Kantonsrätin Dr. sc. nat. ETH Barbara Müller (TG/SP) hat dem Direktor des Bundesamtes für Gesundheit (bis vor kurzem Pascal Strupler) eine Reihe von Fragen gestellt.
Die Antwort vom 14. September gibt Einblick in die Informationspolitik der Behörden. Interessant ist – wie immer – welche Fragen nicht oder mit einem Verweis auf andere Stellen beantwortet werden.
Struktur des Dokuments:
- Fragen von Dr. Barbara Müller (Originalbrief hier)
- Antwort von Pascal Strupler (Originalbrief hier)
- Kommentar der Corona Transition
Sehr geehrter Herr Strupler,
Aufgrund der desolaten Informationspolitik, der inakzeptablen statistischen Aufbereitung und Darstellung von erhobenen Daten wie auch der Peinlichkeiten hinsichtlich mehrerer fehlerhaften Erhebungen, verlange ich Auskunft über die nachstehenden Fragen.
Dies in einer wissenschaftlich üblichen, haltbaren und akzeptablen Art, insbesondere mit Referenzangaben aus peer-reviewed international Journals ausgewiesener Qualität unter Angabe der URL der Quelle und des Impact Factors dieser Journals.
1. Ist das SARS-CoV-2 Virus jemals isoliert worden?
Antwort Strupler: Das SARS-CoV-2 Virus wird seit seiner Entdeckung in China in zahlreichen Forschungslaboratorien in der ganzen Welt kultiviert.
Kommentar CT: Strupler verpasst bereits die erste Gelegenheit, seine Information mit wasserdichten Quellen zu belegen. Thorsten Engelbrecht und Konstantin Demeter haben die Autorenteams von vier wissenschaftlichen Arbeiten, die SARS-CoV-2-Viren isoliert haben wollten um eine Bestätigung angefragt, dass die von ihnen veröffentlichen elektronenmikroskopischen Bilder tatsächlich ein isoliertes Virus abbilden. Keines der Teams konnte die Frage bejahen (siehe: «COVID19 PCR Tests are Scientifically Meaningless»
Müller 2: Welche der verwendeten Tests, um SARS-CoV-2 festzustellen, sind validiert? Goldstandard? Wo sind die detaillierten Daten hinsichtlich Validierung zu finden? Wenn keine Validierung durchgeführt wurde, weshalb werden solche Tests überhaupt verwendet, mit welcher rechtlich und wissenschaftlich haltbaren Begründung?
Strupler: Das geltende Epidemiengesetz (SR 818.101, EpG) schreibt vor, dass Laboratorien, welche mikrobiologische Untersuchungen zur Erkennung oder zum Ausschluss übertragbarer Krankheiten durchführen wollen, über eine Betriebsbewilligung von Swissmedic gestützt auf das EpG und die Verordnung über mikrobiologische Laboratorien (SR 818.101.32, LabV) verfügen müssen. Nur bewilligte Laboratorien dürfen deshalb die PCR Tests zum Nachweis von Covid-19 durchführen und unterliegen somit einem rigorosen Qualitätssicherungssystem (siehe Anhang 1 zur oben genannten Verordnung).
Die Validierung der entsprechenden Tests ist vorgeschrieben und wird durch die zuständige Behörde, Swissmedic, kontrolliert. Auf Grund dieser rigorosen Systeme der Qualitätskontrolle geht das BAG da von aus, dass die in der Schweiz durchgeführten PCR Tests höchsten Ansprüchen genügen. Für weitere fachspezifische Angaben zu den Tests möchten wir Ihnen empfehlen, sich direkt an ein durchführendes Labor zu wenden. Zudem unterstehen sämtliche medizinische Labortests der Regelung zur In vitro Diagnostik. Auch da gelten hohe Qualitätsanforderungen und jedes Testverfahren muss sich einer Konformitätsbewertung unterziehen. Nähere Ausführungen dazu finden Sie auf der Swissmedic Internetseite unter Medizinprodukte.
Kommentar CT: Anstatt die Frage zu beantworten, verweist Strupler auf Websiten, auf denen keine Antworten zu finden sind. Wir haben sämtliche auf Swissmedic in diesem Jahr publizierten Dokumente mit dem Begriff «PCR» untersucht und keinen Hinweis auf eine Validierung von PCR-Test geschweige denn zu deren Standards gefunden. In der Verordnung über die mikrobiologischen Laboratorien kommen die Begriffe «Validierung» oder «valid» nicht vor.
Müller, 3: Wie hoch ist die Anzahl der DNA- oder RNA-Sequenzen, die von diesen Tests bestimmt werden? Was sind diesbezüglich die Vorgaben der WHO? Wie oft wird bei Tests die Vervielfältigung vorgenommen, wie hoch ist demnach der Replikationsfaktor?
Strupler: Zur Beantwortung dieser Frage möchten wir Ihnen empfehlen, sich direkt an ein durchführendes Labor zu wenden.
Kommentar CT: Die Anzahl der Vermehrungszyklen ist entscheidend für die Wahrscheinlichkeit eines positiven Testergebnisses. Kritische Epidemiologen sehen den Schwellenwert bei 25 Zyklen, das RKI bei 30 (Mehr dazu: «Wieviele Vermehrungszyklen beim PCR-Test ergeben ein zuverlässiges Resultat?»). Es ist skandalös, dass es dafür keinen offiziellen, wissenschaftlich begründeten Wert gibt. Corona-Transition hat fünf Labors telefonisch befragt. Die Bandbreite der Vermehrungszyklen liegt bei 37 bis 45.
Wird 40 statt 30 mal vermehrt, steht dem Testgerät über 1000 mal mehr Material zur Verfügung. Das bedeutet zwar keine Vertausendfachung der positiven Testresultate; aber die Unterschiede sind erheblich.
Das Wadsworth Center, das Labor des US-Bundesstaates New York hat die Testzahlen vom vergangenen Juli analysiert. 40 Vermehrungszyklen ergaben 872 positive Testresultate. 35 Zyklen hätten zu einer Reduktion der positiven Resultate um 43 Prozent geführt, 30 Zyklen zu einer Verminderung um 63 Prozent. (Mehr dazu: New York Times: «Your Coronavirus Test Is Positive. Maybe It Shouldn’t Be.»
Müller 4: Sind diese DNA- oder RNA-Sequenzen arttypisch für SARS-CoV-2 oder nur für Viren der Corona-Familie? Können auch andere Viren der Corona-Familie oder deren Bruchstücke zu positiven Testergebnissen beitragen (Kreuzreaktionen)?
Strupler: Idem Antwort zur Frage 3
Kommentar CT: Der Skandal setzt sich fort. Die Frage, ob der PCR-Test auch auf RNA-Bruchstücke anderer Coronaviren positiv reagiert, ist entscheidend für die Validität des Ergebnisses. Aufgrund von früheren Infektionen mit Coronaviren hat ein substanzieller Anteil der Bevölkerung T-Zellen, die auf Sars-Cov-2 reagieren, gemäss einerStudie der Universität Tübingen sogar 81%. Es könnte also durchaus sein, dass der PCR-Test auch auf Nukleinsäuren anderer Coronaviren positiv reagiert. Das würde auch die Tatsache der vielen positiv Getesteten ohne Symptome erklären. Wissenschaftlich untersucht wurde diese Frage unseres Wissens allerdings nicht.
Müller 5: Die Tests gelten als äusserst empfindlich, daher ist es möglich, auch kleinste DNA- oder RNA-Schnipsel zu erkennen. Dies jedoch erweckt den Eindruck, dass jede positiv getestete Person als infektiös zu gelten hätte, obwohl für die Infektiosität ausschliesslich intakte Viren in Frage kommen. Wie wird diese Tatsache wissenschaftlich abgehandelt? Und weshalb wird vom BAG nicht kommuniziert, dass auch Trümmer von Viren entdeckt werden können?
Strupler: Es ist richtig, dass die PCR-Tests sehr empfindlich sind und kleinste Nukleinsäuremengen des SARS-CoV-2 Virus nachweisen. Man kann dadurch sehr zuverlässig auf das Vorhandensein von infektiösen Viren schliessen, weil blasse RNA-Stücke rasch verschwinden, wenn keine Viruspartikel produziert werden. Der PCR-Nachweis ist auch für zahlreiche andere Viren Standard.
Kommentar CT: Hier schreibt Strupler eine eindeutige Unwahrheit. Im Gegensatz zu den kurzlebigen Viren sind die Nukleinsäuren, die der PCR-Test aufspürt und bis zur Messfähigkeit vermehrt, sehr langlebig. Man kann sie mehrmals einfrieren und auftauen und sie sind auch nach drei Monaten immer noch messbar. Die amerikanischen «Centers for Disease Control» (CDC) schreiben: «Auch wenn das vermehrungsfähige Virus drei Wochen nach Beginn der Symptome nicht isoliert werden konnte, kann bei genesenen Patienten noch bis zu 12 Wochen lang SARS-CoV-2-RNA in den Proben der oberen Atemwege nachgewiesen werden.»
Müller 6: Es handelt sich wohl um eine Binsenwahrheit, dass kein Test je perfekt ist. Weshalb wird vom BAG nie kommuniziert, wie sämtliche Fehlerbandbreiten dieser Tests detailliert darzustellen sind?
Strupler: Für Fragen zur Validierung, und damit auch der Fehlerquoten, möchten wir Ihnen empfehlen, sich direkt an ein durchführendes Labor zu wenden. Wenn der Test ein falsches Resultat liefert, liegt das in den allermeisten Fällen am «falschen» Zeitpunkt der Probennahme. Zu frühe oder zu spät entnommene oder falsch entnommene Abstriche können zu einem falsch negativen Resultat führen.
Kommentar CT: Es ist skandalös, dass sich das BAG in vollem Bewusstsein um das Vorhandensein von Fehlerquoten nicht um eine seriöse statistische Erfassung derselben bemüht. Immerhin befinden sich Zehntausende in der Schweiz aufgrund positiver Testresultate in Quarantäne und Isolation, sind also in erheblichem Masse ihrer Rechte und Freiheiten beraubt.
Müller 7: Aufgrund Frage 6: Weshalb wird vom BAG nie kommuniziert, dass falsch-positive oder falsch-negative Testergebnisse an der Tagesordnung sind und der Eindruck erweckt wird, die Tests böten eine 100-%ige Sicherheit?
Strupler: Siehe Antwort zur Frage 6.
Kommentar CT: Das bedeutet offenbar, dass die Labors ihre Fehlerquoten – wenn sie denn überhaupt erhoben werden – individuell kommunizieren sollten.
Müller 8: Auf dem «Merkblatt zur aktuellen COVID-19 Testung in der Schweiz» des BAG ist klipp und klar festgehalten: «Die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) ist eine NAT (Nucleic Acid Amplification Technology)- Methode, der modernen Molekularbiologie um in einer Probe vorhandene Nukleinsäure (RNA oder DNA) in vitro zu vervielfältigen und danach mit geeigneten Detektionssystemen nachzuweisen. Der Nachweis der Nukleinsäure gibt jedoch keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines infektiösen Erregers. Dies kann nur mittels eines Virusnachweises und einer Vermehrung in der Zellkultur erfolgen.» Wie kann denn wissenschaftlich begründet werden, dass ein positiver Test auf das «Vorhandensein eines infektiösen Erregers» schliessen liesse, wie es sattsam vom BAG kolportiert wird, wie wird dieser offensichtliche Widerspruch zu den eigenen Angaben des BAG begründet?
Und weiter: «Durch den direkten Nachweis von viraler Nukleinsäure in einem Nasen- Rachenabstrich kann bei Patienten mit COVID-19 kompatiblen Symptomen auf eine SARS- CoV-2 Infektion geschlossen werden. Die Abstriche sollten nur von ausgebildeten und erfahrenen Personen durchgeführt werden, weshalb abgeraten wird, dass der Patient diese Abstriche mit Selbstentnahmekits selbst durchführt (1, 2). Das Testen von asymptomatischen Personen kann, auf Anordnung des Kantons, in bestimmten Situationen ebenfalls angezeigt sein, zum Beispiel beim Auftreten von Infektionen in Gesundheitseinrichtungen wie Altersheimen. In der Inkubationszeit (wenn die Person infiziert ist, das Virus sich aber in den Schleimhäuten noch nicht ausreichend vermehrt hat, um mittels PCR nachweisbar zu sein) lässt sich die Krankheit nicht nachweisen. Bei einer Person, welche noch keine COVID-19 Symptome entwickelt hat, schliesst daher ein negativer PCR Test das spätere Auftreten der Krankheit nicht aus.»
Womit klar ausgedrückt wird, dass nur ein pos. Test plus Symptome einen unzweifelhaften Beleg der Erkrankung liefern! Nochmals: Mit welcher Begründung masst sich das BAG an, gegen eigene Richtlinien zu verstossen? Wie lautet die Begründung, dass ein positiver Test zwingend dazu führt, dass eine Person erkrankt? Weshalb wird grundsätzlich nicht kommuniziert, dass bei einer positiv getesteten Person nicht zwingend: (i) Symptome vorhanden sind, (ii) eine Erkrankung tatsächlich vorliegt, (iii) eine schwere Erkrankung sich manifestiert und (iv) auch nicht zwingend der Tod wegen Covid-19 eintritt? Weshalb werden diese Tatsachen verschwiegen? Dies wiederum erweckt den Eindruck von Vertuschung - aus welchen Gründen auch immer. Wie lautet die Stellungnahme des BAG zum letzten Vorwurf?
Strupler: Für den ersten Abschnitt: Siehe Antwort zur Frage 5. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Passus in dem von Ihnen zitierten Merkblatt geändert wurde.
Kommentar CT: Die entsprechende Stelle im revidierten «Merkblatt Covid-Testung» heisst jetzt neu: «Mit dieser sehr empfindlichen Methode [der PCR-Methode] wird in Patientenproben spezifisch die Nukleinsäure eines Erregers nachgewiesen, was eine Infektion mit dem Erreger belegt.» Das ist falsch. Eine Infektion – die per Definition eine lokale oder allgemeine Störung des Organismus zur Folge hat – ist damit keineswegs belegt. Auch nicht, ob der Erreger ansteckend oder aktiv ist. Nur etwas wird gesagt: Jeder PCR-Test ohne Virenkultur zur Verifizierung entspricht seit dem Veröffentlichungsdatum (31.8.20) den neuen Vorschriften.
Müller 9: Weshalb wurden stets und ausschliesslich absolute Fallzahlen gegen aussen kommuniziert und der Kontext in Zusammenhang mit der im selben Zeitraum durchgeführten Anzahl Tests nie erwähnt und wissenschaftlich aufbereitet? Weshalb hat das BAG nie bei den sattsam bekannten Massenmedien interveniert und veranlasst, dass der erwähnte Zusammenhang laienverständlich erklärt wird?
Strupler: Das BAG weist auf ihrer Internetseite sowohl die absoluten Fallzahlen wie auch die Anzahl der durch geführten Tests in einer separaten Grafik aus. Die Zahlen werden täglich aktualisiert. Die Positivitätsrate liegt aktuell bei rund 3%. Daneben werden auch lnzidenzen und gleitende Mittelwerte publiziert (siehe BAG Internetseite Rubrik Situation Schweiz, wöchentlicher Situationsbericht zur epidemiologischen Lage in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Das BAG beantwortet regelmässig Medienanfragen zur Epidemiologie und erklärt dabei immer wieder auch den Zusammenhang zwischen Anzahl Tests und positiven Resultaten.
Kommentar CT: Aus unserer Sicht beantwortet das BAG Medienanfragen regelmässig nicht. Wir warten seit Montag voriger Woche trotz mehrerer Telefonate und eMails auf die Beantwortung einiger Fragen zu den Zyklen bei den PCR-Tests.
Müller 10: Gemäss den täglichen Angaben des BAG wurde gegen Ende Juni 2020 die Anzahl täglicher Tests gegenüber den vorherigen Wochen klar hochgefahren. Kurz danach wurde über die bekannten Massenmedien die Hysterie von wegen einer «zweiten Welle» geschürt. Dies erweckt den Eindruck, als sollte diese «zweite Welle» herbeigeredet werden. Wie stellt sich das BAG zu diesem Vorwurf, bzw. weshalb wurde gegen Ende Juni zunehmend getestet? Aus welchem Grund wird in Veröffentlichung vom BAG stets von «laborbestätigten Fällen» berichtet? Weshalb werden die Tests zufällig ausgeführt und keine repräsentativen Testserien (bzgl.Altersklassen, beruflicher Tätigkeit, vulnerable Gruppe etc.) durchgeführt? Weshalb wird nicht kommuniziert, dass unter den «laborbestätigten Fällen» des BAG auch Zweit- und Dritttestungen vorhanden sind? Die BAG-Darstellung lässt sich interpretieren, als handle es sich ausschliesslich um Ersttestungen. Weshalb wird weiterhin die Massenpanik geschürt wie z. B. am 30. Juli als angeblich am Vortrag 220 neue «laborbestätigten Fälle» zu verzeichnen waren? Diese Fälle jedoch wurden nicht nur am Vortrag getestet, sondern an mehreren verschiedenen Tagen zuvor, was zu sogenannten Nachmeldungen führt. Auf der Homepage des BAG war denn auch am 31. Juli zu finden, dass es am 29. Juli (eben dem Vortag des 30. Juli) «nur» 132 «laborbestätigten Fälle» zu verzeichnen gab. Weshalb wird diese signifikante Änderung (weitere Beispiele sind auf der Homepage des BAG zu finden) nicht bei einer Medienkonferenz oder über die Massenmedien kommuniziert? Nochmals: Hiermit wird der Eindruck erweckt, dass die Bundesbehörden grundsätzlich gedenken, Facts zu vertuschen und somit auch gegen Treu und Glauben zu verstossen.
Strupler: Das BAG berücksichtigt sowohl die positiven Tests wie auch das Testvolumen für seine Beurteilung der Lage. Dabei spielen auch Modellrechnungen eine Rolle. Insgesamt ergeben sich Hinweise, dass sich ein neuer Anstieg anbahnen könnte, wenn die Entwicklung weiterläuft, wie in den letzten Wochen.
Es wird keine Hysterie geschürt oder eine zweite Welle herbeigeredet, sondern die aktuelle Datenlage beurteilt und die Öffentlichkeit informiert.
Tests werden nicht zufällig, sondern nach klar definierten Kriterien durchgeführt. Diese Kriterien wurden mehrere Male revidiert, was zu einer vermehrten Testung geführt hat, was sich insbesondere auf die Altersstruktur der positiv getesteten Fälle ausgewirkt hat.
Darauf, dass eine Person mehrere Tests haben kann, wird täglich unter der Übersichtstabelle hinge wiesen. Zwei positive Tests bei einer Person führen nicht zu zwei Fällen, sondern werden zu einem Fall zusammengeführt. Ein Fall gilt dann als laborbestätigt, wenn eine Probe von einem Labor untersucht wurde und mindestens ein positives PCR-Testresultat vorliegt.
Auf die Problematik der Meldeverzüge und der entstehenden Nachmeldungen wird regelmässig hin gewiesen. In den Grafiken im Wochenbericht werden die Nachmeldungen farblich hervorgehoben.
Kommentar CT: Wir beschränken uns in diesem Zusammenhang auf den Verweis auf Art. 5 der Bundesverfassung über die «Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns», wo es heisst: «Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.»
Müller 11: Die WHO und Experten der Immunologie bestreiten, dass asymptomatische Fälle die Krankheit übertragen können. Weshalb wird diese Mär aufrechterhalten? Weshalb wird die längst bekannte Tatsache ausgeblendet, dass weitaus der grösste Teil der positiv Getesteten und angeblich SARS CoV-2 Träger symptomlos bleibt und somit der Eindruck erweckt wird, wie schwerwiegend ein positiver Test sich in jedem Falle auswirkt? Weshalb wurde vom BAG nie eine Richtigstellung verlangt, wenn dieser Eindruck über die sog. Massenmedien dann panikartig verbreitet wird?
Strupler: Zur Frage der lnfektiösität von asymptomatischen Personen ist die wissenschaftliche Literatur nicht eindeutig. Es trifft nicht zu, dass «der grösste Teil der positiv Getesteten symptomlos» ist. Das Vorliegen von mit Covid-19 kompatiblen Symptomen ist das Hauptkriterium für die Durchführung eines Tests. Erst die Testung von Personen in Quarantäne oder eine Meldung durch die SwissCovid App kann zu positiven Resultaten bei asymptomatischen Personen führen. Welchen Anteil solche Fälle ausmachen, ist zur Zeit noch nicht bekannt. Es ist hingegen wahrscheinlich, dass ein Teil der Infizierten keine Symptome ausweisen, weshalb es eine Dunkelziffer geben dürfte. Die Grösse dieser Dunkelziffer ist jedoch nicht bekannt.
Kommentar CT: Wir verweisen auf die seit bald zwei Wochen vom BAG unbeantwortete Frage: «Verfügt Ihre Behörde über Studien zur Korrelation zwischen einem positiven PCR-Testresultat einer symptomfreien Person und der späteren Entwicklung von Symptomen und der Infektiosität?. D.h: Werden Personen in Isolation und Quarantäne sowie die über das Contact-Tracing identifizierten Kontaktpersonen medizinisch untersucht und gibt es statische Auswertungen dazu?»
Die Frage ist entscheidend, weil der Freiheitsentzug von möglicherweise Infizierten auf der nicht verifizierten Vermutung beruht, auch symptomlose Personen seien ansteckend.
Müller 12: Eine herausragende Fehlleistung in den letzten beiden Monaten stellt auch die Publikation des sogenannten R0-Wertes dar: Gemäss einer Publikation von verschiedenen Forschern aus der Schweiz zur Berechnung dieser Zahl wird neben der Fallbestätigung, die etwaige Hospitalisation und auch ein allfälliges Ableben miteinbezogen. Aus den Aufzeichnungen des BAG geht jedoch klar hervor, dass diese Zahlen in den letzten beiden Monaten äusserst klein bzw. oft Null waren. Wie kommen seriöse Wissenschafter überhaupt dazu, mit solch geringen Zahlen zu rechnen? Weshalb beziehen sich das BAG und Mitglieder der Task Force auf diese unsinnigen Werte? Forscher der ETH Zürich mindestens geben zu, dass diese R0- Zahl auf Schätzungen beruht, in den Massenmedien wird diese jedoch als gegeben zitiert! Weshalb unternimmt das BAG nichts gegen diesen eklatanten Missstand hinsichtlich Veröffentlichungen?
Strupler: Die Berechnung des R0-Wertes beruht auf epidemiologischen Modellen, welche an die verfügbaren Daten angepasst werden. Dabei müssen notwendigerweise Annahmen gemacht werden. Die Robustheit der Schätzungen wird geprüft, indem diese Annahmen variiert werden. Es gibt ausserdem Ansätze, um mangelhafte Datenqualität auszugleichen. Aufgrund dieser Unsicherheiten wird der R0-Wert nie als Hauptkriterium für die Beurteilung der Situation herangezogen.
Kommentar CT: Doch, der Ausbreitungsfaktor wird gerade aktuell wieder als Begründung für einen zweiten Lockdown herangezogen.
Martin Ackermann, Chef der wissenschaftlichen Covid-19 Task Force erklärte im «Echo der Zeit» vom 21.10.20:
«Ein Lockdown ist das Mittel der letzten Wahl, wenn die anderen Massnahmen fehlschlagen. Im Moment hat ganz klar Priorität, dass wir so schnell wie möglich mit Massnahmen reagieren, die ausreichend sind, um die Situation unter Kontrolle zu halten. Das heisst: Wir müssen von 16 Ansteckungen etwa 7 verhindern. Im Moment stecken 10 infizierte Personen 16 weitere an. Diese Zahl müssen wir unter 10 bringen. Das ist eine grosse Reduktion.»
Ackermann spricht hier eindeutig von der Senkung des Ausbreitungsfaktors – ist aber auch kein Mann des BAG.
Müller 13: Nach welchen Kriterien wurden im übrigen die sogenannten Covid-Todesfälle als Ursache dem Coronavirus zugeordnet? Wieviele wurden eindeutig durch Obduktionen bestätigt?
Strupler: Todesscheine werden am Bundesamt für Statistik (BfS) nach Ursachen codiert. Um Einzelheiten zu diesem Verfahren zu erfahren, insbesondere wie Covid-19 als Todesursache bestimmt wird, wenden Sie sich bitte ans BfS.
Kommentar CT: Das Bundesamt für Statistik ist nicht zuständig für die Kriterien einer Covid-19-Diagnose. Das Bundesamt für Gesundheit hat dagegen «Empfehlungen zur Diagnose von Covid-19» veröffentlich und sogar ein «Merkblatt Haushaltsauflösung nach Todesfall» herausgegeben .
Müller 14: Auch Prof. em. Beda Stadler hat schon darauf hingewiesen: «Zurück auf dem Weg zur Normalität, würde es uns Bürgern jetzt guttun, wenn sich einige Panikmacher entschuldigen würden.»
Und weiter: «Warum wurde die Maskenpflicht zu einem Zeitpunkt eingeführt, als kein Anstieg an Corona-Fällen ersichtlich war? Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass kurz vor der Einführung von Gratistests signifikant mehr getestet wurde, so dass der Eindruck eines kleinen Anstiegs entstand? Warum lässt der Bund Medienberichte unwidersprochen im Raum stehen, die aus einem Corona-Fall sogleich eine «Ansteckung» machen?»
Strupler: Das BAG entscheidet nicht über Massnahmen. Diese werden vom Gesamtbundesrat beschlossen. Regelmässiges Händewaschen und das Einhalten eines Abstandes zu anderen Personen schützt vor einer Ansteckung. Während Hygienemassnahmen individuell und fast überall umgesetzt werden können, ist das Einhalten eines Abstandes (1.5 Meter) nicht immer möglich. In diesem Fall wird das Tragen einer Maske empfohlen; da in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs der Abstand oftmals nicht eingehalten werden kann, besteht schweizweit eine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske. Inzwischen haben angesichts der steigenden Anzahl von Neuansteckungen auch einige Kantone das Tragen von Masken in Innenräumen (Einkaufsläden, Schulen, etc.) verbindlich eingeführt. Dabei ist es stets möglich, sich von einer Ärztin oder einem Arzt aus medizinischen Gründen von der Maskentragpflicht dispensieren zu lassen.
Müller 15: Wie bereits in der NZZ berichtet wurde, führt diese Maskenpflicht unweigerlich zu Problemen für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Es ist nur noch beschämend, wie mit solchen Massnahmen und auch Aussagen von Mitarbeitern von Bundesbehörden das Denunziantentum im Lande gefördert wird. Wie stellt sich das BAG zum Vorwurf, mit seiner völlig intransparenten, unehrlichen wie auch unwissenschaftlichen Art zu kommunizieren, diesem Denunziantentum Vorschub geleistet wird?
Strupler: Siehe Antwort auf die Frage 14
Kommentar CT: Im Klartext: Die «Empfehlungen des BAG» sind gar keine Empfehlungen des BAG, sondern des Bundesrates – der sich höchstwahrscheinlich auf Empfehlungen des BAG stützt.
Müller 16: Personen ab 65 Jahren - hier handelt es sich um eine Bevölkerungsgruppe von über 2,6 Millionen (!) Menschen - gelten per se als gefährdet, egal ob sie gesund, ja topfit und während Jahrzehnten der eigenen Gesundheit gegenüber ein verantwortungsvolles Leben geführt haben. Diese verantwortungsvollen Menschen gelten gemeinhin nicht gefährdeter als Jüngere. Wie begründet das BAG diese Diskriminierung von entsprechend fitten älteren Menschen ohne Vorerkrankungen?
Strupler: Es trifft zu, dass «Alter ab 65» ein relativ unspezifisches Kriterium ist. Aber es ist gut belegt, dass die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufes mit dem Alter steigt, auch die Häufigkeit von Begleiterkrankungen, die durch eine Infektion mit SARS-Cov-2 verschlimmert werden. Die Grenze 65 darf nicht als Diskriminierung aufgefasst werden, sondern ist eine Vorsichtsmassnahme.
Müller 17: Über die statistischen Unzulänglichkeiten wurde schon vor längerer Zeit berichtet: Weshalb zeigt sich das BAG absolut unwillig, sich an die trivialsten statistischen Übereinkünfte zu halten und die Daten entsprechend aufzubereiten, zu kommunizieren und somit der missbräuchlichen Art der Darstellung (nur stets absolute Zahlen) der sattsam bekannten Massenmedien entschieden entgegenzutreten?
Die nur als völlig abwegig zu deklarierende Art der Kommunikation des BAG ist als eklatanter Verstoss gegen Treu und Glauben zu werten.
Strupler: Die Auswertungen des BAG entsprechen dem internationalen Standard, vergleichbar mit denen der WHO oder der ECDC. Dies wird klar, wenn die Webseiten des BAG mit denen anderer Institutionen verglichen werden. Es entspricht nicht den Tatsachen , dass nur absolute Zahlen gezeigt werden (vgl. Frage 9).
Das BAG kommuniziert auf ihrer Internetseite gemäss den Bedürfnissen der Adressatinnen und Adressaten. Gegenüber den Medien und an den regelmässigen Mediengesprächen erläutert das BAG jeweils den Zusammenhang zwischen Anzahl Tests und positiven Resultaten.
Kommentar CT: Wenn es den internationalen Gepflogenheiten der Datenerhebung und -kommunikation an Qualität und Transparenz mangelt, heisst dies noch lange nicht, dass wir das in der Schweiz auch so machen müssen. Die faktische Beschränkung auf absolute «Fallzahlen» ist wissenschaftlich fragwürdig. Es ist äusserst gewagt, dies als «Standard» zu bezeichnen.
Die Leserinnen und Leser mögen sich ein eigenes Bild der Qualität der Kommunikation der heute wichtigsten Behörde des Landes machen.