Vom ersten Dezember 2020 an wird der Nationalrat über Änderungsanträge des Bundesrats am COVID–19 Gesetz debattieren, unter anderem über eine neue Bussenverordnung zur Maskenpflicht. Das wesentliche Zitat aus der bundesrätlichen Botschaft:
«Die geringfügigen Übertretungen des Epidemiengesetzes vom 28.September 201211(EpG) sollen neu ebenfalls im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können.»
Mit anderen Worten: In der Schweiz sollen nun sogenannte Maskenverweigerer einfacher durch die Polizei mit drastischen Geldbussen bestraft werden können.
Die Freunde der Verfassung haben allen Parlamentariern letzte Woche einen Brief mit dem Titel «Folgen Sie der Wissenschaft im Kontext der Corona-Pandemie – auch in der Maskenfrage!» und ein umfangreiches Dossier per Post zugestellt, in dem diesem Narrativ mit neuesten Studien widersprochen wird. Sämtliche Details dazu finden Sie auf unserer Website.
Fazit: Masken ausserhalb des klinischen Umfeldes sind nicht tauglich und nicht erforderlich, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern, haben aber das Potenzial, Menschen psychisch und/oder gesundheitlich zu schädigen.
Falls Sie solche direktdemokratischen Aktionen schätzen, bitten die InitiantenInnen, Mitglied der «Freunde der Verfassung» zu werden. Solche Aktionen brauchen ebenso Geld wie die Referendums- und später auch die Abstimmungskampagne. Die Mitgliedschaft können Sie hier beantragen.