Wie offiziellen Verlautbarungen des französischen Innenministeriums zu entnehmen ist, sind bei Nichteinhaltung der Lockdown-Massnahmen neben empfindlichen Geldstrafen im Wiederholungsfall sogar Gefängnisstrafen von bis zu einem halben Jahr vorgesehen.
Die Bewegungsfreiheit wird durch die generelle Ausgangssperre drastisch eingeschränkt, bei jedem Verlassen des Hauses muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden, berichtet das Onlineportal Heise.
Die Bevölkerung soll gemäss eines öffentlichen Appells von Innenminister Gérald Darmanin das Haus nur für die allernötigsten Belange wie Arbeit, Schule, lebenswichtige Einkäufe oder Familienangelegenheiten verlassen. Nur während einer Stunde dürfe man für sportliche Aktivitäten oder einen Spaziergang ausser Haus gehen, anderenfalls drohe Strafe, wobei die Einhaltung streng durch die Polizei überwacht werde.
Positives weiss die Zeit zu berichten: In Grenoble habe der amtierende Bürgermeister einen 120-köpfigen Bürgerrat einberufen, der die Umsetzungen der Massnahmen kritisch begleiten und Vorschläge zu deren Verbesserung einbringen solle.