Das Brüsseler Berufungsgericht hat im Fall Pfizergate entschieden, Ursula von der Leyen für den 9. Juli 2024 zum Gerichtstermin vorzuladen. Diese Botschaft wurde dem Generalsekretär der Europäischen Volkspartei (EVP), für die von der Leyen bei den EU-Parlamentswahlen antrat, am 4. Juli vom Gerichtsdiener persönlich zugestellt. Darüber berichten France-Soir und der Präsident der spanischen Bürgerbewegung Iustitia Europa, Luís Maria Pardo.
#ursulagate @BaldanFrederic vs @PPE
Audience d'appel suite à la décision du tribunal de référé de rejeter la demande de M. Baldan visant à demander au PPE de suspendre la candidature de @vonderleyen. pic.twitter.com/a1oodOEDu4— France-Soir (@france_soir) July 4, 2024
Der Lobbyist Frédéric Baldan war am 28. Juni fristgemäß in Berufung gegangen, nachdem ein Richter für einstweilige Verfügungen am 26. Juni seinen Eilantrag abgelehnt hatte, mit dem er von der Leyens zweite Amtszeit als EU-Kommissionspräsidentin verhindern wollte. Der Entscheid erfolgte, obwohl die beklagte Partei, die EVP, nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen war. Zudem prangert Baldan an, das gefällte Urteil weise erhebliche Fehler auf, da es den Schutz nicht respektiere, den die Justiz Whistleblowern gewähre.
Hintergründe: Baldan wirft von der Leyen vor, im Frühjahr 2021 «ohne jedes Mandat» einen geheimen Impfstoff-Deal mit Pfizer-CEO Albert Bourla ausgehandelt zu haben. Das Geschäft wurde per WhatsApp-Nachrichten eingefädelt, es ging um 1,8 Milliarden zusätzliche Dosen des experimentellen Genpräparats von Pfizer/BioNTech.
Aus diesem Grund hatte der Lobbyist Anfang 2023 bei den Justizbehörden in Lüttich Strafanzeige gegen von der Leyen gestellt. Vor einigen Monaten übernahm die Europäische Staatsanwaltschaft (EuSta/auch EPPO) die Ermittlungen von der belgischen Staatsanwaltschaft. Von der Leyen wird «Einmischung in öffentliche Ämter, Zerstörung von SMS, Korruption und Interessenkonflikt» vorgeworfen.
Schon am 17. Mai hatte das Gericht in Lüttich die Entscheidung darüber verschoben, ob die belgische oder die europäische Staatsanwaltschaft für die weiteren Ermittlungen gegen von der Leyen zuständig sein soll. Man wolle die EU-Wahlen abwarten und sehen, ob von der Leyen im Amt bleibe, hieß es. Die Angelegenheit wurde auf Dezember vertagt (wir berichteten).
Wie France-Soir schreibt, machte der Generalsekretär der EVP, Thanasis Bakolas, bei der Übergabe der Vorladung im Parteibüro in Brüssel keine gute Figur. Er präsentierte sich in einer Khaki-Jacke und löchrigen Jeans, sprach weder Flämisch noch Französisch, die offiziellen Sprachen in Belgien.
Das habe aber nichts ausgemacht, der Gerichtsdiener und Frédéric Baldan, der bei dieser Übergabe auch dabei war, hätten kein Problem damit gehabt, ins Englische zu wechseln, so France-Soir. Und nachdem Bakolas sie in die Kantine der EVP gebeten habe, hätten sie ihm die Situation erklärt.
Bakolas habe sich geweigert, das Dokument zu unterschreiben, informiert die Zeitung. Doch das spiele juristisch keine Rolle, denn die EVP könne nun nicht mehr behaupten oder so tun, als wüssten sie nichts von der Vorladung für Ursula von der Leyen.
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