Wer nicht stramm auf Regierungslinie marschiert, den lehren die Solothurner Behörden das Fürchten. Auf die harte Tour bekommt das gegenwärtig der Naturheilpraktiker Daniel Ruiz zu spüren, der bis vor kurzem eine Praxis für Altchinesische Medizin in der Stadt führte. Damit ist jetzt aber Schluss.
Ruiz ist ein Kritiker der Corona-Massnahmen und macht daraus auch kein Geheimnis. Von der Maskenpflicht hält er wenig. Maskentragen war in seiner Praxis freiwillig, das machte er auch handschriftlich kenntlich an der Eingangstüre. Zudem teilte er auf seiner Homepage in den vergangenen Monaten wiederholt kritische Beiträge, welche die Massnahmen der Regierung in Frage stellen.
Ein No-Go für das Solothurner Innendepartement. Am 12. April hat sie die Praxis des Naturheilpraktikers superprovisorisch geschlossen – zuvor hatte das Innendepartement offenbar durch Denunzianten Wind davon bekommen, dass Ruiz sich nicht an die Maskenpflicht gehalten habe. Mehrere Polizisten wurden an diesem Tag eigens dafür aufgeboten. Aus Solidarität mit Ruiz hielten einige Dutzend Personen vor seiner Praxis eine Kundgebung ab.
Seither darf Ruiz seinem Beruf nicht mehr nachgehen (Corona-Transition berichtete). Doch damit nicht genug. Inzwischen hat das Solothurner Innendepartement ein Bewilligungsentzugsverfahren eingeleitet: Die Behörden wollen Ruiz ein Berufsverbot erteilen. Vorgeworfen wird dem Naturheilpraktiker unter anderem, seine Berufspflichten verletzt zu haben.
Begründet wird dies damit, dass Ruizs Lebenspartnerin, die als Kosmetikerin arbeitet, ebenfalls in den Büroräumlichkeiten des Naturheilpraktikers gearbeitet habe. Deshalb habe Ruiz «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» das Berufsgeheimnis verletzt, schreibt das Innendepartement in ihrer Verfügung vom 29. April, die Corona-Transition vorliegt.
Und weiter heisst es: «Grundsätzlich untersteht bereits die Information, dass sich eine bestimmte Person in Behandlung bei der betreffenden Naturheilpraktikerin bzw. dem betreffendem Naturheilpraktiker befindet, dem Berufsgeheimnis.» Dadurch habe die Kundschaft von Ruizs Lebenspartnerin «ohne Weiteres erfahren, wer sich beim Beschwerdeführer in Behandlung befindet». Dazu muss man wissen: Das Kosmetikstudio von Ruizs Lebenspartnerin befand sich in einem separaten, praxisunabhängigen Raum.
Interessant ist die Erklärung des Innendepartements schon deshalb, weil die Behörde kürzlich noch anders argumentierte. Die superprovisorische Praxisschliessung begründete das Innendepartement am 7. April damit, dass Ruiz «die Gesundheit seiner Arbeitnehmenden als auch jene seiner Patientinnen und Patienten sowie die öffentliche Gesundheit» gefährde.
Dies, weil er sich nicht an die Maskenpflicht gehalten habe. Dieses Verhalten stelle «eine schwerwiegende Verletzung der Berufspflichten gemäss der Gesundheitsgesetzgebung» dar. Auch lasse Ruiz damit an der «erforderlichen Vertrauenswürdigkeit zweifeln», die für eine Berufsausübungsbewilligung notwendig sei. Deshalb müsse zum «Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der öffentlichen Gesundheit» die Praxis von Daniel Ruiz vorübergehend geschlossen werden, hiess es in der Verfügung vom 7. April.
Für Ruiz ist das Vorgehen des Innendepartements politisch motiviert. «Die wollen an mir ein Exempel statuieren», sagt der Naturheilpraktiker gegenüber Corona-Transition. Und weiter:
«Deshalb sucht man nun auch verzweifelt nach Gründen, um mich fertig zu machen und mir meine berufliche Existenz zu vernichten.»
Ruiz verweist dabei auf die Vorwürfe des Innendepartements, sein Berufsgeheimnis missbraucht zu haben. «Diese Behauptungen sind geradezu absurd.» Ausgefochten wird das Bewilligungsentzugsverfahren auf dem juristischen Weg. Weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, will Ruizs Anwalt aus taktischen Gründen gegenwärtig keine Auskunft erteilen.
Wütend ist Ruiz aber nicht bloss auf die Behörden. Sondern auch auf Bürger, die ihm zuletzt das Leben schwergemacht haben. Dabei erwähnt er seinen ehemaligen Mietnachbarn, der sein Büro in derselben Liegenschaft hat, in der Ruizs Praxis für Altchinesische Medizin bis vor kurzem beheimatet war – inzwischen hat er den Mietvertrag gekündigt und ist ausgezogen. Der Naturheilpraktiker ist überzeugt, dass sein Mietnachbar ihn bei der Polizei verpetzte, Beweisen könne er dies aber nicht.
Fakt sei aber: «Mein ehemaliger Mietnachbar hat mir über einen längeren Zeitraum Schaden zugefügt», sagt Ruiz. «Er zerkratzte meine Fenster- und Türbeschriftungen, stach Löcher in meine Werbeplanen. Auch spuckte er fast täglich an meine Fenster und urinierte vor meine Praxistür.» Im Februar 2021 wurde er deshalb auch wegen mehrfacher Sachbeschädigung, Beschimpfung und Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Strafbefehl liegt Corona-Transition vor. Ob der Mietnachbar die Polizei auf Ruizs behördenkritische Haltung aufmerksam machte, ist unklar. Weder Polizei noch der Mietnachbar wollten sich auf Nachfrage von Corona-Transition zur Angelegenheit äussern.