Die «Massnahmen» begründeten die Behörden mit zwei Argumenten:
Es drohe eine Überlastung der Intensivstationen in Spitälern. Dort fehlten namentlich Betten und Beatmungsmaschinen.
Das Verbreiten des Virus müsse so stark verhindert werden, bis eine einzige angesteckte Person höchstens noch eine weitere ansteckt («Die Reproduktionszahl muss unter 1 fallen»).
Das Ziel der Massnahmen ist erreicht. Trotzdem wollen die Behörden die verhängten Massnahmen nur sehr zögerlich und vorsichtig lockern. Das begründen sie mit einem neuen Argument: Es müsse unter allen Umständen verhindert werden, dass eine neue Corona-Welle ausbreche, die es dann erneut nötig mache, Teile der Wirtschaft lahmzulegen. Doch ein solches Szenario ist praktisch ausgeschlossen, mindestens solange Grossveranstaltungen verboten bleiben und Hygiene- und Abstandsregeln einigermassen eingehalten werden.
Der Staat hat Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger mit guten Gründen vorübergehend ausser Kraft gesetzt. Wenn er dies weiterhin tut, darf er dies in einer Demokratie nur, wenn er volle Transparenz schafft über seine Entscheidungsgrundlagen. Am 31. März ernannte der Bundesrat ein Beratungsgremium mit Experten aus der Wissenschaft, darunter Epidemiologen, Virologen, Infektiologen sowie eine Ökonomin. Doch die laufenden substanziellen Stellungnahmen dieser «Swiss National COVID-19 Science Task Force» hält der Bundesrat unter Verschluss.