Elon Musks Unternehmen X (ehemals Twitter) will Organisationen, die mit den Open Society Foundations (OSF) von George Soros verbunden sind, verklagen. Der Grund: Die NGOs sollen Fehlinformationen verbreitet haben, um die Meinungsfreiheit zu unterdrücken.
Spezifisch sollen die Organisationen Statistiken über «Hassverbrechen» in Irland manipuliert haben. Dies behauptete jedenfalls der Journalist Ben Scallan in einem Beitrag auf dem Substack Public.
Mit der OSF verbundene linke NRO würden Daten über «Hassverbrechen» falsch darstellen, um die Einführung strengerer Gesetze gegen Hassreden zu unterstützen. Das führt laut Scallan zu einer verstärkten politischen Verfolgung.
Wie der Daily Sceptic berichtet, stimmte Musk mit dieser Sichtweise überein und kündigte an, eine Klage einzureichen, um diese Aktionen zu stoppen.
Gegen welche OSF-nahen Gruppen und NGOs sich die Klage richtet, ist nicht klar. Der Daily Sceptic weist jedoch darauf hin, dass Musk jüngst drohte, das Centre for Countering Digital Hate (CCDH), eine im Vereinigten Königreich ansässige NGO, wegen angeblich fehlerhafter Methoden und irreführender Darstellungen zu verklagen (wir berichteten).
Das Portal hebt die Diskrepanz zwischen der öffentlichen Wahrnehmung und den gemeldeten «Hassverbrechen» in Irland hervor. Während eine Ipsos-Umfrage auf eine hohe Akzeptanz von Vielfalt schliessen lässt, hätten die gemeldeten «Hassverbrechen» zugenommen. Das sei zumindest zum Teil auf Kampagnen von Soros’ NGO-Netzwerk zurückzuführen, das zur Meldung von «Hassverbrechen» ermutige.
Gemäss dem Daily Sceptic verwischt die vorgeschlagene Gesetzgebung zu «Hassreden» in Irland die Grenze zwischen vermeintlichen und tatsächlichen «Hassverbrechen». Die Definition von «Hassverbrechen» werde subjektiv und führe möglicherweise zur Kriminalisierung legaler Ansichten.
Als «schockierend» erachtet das Portal eine Bestimmung in dem vorgeschlagenen Gesetz, die den Besitz von Material, das «zum Hass aufstachelt», unter Strafe stellt. Damit kehre der Gesetzentwurf die übliche Beweislast in Strafsachen um. Es werde nämlich davon ausgegangen, dass «das Material nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist», und dass ein Verdächtiger beabsichtige, es zu verbreiten – es sei denn, er könne das Gegenteil beweisen.
Trotz des Widerstands hat das Unterhaus des irischen Parlaments den Gesetzesentwurf mit grosser Mehrheit angenommen. Es muss nun noch vom Oberhaus gebilligt werden, um geltendes Gesetz zu werden.
Kommentare