Vor wenigen Tagen wurde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die erste Klage wegen Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und des Rechts auf Leben einer Person mit einer leichten Behinderung eingereicht. Über diese Klage, die sich gegen den spanischen Staat richtet, berichten das Portal Diario16 und verschiedene Bürgerbewegungen.
Die betroffene Person wird von der Anwaltskanzlei MRR y Asociados vertreten und prangert an, dass sie keine vollständige Einwilligung in die «Covid-19-Impfung» gegeben habe.
Wie die Kanzlei informiert, werden mit dieser Klage alle Aktivitäten «zur Verteidigung der Nichtimpfung von Behinderten gegen Covid-19 vor die höchste Instanz der Menschenrechte gebracht». Der spanische Staat habe Artikel 2, 3, 8 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt.
Die mit diesem Fall vertrauten Anwälte weisen darauf hin, dass die Klägerin etwa «das Fehlen einer informierten Zustimmung als offensichtliche Verletzung von Artikel 8 der Konvention geltend macht». Es heisst, dass der Staat «die Nichteinmischung der öffentlichen Hand in das Recht auf Privatleben der entmündigten Frau und ihres Vormunds verletze».
Nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges vor dem spanischen Verfassungsgericht werde nun ein neuer Weg nach Europa eingeleitet. Dies sei ein Schritt nach vorn im Kampf für die Grundrechte und -freiheiten, für die sich Bürgergruppen wie Liberum oder Canarias Despierta y Unida zusammen mit Anwälten wie Feliu Fins und vielen anderen in den letzten Jahren eingesetzt hätten.
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