In das deutsche Bundesland Mecklenburg-Vorpommern darf nur einreisen, wer dort seinen Hauptwohnsitz hat. Auf der Webseite des Landes ist zu lesen:
«Personen mit einem Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern dürfen weiterhin anreisen. Vorübergehend werden in der nächsten Zeit auch Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern zur Nutzung von Zweitwohnsitzen und Dauercampingplätzen nicht möglich sein. Gleiches gilt für Grundstückseigentümer, Kleingartenpächter, Bootseigner sowie Vertragsinhaber von Dauerverträgen für Ferienwohnungen und Hausboote aus anderen Bundesländern.»
Ein gegen Covid-19 geimpfter Antragsteller mit Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern habe vor Gericht geklagt, weil er nach der Corona-Landesverordnung nicht einreisen dürfe, berichtet die Onlineausgabe der Süddeutschen Zeitung SZ. Der Kläger habe geltend gemacht, dass die Regelung für geimpfte Personen nicht erforderlich sei und unverhältnismässig in Eigentums- und Freizügigkeitsrechte eingreife. Das Robert Koch-Instituts habe zudem verkündet, dass geimpfte Personen keinen wesentlichen Einfluss auf die Verbreitung des Coronavirus hätten.
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald sei der Argumentation gefolgt, dass vollständig geimpfte Personen epidemiologisch keine wesentliche Rolle spielten. Dass sie dennoch wie ungeimpfte Personen behandelt würden, verstosse gegen das im Grundrecht verankerte Gleichheitsprinzip. Zwischen geimpften und ungeimpften Menschen gebe es ein «sachliches Differenzierungskriterium», welches eine ungleiche Behandlung erlaube. Ob auch für genesene Personen ein Verstoss gegen das Einreiseverbot vorliege, müsse das Land bei der Anpassung der Verordnung nun prüfen.
Doch aufgehoben sei die geltende Regelung wegen «weitreichenden Folgen» damit nicht. Andernfalls dürften Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet nach Mecklenburg-Vorpommern reisen, und dies sei nach Auffassung des Gerichts eine «Gefahr für Leib und Leben einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen». Das Land sei nun verpflichtet, die entsprechende Regelung zu überarbeiten.
Noch in der vergangenen Woche habe das Verwaltungsgericht das Einreiseverbot für Menschen mit Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Die Antragsteller hätten schon damals einen Verstoss gegen ihre Grundrechte geltend gemacht, da die Regelung gegen vollständig geimpfte Menschen gerichtet sei. Die damaligen Antragsteller seien allerdings selbst nicht vollständig geimpft gewesen, heisst es.