Moret wollte mit weiblichem Geschlechtseintrag die Frauenbadi betreten, ein historisch geschützter Ort, der exklusiv für Frauen reserviert ist. Obwohl er seinen Ausweis mit dem Eintrag «weiblich» vorlegte, verweigerte ihm das Personal den Zutritt: Man «lese» ihn als Mann. Moret dokumentierte das Ereignis in einem Erfahrungsbericht und sieht darin eine widersprüchliche Haltung seitens der Behörden – die zwar das Geschlecht ohne tiefere Prüfung ändern, aber die Konsequenz daraus nicht überall akzeptieren. Dies berichtete am vergangenen Freitag die Neue Zürcher Zeitung (NZZ).
Die Stadt Zürich, die sich selbst als «inklusiv» versteht, verteidigte die Entscheidung mit dem Hinweis, dass die Frauenbadi nur «weiblich gelesenen Personen» offenstehe. Das Badi-Personal werde zwar für sensible Situationen geschult, letztlich zähle aber der äußere Eindruck. Moret sieht darin eine diskriminierende Praxis und meldete den Vorfall bei der LGBTIQ-Helpline sowie der Fachstelle für Gleichstellung – bisher ohne zufriedenstellendes Ergebnis.
Obwohl Moret nach eigenen Angaben nie die Absicht hatte, Frauen zu provozieren oder deren Räume zu missbrauchen, zeigt sein Experiment, wie rechtliche und soziale Realitäten aufeinanderprallen. Die Möglichkeit, das Geschlecht unkompliziert zu ändern, trifft auf Einrichtungen, die aus Schutzbedürfnis exklusive Räume erhalten wollen. Damit steht das Selbstbestimmungsgesetz auf dem Prüfstand – zwischen liberaler Gesetzgebung und gesellschaftlicher Alltagstauglichkeit.
Kommentar von Transition News-Redakteur Daniel Funk
Als meine Tochter zur Welt kam, musste ich für das Zivilstandamt ein Formular ausfüllen. Da stehen verschiedene Daten, die dann behördlich registriert werden. Das muss in der Schweiz unverzüglich, das heißt, noch am Tag der Geburt geschehen. So wird zum Beispiel Menschenhandel verhindert.
Beim Geschlecht kann man ein «M» oder ein «F» ankreuzen. Ein sogenanntes drittes Geschlecht gibt es bis heute nicht. Nur Männlein und Weiblein.
Ich betrachtete das Neugeborene und kreuzte das «F» an. Die Hebamme, die dabei war, nickte kurz. Wir haben das Geschlecht deshalb nicht, wie in den letzten Jahren immer wieder behauptet wird, «zugewiesen», wir haben es «festgestellt».
Das Übel des Selbstbestimmungsgesetzes besteht deshalb im kontraintuitiven Gedanken, der dahinter liegt. Dass das Geschlecht eine soziale und daher austauschbare Kategorie ist, die bei Geburt «zugewiesen» wird und deshalb «à fur et à mesure» geändert werden kann.
Das Geschlecht sollte weiterhin «festgestellt» und nicht zugewiesen werden. Hätte ich das «M» angekreuzt, weil ich lieber einen Knaben wollte (das wollte ich nicht!), dann hätte die Hebamme wohl nicht kurz genickt, sondern gesagt: «Schauen Sie mal etwas genauer hin.»