Ohne diesen Widerspruch wird die Schweiz ihre Souveränität
in Gesundheitsfragen verlieren.
Rechtsanwältin Andrea Staubli, Aktionsbündnis freie Schweiz
Liebe Leserinnen und Leser
Gestern publizierten die Schweizer Tamedia-Zeitungen einen Beitrag unter dem Titel «Maßnahmen im Pandemiefall: Neue WHO-Regeln: Aktionsbündnis fordert Veto des Bundesrats». Der Beitrag stellt (endlich!) auf völlig neutrale Art dar, was die Weltgesundheitsorganisation WHO plant, was der Pandemiepakt ist und was es mit der Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) auf sich hat.
Wir haben uns in den letzten Monaten zu diesem Thema die Finger wund geschrieben. Wir haben gewarnt und gewarnt – bis gestern ignorierten die Leitmedien das Thema komplett, oder machte die Wortführer der WHO-Opposition lächerlich, so wie das nach dem Corona-Symposium anfangs April in Bern geschah. Die Kommentare, die ich hinterließ, wurden jeweils mit einer Standardbegründung abgeschmettert.
Und nun gestern – siehe da – meine Kommentare zum obengenannten Text wurden anstandslos publiziert.
Wir haben hier zu diesem Thema berichtet (weitere Links dazu im Beitrag). Es wäre sehr schön, wenn nun auch in den Leitmedien verstärkt kritische Beiträge zum Thema WHO, IGV und Pandemiepakt erscheinen würden – eine Schwalbe macht noch keinen Sommer.
Das Aktionsbündnisses freie Schweiz ruft nun den Bundesrat dazu auf, vom Widerspruchsrecht gegen die IGV Gebrauch zu machen. Er muss bis am 27. März Widerspruch einlegen.
Leser, die den gestrigen Beitrag kommentierten, gingen fälschlicherweise davon aus, dass die Schweizer Bundesverfassung über den IGV stehen würden und dass man dagegen immer noch das Referendum ergreifen könnte, wie das bei gewissen Staatsverträgen der Fall ist.
Es sei in aller Deutlichkeit gesagt: Die IGV sind nicht referendumsfähig. Legt der Bundesrat nicht Widerspruch ein, dann gilt das, was im Juni in Genf beschlossen wurde und ist, auch wenn das die Bundesverwaltung immer noch bestreitet, für uns verbindlich. Auch wenn Verfahrensvorschriften verletzt wurden. Dadurch könnte auch die Bundesverfassung übersteuert werden. Die Grundrechte würden erodieren.
Der Bundesrat hat zwar immer wieder zugesichert, keine Verträge abzuschließen, die die Grundrechte gefährden und sehr genau zu prüfen, ob Dinge wie die IGV oder der Pandemiepakt diesen widersprechen.
Die Harmoniebedürftigkeit der Justizministerin, Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, ist in dieser Sache verhängnisvoll und der Wille des Gesamtbundesrates, die in unserem Land stationierte WHO nicht durch Widerspruch zu verärgern, offensichtlich.
In Anbetracht dessen, was die WHO will, gibt es nur eins: weiterhin transparent darlegen, was geplant ist, was das für uns bedeuten könnte und vom Bundesrat verlangen, dass er Widerspruch einlegt. Schließlich ist der Bundesrat die Schweizer Landesregierung und damit eine Volksvertretung, keine Vertretung der WHO. Unterstützung durch die Leitmedien ist willkommen.
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