Die von der Exekutive angeordneten Covid-19-Massnahmen hebeln Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes aus. Damit ist die darin garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung im Alltag Makulatur. Denn Berichten der Welt zufolge darf die Polizei Wohnungen auch ohne Durchsuchungsbeschluss betreten, sofern zuvor Nachbarn Verstösse gegen die Covid-19-Verordnungen, etwas die Maximalzahl der Feiernden, melden.
Aus Sicht des Sprechers der Gewerkschaft der Polizei, Benjamin Jendro, sei der faktische Verstoss gegen das Grundgesetz legal, wie er der Welt sagte:
«Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist durch das Grundgesetz geschützt. Die Polizei kann also nicht einfach bei Familie Schmidt klingeln und sagen: Wir würden jetzt gern mal in die Wohnung kommen und zählen, wie viele Leute sich hier aufhalten.
Wenn man aber einen Hinweis bekommt, zum Beispiel von einem Nachbarn, dann geht das durchaus. Das gilt auch, wenn man über Social Media erfährt, dass irgendwo eine Feier geplant ist. Die Polizei ist dann nicht nur legitimiert, sondern auch verpflichtet, dagegen vorzugehen».
Meinung der Redaktion: Gegen die Aushebelung von Artikel 13 GG können Betroffene klagen. Gerichte haben bereits etliche Vorgehensweisen der Polizei für nicht gesetzeskonform erklärt und verfügte Massnahmen der Politik gekippt.