Der Heidelberger Fachanwalt Uwe Lipinski reichte unter anderem zehn Eilanträge gegen die inzwischen in der 11. Auflage vorliegende bayerische Coronaverordnung beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Beschwerde ein. Zusätzlich habe der Anwalt einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt.
Bis auf Nebensächlichkeiten wurden bisher sämtliche Eilanträge abgewiesen, berichtet das Portal für unabhängige Impfaufklärung Impfkritik.de. Auch das Bundesverfassungsgericht sei nicht bereit gewesen, die bisherigen beiden Eilanträge der Kanzlei zuzulassen.
Da eine Änderung der Haltung der deutschen Richterschaft in der Coronafrage nicht abzusehen sei, gelangt Lipinski mit einer Menschenrechtsbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Laut Zustellurkunde sei die Beschwerde am 23. Dezember in Strassburg beim Gericht eingegangen.
Nun entscheide ein Einzelrichter des Gerichtshofs darüber, ob er die Menschenrechtsbeschwerde für zulässig erklärt, schreibt Impfkritik.de. Ist dies der Fall, geht die Beschwerde an ein Richtergremium und wird dann der Bundesregierung zur Stellungnahme weitergeleitet.