Der Versuch des belgischen Lobbyisten Frédéric Baldan, Ursula von der Leyen auf ihrem Weg zur zweiten Amtszeit zum Stolpern zu bringen, ist gescheitert. Zwar hatte das Brüsseler Berufungsgericht von der Leyen für den 9. Juli zum Gerichtstermin vorgeladen, doch bei der Verhandlung entschied die zuständige Zivilrichterin dann, ihr Gericht sei nicht zuständig für den Fall. Baldan und seine Anwälte bezeichneten dieses Vorgehen in einer Pressemitteilung als «geschmackloses Theaterstück» (hier und hier).
Der Hintergrund: Nachdem Baldan brisante Informationen über von der Leyens Pfizergate-Skandal veröffentlicht und bei einem Gericht im belgischen Lüttich eine Strafanzeige gegen die EU-Kommissionspräsidentin eingereicht hatte, wurden ihm seine Akkreditierungen als Lobbyist bei den EU-Institutionen entzogen.
Baldan sah dies als Vergeltungsmaßnahme an, die nach dem belgischen Gesetz vom 28. November 2022 über den Schutz von Whistleblowern verboten ist. Deshalb reichte er Klage bei der belgischen Justiz ein und forderte diese auf, den Entzug seiner Akkreditierungen zu prüfen und ihn zu schützen.
Zu diesem Zweck beantragte er in einer einstweiligen Verfügung, dass die EVP dazu verurteilt wird, von der Leyens Kandidatur für die nächsten fünf Jahre zurückzuziehen. Dies sei offensichtlich die einzige wirksame Maßnahme, um zu verhindern, dass die Repressalien, denen er ausgesetzt sei, weitergehen, betonte Baldan.
Darüber hinaus prangerte der geschasste Lobbyist an, dass von der Leyen aufgrund ihrer strafrechtlichen Anklage im Fall Pfizergate nicht mehr die in den europäischen Verträgen festgelegten rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung ihres Amtes erfülle. Obendrein habe sie den Verhaltenskodex ihrer eigenen Partei missachtet. Dieser lautet:
- Politiker müssen unabhängig und unbestechlich sein.
- Diejenigen, die Macht ausüben, müssen an einen höheren moralischen Standard gebunden sein.
- Politiker müssen die Rechtsstaatlichkeit respektieren.
Baldans Eilantrag, mit dem er von der Leyens zweite Amtszeit verhindern wollte, wurde jedoch am 26. Juni abgelehnt. Daraufhin hatte Baldan Einspruch beim Brüsseler Berufungsgericht eingelegt, das daraufhin am 4. Juli die Vorladung für von der Leyen für den 9. Juli bestätigte.
Doch letztendlich war Baldans juristische Odyssee nicht von Erfolg gekrönt. Die Richterin übernahm bei der Verhandlung nämlich das einzige von der EVP mündlich vorgebrachte Argument, dass Baldan den Verlust seiner Akkreditierung vor europäischen Gerichten hätte anfechten müssen. Kurzum: die belgischen Gerichte seien in diesem Fall nicht zuständig.
Die Anwälte von Frédéric Baldan sehen das anders. Sie erklärten: «Nach dem belgischen Gesetz zum Schutz von Whistleblowern sind nur die belgischen Gerichte befugt, eine gegen einen in Belgien ansässigen Hinweisgeber ergriffene Maßnahme als Vergeltungsmaßnahme einzustufen. Europäische Gerichte haben diese Befugnis nicht.»
Zudem würden Europäische Institutionen seit drei Jahren jegliche Transparenz über von der Leyens heimliche Impfstoffverträge und SMS verweigern. Unabhängig davon, ob sie vom Europäischen Bürgerbeauftragten, vom Europäischen Gerichtshof oder vom Europäischen Parlament eingefordert wurden.
Baldans Pressemitteilung zum Urteil, die er am 10. Juli auf X publizierte, erntete folgende Kommentare:
«Was für eine Feigheit der belgischen Justiz! Die Korrupten in Ruhe zu lassen und Whistleblower niemals zu verteidigen, ist ein Zeichen tiefer Ungerechtigkeit. Wir unterstützen Sie in Ihrem Bemühen um das Gemeinwohl, lieber Frédéric Baldan.»
«Richter erhalten entweder Druck von oben oder wissen, dass sie von ihren Vorgesetzten keinerlei Unterstützung erhalten werden. Glauben Sie, dass ein multinationaler Konzern, der Gewinne in zweistelliger Milliardenhöhe einfährt, nicht die Mittel hat, um eine Handvoll Beamte einzuschüchtern? Ich sage ihnen schon jetzt mindestens ein schäbiges Karriereende in einem obskuren Provinzgericht voraus, wo sie in einem kleinen, fensterlosen Büro sitzen.»
Baldan wies darauf hin, dass der Status von Whistleblowern grundsätzlich gefährdet sei. Schon der Fall Julian Assange habe die Passivität der europäischen Staats- und Regierungschefs in Bezug auf den Schutz von Whistleblowern gezeigt. Nur wenige Politiker seien auf die Barrikaden gegangen, um ihn zu verteidigen. Auch die Leitmedien hätten Assange in den letzten Jahren nicht mehr unterstützt.
Durch die Entscheidung des Brüsseler Berufungsgerichts, sei auch er ein ungeschützter Whistleblower. Er habe seine Akkreditierungen verloren und könne seine Haupttätigkeit als Lobbyist nicht mehr ausüben, da man ihm den Zugang zu Parlamentariern verwehre. Das sei «eine Knebelung» seiner Meinungsfreiheit. Immerhin habe er einen der größten Skandale der letzten Jahre aufdeckt: von der Leyens dubiose Vertragsverhandlungen mit dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, über den Kauf von «Impfstoffen» im Wert von etwa 35 Milliarden Euro.
Baldan will seine Aufmerksamkeit nun auf das Strafverfahren gegen von der Leyen in Lüttich richten, das kurz vor den EU-Wahlen bis Dezember ausgesetzt wurde (wir berichteten). Laut Baldan sind mittlerweile 1000 neue Beschwerden zu den bereits registrierten 500 Klagen hinzugekommen.
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