In gleich drei Bundesländern haben Gerichte das umstrittene Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots aufgehoben. Somit dürfen Besucher in Sachsen, Baden-Württemberg und Niedersachsen in jeder Unterkunft und ohne Vorlage eines negativen Coronatests übernachten. Das berichtet t-online.
In Sachsen kündigte die Regierung laut t-online nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern die Aufhebung des Verbotes ab Samstag an.
In Baden-Württemberg hatte dem Portal zufolge der Verwaltungsgerichtshof einem Eilantrag gegen die Regelung stattgegeben. Das Verbot sei damit dort «vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt».
In Niedersachsen wiederum habe das Oberverwaltungsgericht das Beherbergungsverbot für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar.
Das Saarland hebe von sich aus die rechtswidrige Anordnung wieder auf.