Transition News: Anfang Mai dieses Jahres haben Sie gegen 52 Personen, die für die «Corona»-Taten in Deutschland verantwortlich sind, Strafanzeige gestellt (siehe auch: Strafanzeige gegen Deutschlands «Corona»-Köpfe). Die Taten, die Sie auf 129 Seiten zur Anzeige gebracht haben, sind: Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Volksverhetzung, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, vielleicht sogar Mord, Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Völkermord. Inzwischen sind fast vier Monate vergangen. Wie hat Ihr Umfeld, Sie leben in Wien, darauf reagiert?
Michael-Paul Parusel: Durchwegs positiv. Alle, die meine Strafanzeige gelesen haben, haben angemerkt, dass es wohl eine ziemliche Arbeit gewesen sei – was ja auch stimmt –, und sind gespannt, was draus wird.
Was mich besonders gefreut hat, war, dass mich Professor Sucharit Bhakdi kontaktiert hat. Ich habe Transition News und Uwe Alschner Interviews gegeben, und dadurch hat Bhakdi wohl von der Anzeige erfahren. Ich kannte ihn bisher nicht persönlich. Er hat mir vorgeschlagen – wie ein Kollege zuvor –, doch ein Buch daraus zu machen. Bis zu diesem Zeitpunkt wollte ich alles auf sich beruhen lassen. Doch dann habe ich mir gedacht: Warum eigentlich nicht? Ich habe die Strafanzeige um eine Einleitung ergänzt, in der ich erkläre, wie ich zu der ganzen Thematik gekommen bin, dann folgt die Sachverhaltsdarstellung und danach als Zwischenbilanz die Reaktion der Behörden, und zwar ganz bewusst ohne einen Kommentar von mir, sodass sich jeder von der Arbeit der Justiz selbst ein Bild machen kann.
Den Bademantel, den Ihnen Ihr Kanzleikollege geschenkt hat, haben Sie also nicht gebraucht?
Nein [lacht]. Nachdem es im Verfassungsschutzbericht 2024 heißt, dass jeder, der die «Corona»-Maßnahmen kritisiert, ein «Delegitimierer» des Staates wäre – was auch immer das sein mag –, habe ich gewitzelt, dass ich bald einen neuen Bademantel bräuchte – ich bin überzeugter Bademantelträger, und meine waren schon ziemlich alt. Und so hat mir ein Kollege einen neuen Bademantel geschenkt, damit ich für die Medien ordentlich ausschaue, sollte ich verhaftet werden.
Sie haben bei unserem letzten Gespräch erklärt, dass die eingebrachte Sachverhaltsdarstellung «eine Arbeitsanleitung für den Staatsanwalt» darstellt. Sie haben diese an die 24 Generalstaatsanwaltschaften und an den Generalbundesanwalt geschickt. Wurde Ihre Anzeige von den deutschen Behörden denn entsprechend aufgegriffen?
Aufgegriffen und gnadenlos abgebügelt, trifft es besser. Es handelt sich deswegen um Arbeitsanleitungen, weil jede Staatsanwaltschaft eigentlich tätig werden muss, wenn ihr ein begründeter Anfangsverdacht mitgeteilt wird, den sie als Anfangsverdacht qualifizieren kann. Sie ist Herr des Verfahrens und hätte jederzeit, in jeder Form Fakten erheben können, wenn sie nur gewollt hätte.
Natürlich ist – das hatte ich mir fast schon gedacht – relativ wenig beziehungsweise gar nichts passiert. Ich hatte ohnehin eher im Hinterkopf, dass mit dieser Strafanzeige die RKI-Files mit dem Strafrecht in Zusammenhang gebracht und aktenkundig werden. Zumindest wollte ich mit dieser Strafanzeige zeigen, dass es viele Menschen gibt, die sich diese verfassungsrechtlich desaströse «Corona»-Zeit nicht gefallen und sich vom Verfassungsschutz nicht einschüchtern lassen.
Ich verweise ausdrücklich auf die Seiten 134 und 135 des Verfassungsschutzberichts von 2024. Was dort geschrieben steht, kann nur als bodenlose Unverschämtheit gegenüber dem Bürger, der seine Steuern bezahlt und von dem der Verfassungsschutz ganz gut lebt, bezeichnet werden. Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die an den Rechtsstaat glauben und sich dafür einsetzten: Es wäre eine «Delegitimierung des Staates», wenn man die verfassungswidrigen Maßnahmen, die von inkompetenten Politikern initiiert wurden, hinterfragt. Nein, ist es nicht: Widerspruch ist kein Angriff, sondern gelebte Freiheit. Was der weisungsabhängige Verfassungsschutz macht, ist Victim Blaming – eine klassische Täter-Opfer-Umkehr.
Mich kann man damit nicht einschüchtern. Vielmehr habe ich Mitleid mit dem, der diesen Text verfasst, und demjenigen, der diesen Unfug auch noch zur Veröffentlichung freigegeben hat. Dass die mRNA-Seren auch vor der natürlichen Schranke des Gehirns keinen Halt machen, ist bekannt, – der Verfasser muss eine ganz besonders starke Dosis dieser genmanipulierenden Brühe abbekommen haben.
Würde der Verfassungsschutz den gleichen verfassungsrechtlichen Maßstab, den er an mündige Bürger anlegt, an sich anlegen, müsste er sich selbst als «Delegitimierer» einstufen und verbieten.
Aber lassen Sie uns doch mal zurückblicken: Fritz Bauer war in den 1950er-Jahren Oberstaatstaatsanwalt in Hessen. Er war erstens homosexuell, was damals strafbar war, zweitens Jude und deshalb im Nachkriegsdeutschland zahlreichen Anfeindungen ausgesetzt. Man unterstellte ihm, seine Handlungen wären rein aus Rache getrieben, weil er dem Mossad half, Adolf Eichmann in Argentinien festzunehmen. Fritz Bauer war der Einzige, der als Staatsanwalt gegen die alten Nazis, die noch massenweise in der bundesrepublikanischen Verwaltung und der Justiz saßen, aktiv vorgegangen ist und dabei nicht gewillt war, vor großen Namen haltzumachen – warum auch? Als er 1968 starb, blieb das in der Öffentlichkeit relativ unbemerkt. Erst jetzt, Jahrzehnte nach seinem Tod, sieht man ein, wie richtig und wichtig sein juristischer Kampf war.
Natürlich bin ich nicht so vermessen, dass ich mich mit diesem Mann vergleiche, das wäre anmaßend. In meinem Bekanntenkreis gibt es aber viele Opfer der «Corona»-Zeit – ich vertrete einige –, die bisher allein gelassen werden und deshalb große Zweifel an Gesellschaft und Politik hegen. Ich wollte auch denen – im ganz Kleinen – zeigen, dass nicht alle derartige Verdränger unangenehmer Fakten sind.
Wurden Sie nur mit Standardantworten abgespeist oder haben die Staatsanwaltschaften nachvollziehbar begründet, warum sie das nicht verfolgen würden?
Man kann die Reaktionen in drei Kategorien unterteilen. Einige Staatsanwaltschaften haben bis zum Stichtag, dem 31. Juli 2025, gar nicht reagiert, unter anderem auch nicht der Generalbundesanwalt, der seit 1951 dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe angeschlossen ist. Das wusste die Generalstaatsanwaltschaft in Köln offenkundig nicht, sie vermutet laut ihrem Antwortschreiben ihren «Vorgesetzten» in Berlin.
Mehrere Generalstaatsanwaltschaften haben meine Sachverhaltsdarstellung «nach unten», also an «einfache» Staatsanwaltschaften verwiesen, und diese haben dann in der Regel nur mit Stehsätzen geantwortet. Ich verwende für diese Art der inhaltlichen Auseinandersetzung, ohne Berücksichtigung von Argumenten und Fakten, schon länger den Ausdruck der Vulgärjurisprudenz: «Es liegt kein Anfangsverdacht vor, geben Sie jetzt Ruhe. Es ist halt so.» Eine Subsumtion, eine inhaltliche Auseinandersetzung zum Warum, Wieso und Weshalb, findet dabei nicht statt.
Und dann gibt es doch tatsächlich eine dritte Gruppe Staatsanwaltschaften, die versucht hat, argumentativ zu begründen, warum sie die Strafanzeige nicht weiterverfolgen könne, und das ging gründlich schief. Und zwar inhaltlich so dermaßen schief, dass man überlegen könnte, ob sich diese Staatsanwaltschaften nicht der Rechtsbeugung gemäß Paragraf 339 Strafgesetzbuch strafbar gemacht haben. Ich bezeichne es ganz bewusst als das, was es ist: Bullshit Bingo.
Können Sie auf diese Antworten näher eingehen?
Es handelt sich um drei Staatsanwaltschaften, die inhaltlich sinngemäß dieselbe Argumentation verwendeten. Salopp und einfach formuliert kamen diese Staatsanwaltschaften zu dem Ergebnis, dass sich Politiker in der «Corona»-Zeit niemals strafbar machen konnten, weil sie sich im Rahmen der ihnen zustehenden Grundrechte bewegt hätten. Mit anderen Worten: Auch Politiker könnten sich auf Grundrechte – die allgemeine Handlungsfreiheit – berufen, und weil sie eben in Entsprechung des «Schrankentrias» abgewogen hätten, wäre alles vollkommen in Ordnung gewesen und nicht justiziabel.
Diese Argumentation ist so dermaßen falsch, dass jedem ernsthaften Studenten der Rechtswissenschaften im zweiten Semester übel werden muss, wenn er so einen Unfug liest. Mir stellten sich nicht nur die Haare auf, sondern mir sträubte sich das ganze Fell.
Um es einmal klarzustellen: Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Nicht der Staat, also Politiker, können sich auf Grundrechte berufen, sondern es verhält sich genau andersherum: Menschen sind Träger von Grundrechten. Will der Staat diese beschränken, ist ihm das grundsätzlich einmal verboten, und tut er dies doch, muss er es ausführlich begründen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dazu gibt es auch den Sasbach-Beschluss aus dem Jahr 1982, der das eindeutig bestätigt.
Ein Politiker kann sich auf die freie Meinungsäußerung berufen. Aber ein Politiker kann sich nicht auf Grundrechte berufen, um wiederum die Grundrechte von Bürgern zu beschneiden.
Ernst-Wolfgang Böckenförde, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Sozialdemokrat und hochangesehener Rechtswissenschaftler, brachte es zu Lebzeiten auf den Punkt: «Mich stört, dass die politisch Verantwortlichen meinen, man dürfe jede Einschränkung vornehmen. Politik ist dem Freiheitsschutz der Bürger verpflichtet. Die Menschen in diesem Land sind keine Untertanen.» Seit März 2020 zirkuliert dieses Zitat, zusammen mit dem Bild des ehemaligen Präsidenten, wieder verstärkt im Netz.
Mit anderen Worten: Die Politik hat die Grundrechte der Menschen zu schützen. Wenn eine Staatsanwaltschaft jedoch Gegenteiliges als Begründung dafür anführt, dass Strafverfahren nicht eröffnet werden, hat sie grundlegend nicht verstanden, wie die Justiz in einem Rechtsstaat zu arbeiten hat – ich sage es mal ganz provokant: Wer so etwas als Staatsdiener in der Justiz vertritt, der gehört mit dem nassen Fetzen vom Stuhl gejagt. Da müsste der Verfassungsschutz mal hingehen und sich diese Behörde und das Verständnis der Grundrechte dieser Staatsanwälte näher anschauen und ob diese weiterhin im Dienst bleiben sollten. Das ist ganz klar verfassungsfeindlich und somit «delegitimierend».
Seit 2020 wurde durch die Politik das Verständnis von Grundrechten umgedreht – das ist völliger Irrsinn. Mir ist der Unfug, den Politiker von sich geben, inzwischen völlig egal. Aber wenn dieser Unfug nun auch noch von der Justiz übernommen wird, ist das besorgniserregend. Es ist eine Minute nach Zwölf. Man bildet sich ein, der Staat könne Menschen Grundrechte aberkennen und wieder zuerkennen, wie es ihm gerade gefällt. Noch einmal: Genau das Gegenteil ist der Fall.
So einen juristischen Unfug, so eine politische und juristische Unverschämtheit, hatte ich zuvor noch nie gelesen. Ich hätte nie gedacht, dass so etwas möglich ist und dass man so etwas auch noch schriftlich anführt, sodass dieser Quatsch jederzeit belegbar ist.
Hat es noch einen anderen Begründungsversuch einer Staatsanwaltschaft gegeben?
Eine weitere Staatsanwaltschaft ignorierte nicht nur Fakten, sondern dachte sich doch tatsächlich auch neue Fake News aus – und zwar in Bezug auf den Vorwurf der Volksverhetzung. Ich erinnere: Viele Politiker behaupteten schlicht falsch und an der Wahrheit vorbei: «Lassen Sie sich impfen, damit schützen Sie Dritte.» Es geht also um diese angebliche sterile Immunität, die die mRNA-Technologie aber niemals herbeiführen kann. Wer sich also aus guten Gründen eben gerade nicht spiken lassen wollte, wurde von der Politik ausgegrenzt und gecancelt. Die Spaltung der Gesellschaft ist bis heute evident.
Die Aussage aber, man könne durch die Spritze andere vor einer Ansteckung bewahren, ist und war immer falsch. Das Robert Koch-Institut (RKI) und somit die Politiker wussten das. Es gibt heute wissenschaftlich keine zwei Meinungen mehr: Es gibt keine sterile Immunität durch mRNA-Seren. Basta! Dennoch behauptet das eine Staatsanwaltschaft erneut, weil sie nunmehr zwischen einer «mittelbaren» und «unmittelbaren» sterilen Immunität unterscheidet, nur um irgendwie zu dem Ergebnis zu gelangen, dass ein Strafverfahren nicht andenkbar wäre.
Ich beschäftige mich nunmehr seit 2020 mit der «Corona»-Problematik – da bleibt es nicht aus, dass ich mich auch medizinisch informieren muss. Nirgendwo habe ich von solch einer Unterscheidung jemals gehört – und als ich bei Medizinern nachfragte, ob es so etwas geben könnte, brachen alle in schallendes Gelächter aus.
Mit anderen Worten – Ironie an: Als mein Schriftsatz auf dem Schreibtisch eines Staatsanwalts landete, erfand er eine gut klingende Märchengeschichte, rief womöglich Robert Habeck in seiner Eigenschaft als Märchenonkel an und bat ihn um Rat, wie man schlicht begründen könnte, ein Strafverfahren nicht führen zu müssen.
Fakt ist: Es gibt keine «mittelbare» und auch keine «unmittelbare» sterile Immunität. mRNA-Seren führen niemals zu einer sterilen Immunität, sodass der Tatbestand der Volksverhetzung durchaus andenkbar ist und nicht ausgeschlossen werden darf, nur weil es einer Staatsanwaltschaft nicht passt.
Wer aber Gegenteiliges behauptet und meint, der Tatbestand der Volksverhetzung könne nicht erfüllt sein, weil es eben doch eine Form der sterilen Immunität gäbe, lügt entweder vorsätzlich oder sollte sich in Bezug auf seine Rechts-, Geschäfts- und/oder Postulationsfähigkeit ernsthaft einmal untersuchen lassen – diensttauglich ist er auf alle Fälle nicht mehr.
Als ich diesen Unfug das erste Mal gelesen hatte, dachte ich wirklich, ich sehe nicht mehr richtig. Inwieweit bei solch einem Unfug tatsächlich Paragraf 339 Strafgesetzbuch – die Rechtsbeugung – einschlägig ist, muss ich noch prüfen: Man kann über derartige Entscheidungen nur noch den Kopf schütteln.
Es ist zufälligerweise dieselbe Staatsanwaltschaft, die Michael Ballweg wegen nicht einmal 20 Euro für neun Monate in Untersuchungshaft gesperrt hat und ansonsten freisprechen musste, – die Staatsanwaltschaft Stuttgart. 15 Jahre unter grüner Führung haben in meinem Heimatbundesland intellektuell wohl auf allen Gebieten tiefe Spuren hinterlassen. Das ist gruselig.
Warum bleiben die Behörden hier untätig, aber gehen andererseits massiv gegen kritische Bürger vor und sperren manche sogar seit mehr als zweieinhalb Jahren in U-Haft?
Weil Kritik auch unbegründete Autorität untergräbt. Wir wissen durch die RKI-Files jetzt alle ganz genau, was die letzten vier, fünf Jahre gelaufen ist: Natürlich gab es ein Virus, wie es viele Viren gab und immer geben wird. Das Virus war bei weitem nicht so gefährlich, wie kolportiert. Für mich, und dabei bleibe ich, gab es keine derart gefährliche Pandemie. Es gab jedoch eine Pharmaindustrie, die es mit einer teuer entwickelten mRNA-Technologie in 30 Jahren nicht zu einem einzigen Patent geschafft hatte, oder genauer formuliert: In drei Jahrzehnten wurde nichts auf mRNA-Basis freigegeben, weil diese Technologie letztlich den Tod bringt. Die Pharmafirmen wollten aber trotzdem damit Geld verdienen: Es gab niemals mRNA-Seren, weil es Covid gab – es gab Covid, weil es mRNA-Seren gab.
Und Politiker haben genüsslich mitgemacht. Entweder vorsätzlich, was ich bei einigen Politikern glaube – sie haben bei Maskendeals, Teststraßen und so weiter mitverdient –, oder aber aus Dummheit, weil sie es nicht besser gewusst und falschen Pferdeflüsterern vertraut haben. In beiden Fällen haben sie sich als Politiker, als Autoritäten, disqualifiziert und gehören abgewählt oder müssten zurücktreten. Und weil es natürlich um deren Jobs geht, kann nicht sein, was nicht sein darf. Folglich werden die Opfer zu Tätern gemacht und zwar so offenkundig und dilettantisch, dass man darüber nur laut lachen kann.
Das passt aber in das Bild, dass die «Schlapphüte aus Köln» zurzeit in der Öffentlichkeit abgeben. Meines Erachtens müsste durch den zuständigen Bundesminister dort einmal mit eisernem Besen gekehrt werden, um zumindest wieder ein gewisses Maß an Professionalität erahnen zu können. Die lächerlichen und collagenhaften Zusammenstellungen, warum die AfD verboten gehöre, sagen doch schon alles aus – juristisch-professionell ist das nicht.
Kurt Tucholsky hat es in den 1920er Jahren des vergangenen Jahrhunderts auf den Punkt gebracht: «In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht.» Und dieses Phänomen erleben wir derzeit. Deswegen werden die Täter geschützt und die fragenden Opfer stigmatisiert.
Es scheint, als ob die eigentlichen verfassungsschutzrelevanten Delegitimierer des Staates nicht belangt werden dürfen. Wer hält eigentlich seine schützende Hand über die «Corona»-Verantwortlichen?
Ich glaube nicht, dass es da eine schützende Hand gibt. Es liegt einfach in der menschlichen Natur, nicht fähig zu sein, sich vor den Spiegel zu stellen und zu sagen: Es war ein Fehler, dass ich meinen Nachbarn verpfiffen habe, weil er keine Maske trug.
Die große Mehrheit hat aus Bequemlichkeit mitgemacht. Es gab ja auch immer ein konstruiertes Ersatzfeindbild: «Die bösen Schwurbler sind alle Verschwörungstheoretiker.» Dabei war es genau umgekehrt: Laut den RKI-Protokollen waren die gecancelten Verschwörungstheoretiker mit ihren Behauptungen wissenschaftlich und medizinisch im Recht und die «guten» Experten schlicht im Unrecht. Sich das einmal klarzumachen, tut weh. Und Schmerzen will keiner erleiden.
Menschen gehen immer den leichtesten Weg und sagen: Lass mich in Ruhe! Nun heißt es: «Es ist vorbei, die Täter müssen nicht mehr verfolgt werden.» Dabei war die konsequente Einschränkung der Meinungsfreiheit, des Demonstrationsrechts und der Versuch der Einschränkung der körperlichen Integrität nur der Anfang – wie die zum Teil in die innerstaatliche Rechtsordnung übernommenen WHO-Verträge deutlich zeigen.
Ich habe mir kürzlich ein eindrucksvolles Interview mit dem Kollegen Reinhard Löffler bei Appollo-News angehört – er hat Ballweg vor Gericht verteidigt. Er hat darüber gesprochen, wie er vor Kurzem innerhalb der CDU als Landtagsabgeordneter abgesägt worden ist. Ich kenne die CDU Baden-Württemberg. Ich war dort bis 2015 27 Jahre lang Mitglied. Ich habe mich an meine Zeit erinnert und musste feststellen: Es ist alles beim Alten. Seit 15 Jahren stellt diese Partei nicht mehr den Ministerpräsidenten, aber sie hat in dieser Zeit nichts dazugelernt, sondern verekelt einen Mann – wohl ein erfolgreicher Rechtsanwalt, der einfach nur seinen Job macht –, weil er es gewagt hat, einen Kritiker der «Corona»-Politik professionell zu verteidigen.
Nochmals: Als Rechtsanwalt bin ich dem Rechtsstaat und der Verfassung samt aller Gesetze verpflichtet – nicht irgendwelchen linksgrünwoken Parteien oder Politdarstellern, die es in der Zeit von Adenauer, Schmidt, Wehner, Strauß oder Kohl nicht einmal zum Saaldiener im Bundestag, geschweige denn auf einen Ministersessel geschafft hätten. Wie heißt es so schön: Wenn der Narr das Schloss betritt, wird der Narr nicht König – das Schloss wird zum Zirkuszelt.
Und schließlich ist die Exekutive eines Landes auch immer nur ein Spiegelbild der Gesellschaft. Eine Gesellschaft, die träge ist und in der die Aufforderung zur Leistungsbereitschaft als Körperverletzung betrachtet wird – weil Work-Life-Balance wichtiger ist als qualitativ-hochwertig abzuliefernde Arbeit –, bekommt immer nur das als Repräsentant, was sie selber darstellt. Das ist nun mal so.
Haben Sie sich ein anderes Ergebnis erwartet, als Sie die Strafanzeige losgeschickt haben?
Ehrlich gesagt: Nein. Mir war immer bewusst, dass es im Großen und Ganzen genau so kommt. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass tatsächlich auch nur einer in der Justiz Rückgrat beweist, aufsteht und mit Ermittlungen beginnt – ich bin nicht naiv. Er würde ja seinen Job, seine Bequemlichkeit aufs Spiel setzen, siehe oben.
Ich muss aber auch fair sein: Es gibt zwei Staatsanwaltschaften, die die Strafanzeige mangels Zuständigkeit nicht weiterverfolgt haben. Das war auch vollkommen richtig – obwohl auch klargestellt werden muss, dass diese Staatsanwaltschaften schlicht Glück hatten, juristisch sauber arbeiten zu können, weil die Angezeigten nicht in deren Bezirken tätig waren. Ich bin mir sicher, dass auch sie die Anzeige nicht weiterverfolgt hätten.
Dass die Staatsanwaltschaften die Strafanzeige mehrheitlich argumentationslos zurück- beziehungsweise abweisen, weil sie meinen, es gäbe keinen Anfangsverdacht, war mir irgendwie von Anfang an klar. Das ist nun Mal das Ergebnis, wenn man Vulgärjurisprudenz zum Dogma erhoben hat, weil die Qualität für die Besetzung von Posten schlicht zweitrangig ist.
Mir war aber nicht klar, beziehungsweise ich hätte niemals gedacht, dass, wenn sich die Staatsanwaltschaften schon auf eine inhaltliche Argumentation einlassen, diese von dem Zur-Schau-Stellen ihrer Unwissenheit geprägt ist, und sie die Realität vollständig ausblenden.
Ganz im Gegenteil: Ich lese aus dieser Argumentation sogar eine ganz besondere Form der Überzeugung, an Fake News weiter festhalten und diese weiter verbreiten zu wollen. Weil man immer noch auf dem Standpunkt besteht, es wäre nirgendwo angekommen, dass die seit 2020 als «Schwurbler» diskeditierten Personen mit Faktenwissen glänzten. Dabei waren die angeblichen «Experten» die eigentlichen «Schwurbler», die heute wissenschaftlich blamiert und wie begossene Pudel dastehen. Der Lieblingsspruch meines inzwischen verstorbenen Vaters lautete: «Dummheit und Stolz wachsen auf einem Holz.»
Ich hätte gedacht, dass zumindest eine Staatsanwaltschaft vernünftig begründet, warum, wieso, weshalb sie nicht ermittelt. Keine hat dies faktenbasiert getan, sondern mir wurden erneut verschwörungstheoretische Ansichten und Argumente unterstellt – und somit auch dem RKI, dessen Protokolle ich nur zitiere. Das ist ein intellektueller, fachlicher und juristischer Offenbarungseid.
Warum war es Ihnen trotzdem wichtig, diese Strafanzeige zu verfassen?
«Corona» hat im Endeffekt mein Leben in einer Intensität beeinflusst, wie ich es mir niemals hätte vorstellen können, und wird es auch weiterhin tun, weil in meinem Bekanntenkreis viele impfgeschädigt oder sogar tot umgefallen sind. Durch die RKI-Files wissen wir nun definitiv, dass ihnen Unrecht geschehen ist, für das aber niemand die Verantwortung übernehmen will.
Nochmals: Der Mensch ist per se bequem, jeder will seine Ruhe haben und verdrängt. Ich komme aus einer Familie – meine Eltern waren Vertriebene aus Ostpreussen und Oberschlesien –, in der so ein Verdrängungsmechanismus nie bestand. Wir haben immer über die Gräuel des Krieges und die Erfahrungen daraus offen diskutiert. Unterschiedliche Meinungen waren willkommen, weil man die dunklen Zeiten kannte, in der jedes Wort auf die Goldwaage gelegt werden musste.
Ich kann jetzt auch die Zeit nach 1945, die oftmals kritisiert wird, besser verstehen: Es war ein großes Unrecht geschehen, und trotzdem musste es irgendwie weitergehen. Auch wenn man damals nicht unbedingt mit heute vergleichen kann – es ist zumindest ähnlich. Denn abermals war eine breite Mehrheit der Menschen dazu bereit, ohne sich selbst zu hinterfragen, eine Minderheit aufgrund eines winzig kleinen und unsichtbaren angeblichen Feindes zu diskriminieren. Aus der Geschichte wurde offenkundig gar nichts gelernt. Auch das hat Fritz Bauer auf den Punkt gebracht: «Ich glaube, es ist eine traurige Wahrheit, dass wir unserem Affenzustand noch sehr nahe sind und dass die Zivilisation nur eine sehr dünne Decke ist, die sehr schnell abblättert.»
Mir war es einfach ein Bedürfnis, aufzuzeigen, dass der Rechtsstaat grundsätzlich immer noch funktioniert und dass er vom Prinzip her richtig ist. Dass aber die Menschen, die ihn repräsentieren, versagensanfällig sind. Rechtsstaat und Personal muss man trennen. In der katholischen Kirche wird auch immer von der Religion und dem fehlerhaften «Bodenpersonal» geredet.
Man darf und sollte den Rechtsstaat nicht grundsätzlich infrage stellen – es gibt nichts Besseres. Aber man sollte die Obrigkeitshörigkeit ablegen und gerade die Repräsentanten des Rechtsstaates viel mehr hinterfragen. Denn jede Diskussion und jede Frage ist eine Bereicherung für den Rechtsstaat und ist nicht gegen ihn gerichtet, sondern stärkt ihn. Die derzeitige Politik und der ihr zu Hilfe eilende Verfassungsschutz hätten es jedoch am liebsten anders, weil jeder seine Ruhe haben möchte, um Beamtenmikado zu spielen – wer sich als erster bewegt, hat verloren. Ich wollte mal offenlegen, wie diese Menschen ticken.
Ich habe aber auch von diversen Staatsanwälten inoffizielle Rückmeldungen erhalten: Einige Juristen dort haben wegen dieser Strafanzeige regelrecht geschluckt. Die Sympathie für diese Strafanzeige und deren Inhalt war und ist durchaus gegeben – nur: Zugegeben wird das nur hinter vorgehaltener Hand. Somit habe ich zumindest ein paar Juristen erheitern und somit erfreuen, aber auch ein bisschen aufwecken und zum Nachdenken zwingen können. Ich war ein bisschen unangenehm, und das ist schon mal ganz gut.
Können Sie sich noch an andere Behörden wenden?
Innerstaatlich ist das vorbei. Wenn ein «einfacher» Staatsanwalt meint, er sähe keinen Anfangsverdacht, dann kann ich dagegen eine Beschwerde erheben – das habe ich teilweise gemacht. Die nächst höhere Instanz hat dann erneut zu entscheiden – in meinen Fällen wurde mir, salopp gesprochen, mitgeteilt, ich solle jetzt endlich Ruhe geben. Eine argumentative Aufarbeitung fand auch dort nicht statt. Dahingehend ist das «System» – ich mag diesen Ausdruck nicht – in sich geschlossen.
Sie haben Ihr fertiges Manuskript an drei Verlage geschickt. Sind darin die Namen der Angezeigten ungeschwärzt zu finden?
Meine Intention ist natürlich, die Strafanzeige ungeschwärzt mit allen Namen und mit allen Fotos herauszubringen. Das macht die Sache für den Leser auch ein bisschen spritziger und interessanter. Juristische Texte sind an und für sich schon etwas speziell und langweilig. Es ist zwar kein laufendes Verfahren – es wurde ja keines angestoßen –, aber ich kann mir trotzdem vorstellen, dass das politisch Ärger geben wird, aber dem stelle ich mich.
Als Fake News gelten Informationen, die Macht- beziehungsweise wirtschaftlichen Interessen im Weg stehen. Mit einem vermeintlichen Angriff auf «unsere Demokratie» und die «westlichen Werte» werden Zensurmaßnahmen gerechtfertigt. All das widerspricht der bürgerlichen Freiheit und der Würde des Menschen. Wie kann die freiheitlich-demokratische Grundordnung wiedererlangt werden?
Grundsätzlich sehe ich das nicht so skeptisch und so katastrophal, dass wir uns etwas zurückholen müssten oder dass wir generell nicht mehr in einem freiheitlich-demokratischen Land leben. Natürlich wurde der Rechtsstaat in den «Corona»-Jahren in einer Form geschliffen, die sich kein verantwortungsvoller Jurist jemals hätte vorstellen können – aber: Kein politisches System ist zu 100 Prozent perfekt – das Paradies gibt es nirgendwo auf Erden.
Es gibt aber auch Staatsysteme, die von sich behaupten, Rechtsstaaten zu sein – dennoch müssen homosexuelle Menschen Angst haben, ihre Sexualität auszuleben. Oder nehmen wir einfach einmal den Umgang mit Oppositionspolitikern: Wie viele sind in den letzten Jahren im Osten Europas aus ungeklärten Umständen gestorben, weil sie sich einem nicht einmal 1,70 Meter großen Präsidenten, der mitten in Europa einen Angriffskrieg führt, in den Weg und seine Macht in Frage stellten? Solche «Rechtsstaaten» – die für unseren zwar fehleranfälligen, aber dennoch gefestigten Rechtsstaat von nützlichen Idioten als Vorbild für Frieden und Freiheit gefeiert werden – haben eine ganz andere Dimension. Das muss man sich bei aller berechtigten Kritik auch einmal eingestehen. Dort muss man tatsächlich darüber nachdenken, was man zurückholen beziehungswiese erst einmal beginnen muss.
Tatsache ist, dass die Meinungsfreiheit und sonstige Grundrechte in Deutschland in den «Corona»-Jahren juristisch und politisch wirklich geschliffen wurden. Und es gibt Bestrebungen, dies sogar zu verstärken, weil eine gewisse Kaste der Negativauslese sich keiner Qualitätsüberprüfung, sprich Wahlen, stellen will und gerne ihren Einfluss manifestieren möchte. Hierzu bedarf es der Deutungshoheit, und zu dieser passen eben die Meinungsfreiheit und sonstigen Grundrechte nicht, die auf den Schutz des Individuums abstellen.
Aber dank der alternativen Medien, die zurecht immer stärker werden, funktioniert die Beschränkung der Meinungsfreiheit und die einseitige Meinungsbevormundung in der heutigen Zeit nicht mehr so reibungslos, wie noch vor 2020. Deswegen wird ja versucht, mit dem Digital Service Act (DSA) alles zu beschneiden.
Zu nichts anderem ist dieser DSA eingeführt worden, als den politischen Diskurs von Grund auf zu unterdrücken. Mit der Bekämpfung von «Hass und Hetze» hat das überhaupt nichts zu tun. Das ist natürlich nichts anderes als in Gesetz gegossene knallharte Zensur – machen wir uns nichts vor. Ich habe zum Beispiel bei Facebook vor zwei Wochen einfach nur ein Interview mit dem von mir sehr geschätzten Professor Werner Patzelt geteilt. Da spricht einfach nur ein Wissenschaftler, dem ich mich inhaltlich voll und ganz anschließen kann. Das haben sie mir eiskalt gelöscht, weil er offen aussprach, dass die CDU den Weg der FDP gehen wird, wenn sie sich weiter von einer Partei, die es in Umfragen auf gerade einmal 13 Prozent bringt, am Nasenring durch die politische Arena ziehen lässt.
Ich bin aber zuversichtlich: Das sind mehr oder weniger die letzten Zuckungen einer vergehenden Zeit. Entwicklungen laufen niemals linear – das Pendel steht immer mehr auf Vernunft und nicht mehr auf linksgrünwokem Schwachsinn einer komplexbeladenen Minderheit.
Die Menschen lassen sich die Bevormundung nicht mehr gefallen, weil ein großer Teil der allgemeinen Bevölkerung inzwischen wesentlich gebildeter und intelligenter sind als die inzuchtartig in ihrer eigenen Blase lebenden Politdarsteller. Ich glaube, dass immer mehr Menschen aufwachen. Also nochmal, es geht nicht um das System grundsätzlich, sondern es geht um die Menschen, die dieses System koordinieren, beziehungsweise kreieren, und die eben gerade nicht den Durchschnitt repräsentieren, weil der Durchschnitt den Repräsentanten bereits heute überlegen ist. Selbst in der Tierwelt führt immer der Stärkste, aber nicht der Dümmste das Rudel an – um es einmal bildlich-salopp zu formulieren.
In den USA wird bezüglich der Zensur und der Einschränkung der Meinungsfreiheit massiv zurückgerudert, weil es einen Präsidenten gibt, der den Kulturkampf aufgenommen hat. Er hat das Vernünftigste gemacht: Er hat den NGOs den Geldhahn abgedreht. In Deutschland und Europa wird das früher oder später auch passieren. Wir müssen uns alle einmal klarmachen: Wokeness wurde als Warnung und nicht als Anleitung von George Orwell in seinem Roman «1984» beschrieben. So manche Politiker haben bisher nur noch nicht verstanden, dass sie überall auf dem absteigenden Ast sitzen, wenn sie weiter diesen komplexbeladenen Weg gehen. Insofern findet in Deutschland gerade das letzte politische Gefecht statt.
Einer meiner Kollegen hat es auf den Punkt gebracht: Wenn man die Weltgeschichte der letzten 150 Jahre betrachtet, dann entscheidet sich letztlich immer alles auf deutschem Boden. Man brauchte offenkundig die totale Niederlage 1945, um zu begreifen, dass Faschismus kein Gesellschaftsmodell sein kann und darf. 1990 scheiterte der Kommunismus als letztes in Deutschland. Und jetzt scheint es sich wieder in Deutschland zuzuspitzen, weil dem NGO-Komplex – der als Straßenkampf-Komplex bezeichnet werden kann – partout immer noch nicht der Geldhahn abgedreht wird. Die Förderung des Demokratieverständnisses braucht keinerlei finanzielle Unterstützung. Es gibt nicht «unsere Demokratie» – es gibt nur die Demokratie, und dazu gehören auch Meinungen, die anderen nicht passen. Erst wenn dieser woke Irrsinn auch in Deutschland scheitert, ist es für die ganze Welt erledigt – das ist nur eine Frage der Zeit. Man darf das Einstehen für den Rechtsstaat einfach nicht denen überlassen, die glauben, im Besitz der einzigen Wahrheit zu sein.
Das Interview führte Sophia-Maria Antonulas.