 weiter:
«Für die Verteidigung ist deshalb klar: Ein Freispruch bleibt das Ziel.»