Impfschäden und -nebenwirkungen (Post-Vac-Syndrome) werden seit dem 1. Januar 2025 unter einem neuen ICD-Code verbucht. Dieser ICD-Code ist ein weltweit anerkanntes System, mit dem medizinische Diagnosen einheitlich benannt werden. ICD steht für «International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems», zu Deutsch und vereinfacht: «Internationale Klassifikation der Krankheiten».
Wie der Datenanalyst Tom Lausen informiert, sollen die Post-Vac-Syndrome seit neuestem unter dem ICD Code U09.9 als Post-Covid/Long-Covid versteckt werden. Schon im Dezember 2024 hatten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, einen entsprechenden Beschluss gefasst und die Vergütung festgelegt.
Hintergrund ist die Long-Covid-Richtlinie (LongCOV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die seit Anfang Mai 2024 in Kraft ist. Sie regelt, wie Betroffene mit Verdacht auf Post-Covid/Long-Covid und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen, berufsgruppenübergreifend koordiniert und strukturiert versorgt werden.
Screenshot: KBV; Long-Covid-Richtlinie des G-BA
Lausen betrachtet dieses Vorgehen als «eine mögliche Vertuschung durch Umetikettierung». Dies sei nichts Neues, bereits bei der Diskussion um die Zunahme von Lungenentzündungen sei deutlich geworden, wie durch Kodierungspraktiken medizinische Realitäten verschleiert werden können. Dies setze sich nun bei Impfkomplikationen fort, die hinter Post-Covid und Long-Covid verschwinden.
Nutzung des Codes wird mit Zuschüssen honoriert
Ärzte und Gesundheitseinrichtungen, die bei dieser Verschleierung mitwirken, bekommen eine Vergütung. Wer den neuen Code U09.9 verwendet und die Impfkomplikationen unter Post-Covid verbucht, erhält laut Lausen eine Gesamtsumme von 229,51 Euro pro Patient und Jahr. Ohne die Kodierung als U09.9 (z. B. bei Post-Vac als Impfkomplikation) entfällt dieser Zuschuss.
Weigert sich ein Arzt, führe dies zum Wegfall der Abrechnungsgrundlage, so Lausen. Oft gebe es für die Behandlung keine spezifische Vergütung, da für Post-Vac keine gesonderte Abrechnungsgrundlage existiere. Ohne diese Kodierung bleibe der Aufwand für die Betreuung des Patienten somit unbezahlt, was Ärzte praktisch zwinge, U09.9 zu verwenden, um ihre Leistungen erstattet zu bekommen. Das setze Ärzte unter Druck und fördere die statistische Unsichtbarkeit von Impfkomplikationen.
Betroffene zahlen den Preis
«Diese Praxis ist ein eklatantes Beispiel für systematische Desinformation und Manipulation durch Datenmanipulation», konstatiert Lausen. Die Verschleierung der Impfkomplikationen untergrabe das Vertrauen in das Gesundheitssystem und die Glaubwürdigkeit der Impfkampagne. Die betroffenen Patienten würden den Preis zahlen, indem sie medizinisch nicht ausreichend ernst genommen werden, während man die Öffentlichkeit weiterhin in dem Glauben lasse, dass die Impfung die einzige Lösung gegen Long-Covid sei.
«Es ist ein Akt medizinischer und politischer Verantwortungslosigkeit, der zeigt, wie die Interessen der Impfagenda über das Wohl der Patienten gestellt werden. Ein eigenständiger ICD-Code für Post-Vac-Syndrome wäre dringend erforderlich, um Transparenz zu schaffen und der Wahrheit gerecht zu werden», resümiert Lausen.
Kommentare