«Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen», berichtet Spiegel Online heute Mittag. Und auch auf T-Online heisst es: «Das Bundesverfassungsgericht hat die seit März 2020 geltende Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen endgültig gebilligt». Doch das ist falsch.
Dazu schreibt der Telegram-Kanal «Verfassungsbeschwerde Masern- und Corona-Impfpflicht»: «Das Bundesverfassungsgericht hat die Masern-Impfpflicht zwar in Kitas bestätigt, Schulen waren aber im Beschluss kein Thema. Solange unsere Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2700/20 noch nicht durch ist, beruft euch bei Schulkindern bitte darauf, dass ihr mindestens den Beschluss in o.g. Sache abwarten möchtet. Solltet ihr bereits in Bussgeldverfahren verstrickt sein, beruft euch auch unbedingt auf o.g. Aktenzeichen.»
Hier der Link zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.