Das oberste Verwaltungsgericht Bayerns hat die vollständige Schliessung von Fitnessstudios als nicht verhältnismäßig bewertet. Das berichtet n-tv.
Damit habe das Obergericht «eine Regelung des derzeit geltenden teilweisen Lockdowns gekippt».
In der Pressemitteilung des Gerichts heisst es dazu:
«Der 20. Senat geht in seiner Entscheidung davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios durch diese Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Die vollständige Schliessung von Fitnessstudios sei nicht verhältnismäßig. Der Verordnungsgeber sei bei Erlass der Einschränkungen davon ausgegangen, dass Individualsport im genannten Umfang zulässig bleiben solle. Diese Erwägung müsse auch für Fitnessstudios gelten.»