Der Verein «1bis19» hat einen Preis für den «kreativsten» Umgang mit den Grundrechten ausgelobt. Mit der Aktion solle eine breite Öffentlichkeit auf die vielfältigen Missstände hingewiesen werden, die seit Jahren dem Verständnis eines demokratischen Rechtsstaates zuwiderlaufen, wie der Verein auf seiner Website schreibt.
Als «Initiative für Grundrechte und Rechtsstaat» beschreibt sich der 2020 in Berlin gegründete Verein, dessen Name sich aus den ersten neunzehn Artikeln des Grundgesetzes der Bundesrepublik herleitet. Man sei der Überzeugung, dass die dort festgehaltenen Grund- und Freiheitsrechte zu jedem Zeitpunkt größtmögliche Geltung haben müssten. Diese Artikel seien bindend und dürften nicht durch «kreative Auslegung» umgangen werden.
Spätestens seit der «Corona-Zeit» seien jedoch vielfach Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in ihr Gegenteil verkehrt worden. Auf ähnliche Weise wie bei dem Virus würden auch bei verschiedenen anderen Themen via Angst-Szenarien immer weitere Einschränkungen der Bürgerrechte gefordert.
Die großen Medien hätten darüber hinaus ihre Kontrollfunktion weitgehend aufgegeben. Als aktuelles Beispiel nennt «1bis19» die fehlende Berichterstattung zur bevorstehenden Ratifizierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO in Deutschland. Das entsprechende Zustimmungsgesetz sieht ausdrücklich und konkret die Einschränkung mehrerer Grundrechte vor. Transition News informierte zum Beispiel hier und hier.
Mit dem jetzt ausgelobten Negativpreis wolle man bewusst nicht «die verfassungswidrigste Verletzung» der Grundrechte prämieren, sondern den «kreativsten Umgang» damit. Der Stil wäre etwa, die Grundrechte würden ja lediglich bedarfsgerecht präzisiert und modern definiert. Durch diesen Ansatz könne «zynische Machtpolitik» vielleicht besser benannt werden, ohne depressiv zu werden, hofft der Verein.
Vorschläge für Preisträger, also Personen oder Institutionen, die durch ihr Handeln einen besonders «kreativen» Umgang mit den Grundrechten gezeigt haben, kann jeder einreichen. Das geht bis zum 15. September 2025 auf dieser Webseite des Vereins.
Zudem soll es auch einen Positivpreis geben, kündigt «1bis19» an. Dieser werde an eine Person oder Institution verliehen, die sich besonders um die Grundrechte verdient gemacht habe. Vorschläge für diese Variante könnten allerdings nur von Mitgliedern des Vereins kommen.
Die Preisverleihung wird am 25. Oktober im Großraum Köln stattfinden.