Dies gehe aus einem Schreiben der Kommission vom 28. Juli hervor, berichtet das Portal «Euractiv». Zudem wird mitgeteilt, dass die Kommission nicht vorhabe, Einspruch gegen das Urteil des EU-Gerichts vom Mai 2025 einzulegen. Dieses hatte entschieden, dass von der Leyen gegen die Transparenzverpflichtungen verstoßen hat. Von Wiltrud Schwetje
Wodurch zeichnen sich die meisten Mainstream-Medien aus? Dass sie über heikle Themen, die von ihnen hofierte Politiker betreffen, gar nicht, unvollständig oder erst spät berichten. Diese These untermauerte die englischsprachige Ausgabe von Euractiv am 1. August. Das EU-affine Portal titelte: (…)
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