Nahezu unbemerkt vom Ausland und der breiten Öffentlichkeit verliert die Schweiz in der Coronakrise eins ihrer wertvollsten Güter: Das Recht auf Volksinitiativen. Zwar bleiben diese nach wie vor erlaubt, nur: Ihre praktische Umsetzung und die Durchführung der Arbeit auf der Strasse sind seit März 2020 faktisch zum Erliegen gekommen. Das berichtet die Neue Zürcher Zeitung (NZZ).
«Unterschriftensammlungen mit Maske und Distanzregeln machen politischen Komitees zu schaffen: Seit März ist keine einzige eidgenössische Volksinitiative mehr lanciert worden», schreibt die NZZ, und: «Auch die Referendumsmacht von Minderheiten verliert an Kraft».
Die direkte Demokratie werde in der Pandemie geschwächt – das zeigten nicht nur die Absagen der Landsgemeinden in den Kantonen Glarus und Appenzell-Innerrhoden.
Die NZZ weiter:
«Manche befürchten dort bereits, dass die Corona-Krise das Schicksal der Landsgemeinde definitiv besiegeln könnte. Doch anfällig sind die direktdemokratischen Rechte insgesamt: Seit Beginn der Krise ist in der Schweiz keine einzige Volksinitiative mehr lanciert worden. Die letzte Unterschriftensammlung für ein nationales Volksbegehren begann am 3. März, knapp zwei Wochen bevor der Bundesrat den Lockdown verfügte. Seither warten die Komitees ab. Die Folgen sind bemerkenswert, wie der Blick zurück ins vergangene Jahr zeigt: Allein zwischen März und August 2019 wurden sieben Volksinitiativen lanciert».