Im Artikel der neu erschienen Konsumentenzeitung K-Tipp geht es nicht um Leute, für die eine Gesichtsmaske nur lästig ist. Vielmehr geht es um Menschen, die durch das Maskentragen in Atemnot geraten, bewusstlos werden oder sogar einen allergischen Schock erleiden können. Sie können und dürfen aus medizinischen Gründen keine Maske tragen. Trotzdem wird ihnen der Zutritt zu Geschäften, Bibliotheken und Hörsälen verwehrt.
Hier einige Erfahrungsberichte von Betroffenen:
Uni-Bibliothek verwehrt Studentin Zugang zur Uni-Bibliothek – trotz Attest
«Die Leute schauen mich an, als wäre ich der Schädling persönlich», schildert Ulla Schmid aus Basel. Sie unterrichtet Philosophie und studiert an der Uni Basel Medizin. Schmid leidet an allergisch-immunologischen Reaktionen wie Atemnot, Blutdruckabfall und Kreislaufschock und darf deshalb aus medizinischen Gründen keine Maske tragen. Doch die staatliche Uni Basel verwehrt ihr den Zutritt zu Hörsälen und zur Universitätsbibliothek. Die Leitung der Uni schreibt: Man biete Leuten ohne Maske «zumutbare Alternativen» wie etwa digitalen Unterricht und Einzellösungen an. Für Ulla Schmid ist das ein Hohn, denn sie musste deshalb ihren geplanten Studienabschluss um ein Jahr verschieben. Und jedes von ihr bestellte Buch aus der Bibliothek kostet ohne Rückversand 12 Franken.
Ikea bleibt stur – trotz Attest
«Sie sind ein Mörder. Warum stecken Sie uns alle an?» Diesen Satz bekam Thomas Knobel von einer älteren Person im Zug auf dem Arbeitsweg zu hören. Beim Verlassen einer Coop-Filiale wurde er gar von zwei Jugendlichen angespuckt. «Es ist traurig, wie aggressiv wir tagtäglich angegangen werden», sagt Knobel. Weil er an asthmatischen Anfällen bis hin zu Atemnot leidet, darf er keine Maske tragen. In der Ikea-Filiale in Dietlikon im Kanton Zürich wollte er einen Teppich kaufen. Doch beim Eingang war für ihn Endstation: keine Maske – kein Teppich – trotz ärztlichem Attest. Ikea begründet das Verbot damit, dass nicht unterschieden werden könne, ob ein Attest echt oder gekauft sei. Die Gesundheit aller Kunden gehe der Maskendispens von einzelnen Personen vor.
Kein Zutritt zum Wartezimmer – trotz Attest
Edith Forch aus Allschwil im Kanton Basel (Name und Ort von der K-Tipp- Redaktion geändert), leidet an einer schweren rheumatischen Krankheit. Wenn sie eine Maske trägt, gerät sie in Atemnot, beginnt zu hyperventilieren und droht bewusstlos zu werden. Deshalb stellte ihr eine Fachärztin ein Attest aus, das sie von der Maskenpflicht befreit. Trotzdem verwehrte ihr die Hausärztin mehrmals den Zutritt zum Wartezimmer. Die Frau, die an schmerzhaftem Rheuma leidet, musste draussen auf der Strasse warten. Man könne den anderen PatientenInnen gegenüber nicht begründen, weshalb sie keine Maske tragen dürfe, so die Hausärztin.
Die Zutrittsverweigerung verstosse nach Aussage von Staatsrechtsprofessor Markus Schefer klar gegen die Covid-Verordnung des Bundes. Zutrittsverbote für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen, seien rechtswidrig.