Quelle: Youtube-Kanal von Dominik Paradies
Mitte 2022 wurden gegen Walter Weber, Onkologe in Hamburg und Mitgründer der «Ärzte für Aufklärung» (ÄfA), Anklage erhoben. Der Vorwurf: Ausstellung von Gefälligkeitsmaskenattesten. Kurz nach dem Eindringen der Polizei in seine Praxisräume erzählte der inzwische 80-Jährige Transition News, warum er die Anschuldigungen für nichtig hält – und was ihn antreibt (siehe Interview «15 Polizisten in schusssicherer Weste in deiner Praxis – das ist schon massiv!»).
Nun ist seit einiger Zeit der Gerichtsprozess in Gange – Webers Unschuldsbekundung zum Trotz. Und auch dem Umstand zum Trotz, dass vor einigen Wochen die angehörten Sachverständigen, Prof. Dr. Benjamin Ondruschka und Dr. Carolin Edler, zwei «Schwergewichte» der Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg (UKE), vor Gericht konzedierten, dass das Tragen einer Maske die politische Idee eines Versuchs war, durch Masken die Übertragung von Viren zu verhindern (wir berichteten).
Auch ist spätestens durch die Veröffentlichung der RKI-Files für jeden offenkundig, dass die Maskenpflicht keine wissenschaftliche Grundlage hatte (siehe auch hier). Trotzdem will insbesondere die Staatsanwältin Caroline Schimpeler nicht klein beigeben.
Dieser Eindruck drängte sich jedem auf, der wie ich am Dienstag beim mittlerweile 23. Prozesstag am Hamburger Landgericht zugegen war. Los ging es um etwa 9:15 Uhr – und so pompös der mit antik anmutenden Säulen gesäumte und mit Stuck verzierte herrschaftlich große Gerichtssaal anmutete, so stiefmütterlich war der Zuschauerabschnitt gestaltet. Dort saßen die Zuschauer dicht an dicht in zwei eng aufgestellten Stuhlreihen und getrennt durch eine riesige Glasscheibe vom eigentlichen Prozessgeschehen.
Zudem war der sich über insgesamt mehr als eineinhalb Stunden ziehende Vortrag von Webers Anwalt Sven Lausen, in dem er den Text zu seinen drei Anträgen vorlas, nur sehr schwer und allenfalls bruchstückhaft zu verstehen, da die Lautsprecheranlage des Saales total schlecht eingestellt war. Nur das, was die Staatsanwältin vortrug, war klar und deutlich zu hören – doch die hielt sich in ihren Statements extrem so kurz wie extrem ablehnend.
Dass die wohl begründeten Anträge von Lausen allesamt von der Richterin Nele Behr «abgebügelt» wurden, mutet nicht zuletzt in Anbetracht der Faktenlage regelrecht bizarr an.
Dominik Paradies verfolgt den Prozess im Detail und war auch am Dienstag zugegen. Zusammengefasst hat er das Geschehen in einem YouTube-Beitrag (siehe oben). Sein Fazit:
«In dem Verfahren, das vor der Großen Strafkammer 15 am Landgericht Hamburg geführt wird, sind be- und entlastende Ermittlungen nicht erkennbar. Dennoch wird von der Staatsanwaltschaft Hamburg weiterhin eine Schuld von Walter Weber behauptet.
Grundsätzlich sollte man meinen, dass Angeklagten von den Gerichten und Staatsanwaltschaften eine Schuld nachgewiesen werden muss. Davon ist man aber abgekommen, wie die Vergangenheit gezeigt hat. Zudem wird es dem Arzt verunmöglicht, seine Unschuld zu beweisen, indem sämtliche Beweisanträge abgelehnt werden.»
Ein kleiner Hoffnungsschimmer: Dem Rechtsbeistand von Weber ist es am Dienstag gelungen, die Richterin dazu zu kriegen zu «genehmigen», dass am morgigen Freitag der Masken-Experte Kai Kisielinski als Experte gehört wird. Kisielinksi ist nicht nur im deutschsprachigen Raum ein weithin bekannter Masken-Experte.
So gab es ja bereits 2021 nicht nur mehr als 170 vergleichende Studien und Artikel, die die Unwirksamkeit und Schädlichkeit von Masken dokumentieren, auch zeigte ein Team um Kisielinski schon damals die Schädlichkeit des Maskentragens in einer Meta-Studie auf (wir berichteten).
Wer mehr über den Prozess gegen Weber wissen möchte, findet hier detaillierte Informationen.
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