Die Rundschau vom 10. Februar 2021 löste geradezu einen Sturm der Entrüstung aus. Im Fokus der Sendung standen kritische Ärzte wie Rainer Schregel, Gianmarco Sala und Andreas Heisler. Alle drei bekamen in dem Beitrag ihr Fett ab.
Leicht überspitzt gesprochen lautete das Framing der Sendung: Die Ärzte verharmlosen Corona und gehören verboten. Keine Rolle spielte dabei, dass die Ärzte keineswegs die Gefahren des Virus herunterspielen, sondern vielmehr die Massnahmen als sinnlos und schädlich erachten. Ein No-Go fürs SRF.
Viel Kritik in den sozialen Medien
Für den Staatssender sind Ärzte mit einer anderen Meinung ein derartiger Affront, dass man die Frage stellt, wie Behörden mit ihnen umzugehen haben. Der Beitrag schloss mit dem Satz:
«Der Staat muss entscheiden, wie viel Freiheit er den coronaskeptischen Ärzten zugestehen soll. Eine heikle Aufgabe. Aufschieben sollte man sie nicht.»
Insbesondere in den sozialen Medien wurde der Beitrag scharf kritisiert. Etwa 20 Beanstandungen sind laut der Ombudsstelle eingegangen. Diese beantwortete die Beschwerdeinstanz jüngst in einem 14-seitigen Bericht. Auf die individuellen Beschwerden ging die Ombudsstelle nicht ein. Dies, weil sich die Kritik weitgehend deckte.
Der Hauptteil des Berichts fokussiert auf die Stellungnahme der Redaktion. Die Ombudsstelle ihrerseits beschränkt sich auf ein freundliches Fazit. Insgesamt kommt die Beschwerdeinstanz zum Schluss, dass der beanstandete Beitrag «ohne Zweifel überaus kritisch» sei. Doch dies sei «angesichts der berufsethischen Verantwortung von Ärztinnen und Ärzten durchaus zu rechtfertigen».
Rote Linie überschritten
Auf Nachfrage zeigt sich Andreas Heisler über den Bericht der Ombudsstelle enttäuscht:
«Ich zweifle wirklich an der Unabhängigkeit der Beschwerdeinstanz. Die Journalisten betrieben eine gezielte Rufschädigung.»
Pikant: Am selben Tag, als der Beitrag erschien, erreichte Heisler das Schreiben des Luzerner Kantonsarztes Roger Harstall, der ihm ein Berufsverbot erteilte (Corona-Transition berichtete). Dazu Heisler:
«Der Beitrag war der entscheidende Hinweis für die Behörden, mir die Zulassung zu entziehen.»
Mit Journalismus habe das nichts mehr zu tun. «Damit hat das SRF ganz klar eine rote Linie überschritten.»
Mit medialen Anfeindungen hat Heisler schon länger zu kämpfen. Bereits letzten September verfasste der Blick mehrere hetzerische Artikel über den Arzt. Der Rundschau-Beitrag war für ihn letztlich nur der Gipfel einer Kampagne, die seit Monaten gegen ihn und weitere Massnahmenkritiker läuft.
Als «Lügenärzte» bezeichnet
Wie schlampig die Rundschau arbeitet, zeigt folgendes Beispiel: Auf der SRF-Play-Webseite wurde der Beitrag mit dem Titel «Lügenärzte» versehen. Später wurde der Titel entfernt, angeblich empfand ihn die Redaktion als «unpassend». Spielten da vielleicht nicht eher strafrechtliche Überlegungen eine Rolle? «Das ist ein Schuldeingeständnis», sagt Andreas Heisler dazu.
Die Rundschau-Redaktion verteidigte das Vorgehen wie folgt:
«Die Titelgebung auf der Play-Webseite erfolgt nicht durch journalistische Mitarbeitende, sondern durch die Produktions-AssistentInnen. Im konkreten Fall war die Titelwahl unglücklich und unzutreffend. Wir bedauern sie und werden unsere Abläufe so anpassen, dass die Titelwahl künftig vom diensthabenden Produzenten stets im Vorfeld kontrolliert wird.»
Über die journalistische Praxis beim SRF schreibt Stefan Millius: «Wir lernen: Bei SRF darf offenbar fast jeder zu einem brisanten Thema unkontrolliert Titel setzen.» Gar kein Problem hatte die Ombudsstelle mit dem Faux-pas.