Redefreiheit ist der Grundpfeiler der Demokratie.
Webseite der Free Speech Union Switzerland (FSUS)
Liebe Leserinnen und Leser
Gestern durfte ich melden, dass es in der Schweiz nun eine Organisation gibt, die sich die Verteidigung der freien Meinungsäußerung auf die Fahne geschrieben hat. Diese Organisation ist dringend notwendig und deren Gründung zu begrüßen. Der Vorstand der Free Speech Union Switzerland (FSUS), das juristische Komitee und das Medienkomitee sind sehr prominent besetzt.
Obwohl die Bemühungen um Einschränkung der Meinungsfreiheit ihre Ursprünge meist im Ausland haben, ist unser Land kein Musterschüler mehr.
Die fünf Freiheiten, die die FSUS verteidigt, sind:
Die Redefreiheit. Ohne sie ist Demokratie unmöglich und sie ist das beste Mittel gegen Tyrannei. Mit Redefreiheit ist auch das Schreiben gemeint. Im Jahr 2022 verpflichtete der Zürcher Stadtrat die Stadtverwaltung, den Genderstern in der Kommunikation zu verwenden.
Nun hat die Kantonsrätin der Schweizerischen Volkspartei (SVP), der größten Partei der Schweiz, Susanne Brunner, die Volksinitiative «Tschüss Genderstern» lanciert, die in der Gemeindeordnung einen Paragraphen einfügt, der eine klare und verständliche Sprache ohne Sonderzeichen innerhalb einzelner Wörter vorschreibt. Eine Annahme der Initiative würde zu einer Befreiung von diesem ideologischen Sprachzwang führen, zu einer Abschaffung einer Variante, die im für die deutsche Sprache maßgeblichen Duden gar nicht vorgesehen ist. Die Verteidiger des Gendersterns sind unter Druck geraten und bekämpfen die Initiative vehement. Aber wer den Genderstern schreibt, legt ein politisches Bekenntnis zur Genderideologie ab. Das in Verwaltungen und Bildungsinstitutionen vorzuschreiben, darf nicht sein. Auch gegen die Redefreiheit wird in der Schweiz vorgegangen.
Die Akademische Freiheit. Nur durch offene Diskussionen lassen sich die Grenzen des Wissens erweitern. In diesem Zusammenhang habe ich schon in den 80er Jahren festgestellt, dass der Meinungskorridor an gewissen Universitätsinstituten sehr schmal war. Man wurde zwar nicht direkt behindert, aber nicht beachtet und Diskussionen zu gewissen Themen waren fast unmöglich. Heute ist es schlimmer geworden, es betrifft aber immer noch die gleichen Fächer: Schwerpunktmäßig die Geisteswissenschaften, die Soziologie und leider auch die Theologie. Und wie viele Akademiker verloren während der Coronazeit ihre Stelle an Universitäten, weil ihre Ansichten nicht dem Mainstream entsprachen?
Die künstlerische Freiheit. Sie besteht im Recht der Künstler, in der Ausübung ihres Berufs zu sagen, was sie wollen. Früher waren die Künstler entweder schöngeistige Virtuose oder Rebellen. Heute trifft immer öfter nichts davon mehr zu. Immer häufiger sieht man Darbietungen, die ästhetisch Brockenstubencharme haben und ganz offensichtlich dazu dienen, der LGBT- und der Genderideologie, die mittlerweile derart Mainstream sind, dass sie fast alles in diesem Strom mitreissen, die Referenz zu erweisen; auch wenn das im Werk gar nicht angelegt ist. Der Künstler ist heute meist von staatlichen Subventionen abhängig. Geht er diesen verlustig, dann hat er keine Arbeit mehr. Das muss sich ändern. Künstlerische Vielfalt (Verzeihung: Diversity) erreicht man nicht, wenn man Gender- und LGBT-Themen pusht – im Gegenteil. Damit erreicht man einen Einheitsbrei.
Pressefreiheit ist schließlich die Voraussetzung für politische Debatten und für gute Entscheidungen an der Urne. Gerade im Blätterwald wurde in den letzten vier Jahren die einstmals große Vielfalt mit verschiedenen Mitteln abgeholzt. Factchecker, die interessengeleitet sind, Redaktionen, die zusammengekürzt werden, oder auch die symbiotische Beziehung zwischen Medien und Staat, die in der Coronazeit entstand und diese – siehe Berichterstattung zum Krieg in der Ukraine – überdauert hat, sind hier die Stichworte.
Und die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist ein Recht, das wir uns in Jahrhunderten religiöser Verfolgung in Europa hart erkämpft haben. Sie gibt Menschen das Recht, ihre Religion ohne Einmischung des Staates, des Arbeitgebers oder von Dritten auszuüben. Wenn eine Fernsehmoderatorin gezwungen wird, ein kleines Kreuzchen, das sie um den Hals trägt, abzunehmen, wenn christliche oder jüdische Kinder in Schulen gemobbt werden, dann besteht akuter Handlungsbedarf.
Die FSUS kämpft für das, was eigentlich selbstverständlich ist: Dass das Strafrecht und nur das Strafrecht die Grenze der Meinungsäußerungsfreiheit darstellt. Wünschen wir der jungen Organisation gutes Gelingen und machen wir von der Meinungsäußerungsfreiheit Gebrauch!
Und in der Zwischenzeit: Bleiben Sie uns, geneigte Leserin, geneigter Leser, gewogen!
Daniel Funk