Spanien befindet sich fest im Würgegriff der Pharmaindustrie. Das zeigt sich nicht nur an der Skrupellosigkeit, mit der die Regierung die Bürger zu experimentellen Impfungen treibt, sondern auch an der Gnadenlosigkeit, mit der die Justiz alternative Heilmethoden unterdrückt.
So hat das Provinzgericht von Valladolid die von einem Amtsgericht erlassene einstweilige Verfügung gegen einen Vater bestätigt, der seine zwölfjährige Tochter mit Chlordioxid versorgt haben soll, um sie vor «Krankheitserregern» zu schützen. Auch sein Besuchsrecht wurde gestrichen.
Wie die Tageszeitung ABC informierte, sieht die Kammer «begründete Hinweise auf die mögliche Begehung eines Verbrechens gegen die körperliche Unversehrtheit gemäss Artikel 153 des Strafgesetzbuches».
Das Gericht sei der Ansicht, dass sich die Minderjährige in einer «objektiven Risikosituation» befinde, da der Vater die Kriterien der spanischen Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (AEMPS) nicht akzeptiere, die den Konsum von Chlordioxidlösungen als eine «ernsthafte Gesundheitsgefährdung» einordne. Stattdessen argumentiere der Beklagte, dass deren Einnahme bei angemessener Dosierung ausgezeichnete Vorteile bringe, berichtete ABC.
Aus dem Bericht des Gerichtsmediziners gehe hervor, dass die spanische Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (AEMPS) «den Konsum von Chlordioxid und Natriumchlorit als ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko» darstelle.
In der Ausschreibung für illegale Arzneimittel 5/10 vom 14. Mai 2010 sei die Rücknahme aller Exemplare dieses Produkts vom Markt angeordnet worden, da es keinerlei wissenschaftliche Beweise dafür gebe, dass es zur Behandlung oder Vorbeugung von Covid-19 oder einer anderen Pathologie wirksam sei.