Am 18. Juni wird in der Schweiz über drei Sachthemen abgestimmt. Wie das Magazin Saldo recherchiert hat, informiert das Abstimmungsbüchlein, das mit den Abstimmungsunterlagen an die 5,5 Millionen Stimmberechtigten verschickt wird, einseitig.
So greift die Bundeskanzlei in die Texte von Initianten und Referendumskomitees ein. Und die Gegner von Vorlagen erhalten weniger Platz für ihre Argumente als der Bundesrat. Mehr noch: Der Bundesrat muss seine Behauptungen nicht mit Quellen unterlegen, die Gegner hingegen schon, was ihren ohnehin knappen Platz für Gegenargumente weiter schrumpfen lässt.
Die Gegner der OECD-Besteuerung zum Beispiel kommen gar nicht zu Wort. Beim Klimagesetz erhält die Bundeskanzlei dreimal so viel Platz wie die Gegner, dasselbe gilt beim Covid-19-Gesetz. Wie Saldo schreibt, mussten sich die Referendumskomitees auf 2500 Zeichen beschränken.
Wie interne E-Mails des Bundes zeigen, entscheidet die Bundeskanzlei auch darüber, welche Argumente ein Initiativ- oder Referendumskomitee im Abstimmungsbüchlein präsentieren darf, so Saldo weiter.
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