Der Kabarettist Dieter Hallervorden (85) ist mit dem Eilantrag gegen die vorübergehende Schließung seines Berliner Theaters gescheitert. Das berichtet der Tagesspiegel. Das Verwaltungsgericht Berlin habe seinen Antrag gegen die Corona-Eindämmungsverordnung des Landes zurückgewiesen.
Kein Einzelfall. Das Verwaltungsgericht hatte laut Tagesspiegel «in den vergangenen Tagen schon Eilanträge von Gastronomen gegen die Schließung ihrer Lokale zurückgewiesen, auch ein Konzertverbot wurde bestätigt».
Gescheitert sind auch Eltern und Grosseltern, die ein Laternenfest und einen Kindergeburtstag ausrichten wollten. In beiden Fällen versuchten sie, über entsprechende Eilanträge die Aufhebung der bestehenden Regelungen zu erwirken.
In einer Mitteilung des Berliner Verwaltungsgerichts heisst es:
«Die 14. Kammer hat den Eilantrag zurückgewiesen, mit dem der Antragsteller festgestellt wissen wollte, dass die vorgenannten Regelungen auf die beiden Aktivitäten keine Anwendung finden. Es sei nicht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich § 1 Abs. 4 SARS-CoV-2-IfSG in einem etwaigen Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen werde. Die Voraussetzungen für ein Tätigwerden des Verordnungsgebers seien – wie bereits in einer Vielzahl von Fällen durch die Kammer entschieden – gegeben.»