Transition News: Sie haben Ihre Strafanzeige – die hier heruntergeladen werden kann – vor einigen Tagen an mehrere Staatsanwaltschaften geschickt. Gab es bereits Reaktionen?
Michael-Paul Parusel: Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat mein Schriftstück an eine «ganz normale» Staatsanwaltschaft, also nach unten weitergeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft Köln hat es nach oben, an den Generalbundesanwalt, geschickt. Und gleich am nächsten Morgen bekam ich vom Bundesgerichtshof eine Nachricht, dass die Datei zu groß wäre – sie hat rund 15 MB – und man könnte das intern nicht an den Generalbundesanwalt weiterleiten, ich soll das doch bitte per Fax einbringen. Also habe ich die Strafanzeige gefaxt und dann auch noch mal mit der Post geschickt. Ich bin auf die 25 Begründungen gespannt, warum man sich mit meiner Anzeige möglicherweise nicht beschäftigen will.
Sie stammen ursprünglich aus Heidelberg, haben eine Anwaltskanzlei in Wien, wo Sie seit vielen Jahren leben, und sind auch in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. Wie kam es dazu, dass Sie österreichische Ärzte wegen Disziplinarverfahren vertreten?
Ich bin grundsätzlich kein schreckhafter Mensch, und Angst ist der Dreh- und Angelpunkt dieser ganzen Sache. Was mir seit März 2020 immer aufgefallen ist: Es gab einen Unterschied zwischen dem, worüber die Medien berichteten, und was ich morgens auf dem Weg zu meiner Kanzlei oder abends auf dem Weg nach Hause gesehen habe. Bewusst überspitzt formuliert: Es lagen keine «Leichenberge» auf der Straße. Der Unterschied war wie Tag und Nacht.
Damals rief mich eine alte Freundin an – sie ist die beliebteste Kinderärztin in Salzburg. Sie meinte, «mit angewandter Medizin hat der ganze Unfug, den die Politiker in den Pressekonferenzen verbreiten, nichts zu tun». Und ein Kollege erzählte mir von der Initiative «Anwälte für Grundrechte» hier in Österreich, so ähnlich wie die «Anwälte für Aufklärung» in Deutschland. An unseren Besprechungen nahmen auch Mediziner teil. So habe ich mitbekommen, wie sehr Ärzte, die für ihre Patienten im Sinne des Hippokratischen Eides einstehen anstatt den zum Teil sinnbefreiten Vorgaben der Kammern zu folgen, von ihren Ärztekammern schikaniert wurden.
Es kam, wie es kommen musste: Meine gute Freundin, die als Kinderärztin von Anfang an die medizinisch begründete und richtige Auffassung vertrat, dass Masken Kinder krankmachen, musste sich einem Disziplinarverfahren stellen, weil sie auf einer Kundgebung gesprochen hatte und dabei die Gefährlichkeit von Masken für Kinder medizinisch fundiert heraushob. Und so steht es inzwischen 28 zu 0 zwischen der Ärztekammer und mir – ich habe bisher Ärzte in 28 Verfahren auf unterschiedlichen Verfahrensebenen erfolgreich vor der Disziplinarkommission vertreten. In der europäischen Maskenschutzverordnung – das ist unmittelbar geltendes Recht in jedem EU-Staat – steht nämlich, dass FFP2-Masken ausdrücklich nur nach den gesetzlich vorgegebenen Regeln, zeitlich streng begrenzt benutzt werden dürfen. Um eine Maske tragen zu dürfen, ist zunächst ein Maskentauglichkeitstest einzuholen. Es ist also genau andersherum, als es uns die Politik zu vermitteln versuchte, wenn es hieß, nur ein unkontrolliertes Tragen von FFP2-Masken könnte vor einer Ansteckung schützen. Das ist falsch. Das macht krank.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung in Österreich in Bezug auf die freie Meinungsäußerung für Kammerangehörige gemäß Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind ebenso unmissverständlich: Es gibt nicht die Wissenschaft, sondern es gibt mehrere ärztliche Meinungen. Und jeder Arzt, sofern es sachlich begründet ist, darf eine andere Meinung vertreten. Widerstreitende Meinungen sind geradezu ein Ausfluss an Meinungsfreiheit. Spätestens beim Verwaltungsgericht haben diese Ärzte dann Recht bekommen. So kam ich zu der ganzen «Corona»-Sache.
Sie haben 52 Personen angezeigt. In der Strafanzeige, die Sie unseren Lesern zur Verfügung stellen, sind die Namen allerdings geschwärzt. Können Sie umschreiben, um wen es sich handelt?
Es sind führende Persönlichkeiten auf allen Ebenen in Deutschland – das muss vorerst reichen. Und es ist eigentlich irrelevant. Wichtig sind einzig und allein die inhaltlichen Begründungen, die endlich zu einer tatsächlichen Aufarbeitung führen. Denn letztlich haben Millionen mitgemacht – auch der Nachbar, der seinem langjährigen Freund nicht mehr die Hand gab, weil dieser die «Pandemie»-Maßnahmen hinterfragte. Millionen Menschen kann man aber nicht im Rubrum aufzählen.
Ausschnitt aus der Strafanzeige
Warum haben Sie diese Anzeige – das Schriftstück stammt vom 30. April 2025 – erst jetzt verfasst?
Auslöser waren die RKI-Protokolle. Denn für so eine Anzeige braucht man Beweise – nur weil man etwas möglicherweise ohnehin weiß, heißt das noch lange nicht, dass man es lautstark vertreten darf.
Die RKI-Protokolle spiegeln den internen Diskurs wieder, den die sogenannten «Schwurbler» immer öffentlich haben führen wollen: dass es zum Beispiel von Anfang an extreme medizinische Probleme mit AstraZeneca gab, es ein Fehler war, die Alten und Schwachen «wegzusperren», zu isolieren und so weiter. Dem Fass den Boden ausgeschlagen hat aber das vierseitige Drosten-Papier, auf das ich mich ebenfalls in meiner Darstellung beziehe, darin sagt er im Sommer 2020 klipp und klar, dass ein zweiter Lockdown – salopp gesprochen – hanebüchener Unfug und die ausufernde Testerei völlig sinnlos ist, weil Infektionsketten nicht zu unterbrechen sind, sondern viel mehr auf die Clusterbildung geachtet werden sollte.
Im Endeffekt lässt sich beweisen, dass das RKI zwar schön brav diskutiert hatte, aber dann nur das gemacht hat, was die Politik wollte. Und das war für mich der Auslöser für diese Anzeige.
Meinen Sie, dass die Staatsanwaltschaften Ihren Ausführungen folgen werden?
Natürlich kann ein Staatsanwalt meine Anzeige schnell wieder beiseitelegen und dies wohl auch nachvollziehbar-klingend begründen. Aber manchmal hilft es, Menschen mit Fachkompetenz mit der Nase in Sachverhalte zu schupsen. Auf diesen rund 130 Seiten mache ich eigentlich nur das, was jeder Jurist in der Universität lernt und gelehrt bekommt – das Subsumieren. Das bedeutet, dass man eine Rechtsnorm auf einen Sachverhalt anwendet. Es gibt einen Tatbestand, zum Beispiel Körperverletzung. Für die Körperverletzung gibt es eine exakte Definition. Entspricht diese Definition dem Sachverhalt, liegt Körperverletzung vor und dann auch der Tatbestand. Das ist Subsumtion: Leiter nach unten – Leiter nach oben.
Diese eingebrachte Sachverhaltserstellung ist daher praktisch eine Arbeitsanleitung für den Staatsanwalt. Und ich wollte an diese ganzen juristischen «Skelette» und Anzeigen, über die immer wieder in den Medien berichtet wird und die oftmals reine Eitelkeiten von Rechtsanwälten darstellen, um Aufmerksamkeit zu erhaschen – und die schon aus diesem Grund niemals hilfreich sein können – einfach mal substantiiert «Fleisch» bringen. Das war die Idee und die Motivation dahinter – einfach mal zu sagen, ich klopfe das alles je nach Tatbeitrag ab.
Ich weiß natürlich nicht, wer was in welchem Umfang gewusst hat. Gerade deshalb müsste ja die Justiz anfangen, zu ermitteln und sagen: «Freunde, wir haben hier einen möglichen dringenden Tatverdacht. Was ist von den Behauptungen in der Anzeige korrekt und verfolgungswürdig – und was nicht.»
Wussten Politiker von Anfang an, was sie taten?
Laut RKI-Protokollen können diese Spritzen keine sterile Immunität bewirken – man kann trotzdem alle anderen noch anstecken. Und trotzdem machten Politiker Werbung dafür. Es hieß: «Lassen Sie sich impfen, damit schützen Sie andere». Das war medizinisch schlicht Schwachsinn – ausgemachte Fake News, die man den «Schwurblern» nur allzu gerne unterstellte. Ich kann mir schwer vorstellen, dass man als Gesundheitsminister nicht wusste, was das RKI besprochen hat. Die Aufgabe des RKI war es doch, medizinische Fakten für Politiker aufzuarbeiten, die sich daran orientieren sollten. So wurde das von der Politik auch an die Öffentlichkeit transportiert.
Es wäre jetzt Aufgabe der Staatsanwaltschaft, einfach mal die Ermittlungen zu starten, die möglichen Verantwortlichen vorzuladen, und zum Beispiel die Veröffentlichung der Protokolle, der «Kamingespräche» der Bundeskanzlerin – die es ja laut Bild-Zeitung tatsächlich gibt –, der entsprechenden Gespräche in Bayern oder auch in Baden-Württemberg zu fordern, um festzustellen, was Politiker einerseits tatsächlich gewusst und was sie andererseits dann in der Öffentlichkeit gesagt haben. Es braucht Transparenz und die größtmögliche brutale Aufklärung.
Welche Haupttaten sehen Sie möglicherweise objektiv verwirklicht?
Da gibt es einige im Rubrum der Anzeige. Der offenkundigste Vorwurf ist aber der der Volksverhetzung. Wir wissen doch alle: Wenn ich Panik und Angst erzeuge, werden Menschen mit anderer Meinung mehr oder weniger ausgegrenzt – gecancelt, um im linksgrünwoken Neudeutsch zu bleiben. Dies ist aber nur ein möglicherweise verwirklichter Tatbestand.
Meine Auffassung ist: Bei «Corona» ging es in der Regel immer ums Geld. Man sollte daher wirklich überlegen, wer an der Krise profitierte, wer womöglich sogar Milliarden an Euro «eingesackt» hat, vielleicht kann man dadurch leichter herausfinden, warum die vergangenen vier Jahre so gekommen sind, wie sie gekommen sind. Cui bono – wem hat es etwas gebracht?
Die Tatbeiträge der nunmehr Angezeigten sind unterschiedlich. Ich weiß auch nicht, ob jeder alles gewusst hat und ob alle diese Haupttaten tatsächlich verwirklicht haben. Aber gerade weil der Inhalt der RKI-Protokolle jetzt bekannt ist, müssten die Strafverfolgungsbehörden nachforschen. Dafür sind diese Behörden da.
«Die gehören doch alle vors Gericht», ist schnell dahingesagt. Aber wie geht man das als Rechtsanwalt an?
Für mich waren die letzten fünf Jahre die intensivsten und bewusstesten, da ich von Anfang an das, was mir medial verkauft wurde, mit einer gewissen Skeptik betrachtete. Ich führe seit rund 45 Jahren Tagebuch – das ist eine Marotte –, aber ich folge der Auffassung: Nur Selberdenken macht schlau. Und ich bin einfach den ganzen im Jahr 2020 begonnenen Sachverhalt «Corona» anhand des deutschen Strafgesetzes durchgegangen. Demnach ergeben sich die folgenden möglichen Taten: Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Volksverhetzung, schweren Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, vielleicht sogar Mord, Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Völkermord.
Man muss aufpassen, dass man keine falsche Verdächtigung ausspricht, man muss das schon nachvollziehbar begründen können. Und ich bin der Auffassung, wenn es tatsächlich so ist, wie es in den RKI-Protokollen steht, dann kommen alle diese Taten zumindest mal in Betracht und sind andenkbar. Ob es tatsächlich so ist – oder ob nur ich die letzten fünf Jahre so wahrgenommen und verstanden habe –, das festzustellen, wäre die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Und die sind bisher untätig geblieben. Es wird nicht hinterfragt, was passiert ist – auch die Bevölkerung scheint es nicht mehr hören zu wollen.
Manche sagen, es wäre doch vorbei.
Nein, es ist nicht vorbei! In diesen Jahren wurde der Rechtsstaat mit Füßen getreten – und all jene, die sich auf ihn beriefen, schikaniert, sekkiert, drangsaliert und diskriminiert. Nachdem nach und nach rausgekommen ist, dass die sogenannten «Schwurbler» in vielen Dingen Recht hatten, würde ich, wenn ich auch nur eine dieser mRNA-Spritzen in mir hätte, schon mal fragen: «Sagt mal, was habt ihr mit mir da gemacht?»
In meinem Bekanntenkreis haben viele – es werden immer mehr – neurologische Probleme. Ein sehr guter Freund ist im Juli 2024 am Frühstückstisch tot umgekippt – «plötzlich und unerwartet», wie es so schön heißt. Als ich das erfahren habe, war ich geschockt. Wir kannten uns seit April 1989. Er hatte sechs Wochen vor seinem Tod mit mir wieder Kontakt aufgenommen und von gesundheitlichen Problemen seit der Spritze gesprochen, er hat mir von seinen Zukunftsplänen erzählt – das letzte Telefonat fand sechs Tage vor seinen Tod statt. Fast scheint es so, als wollte er sich damit von mir verabschieden. Das macht nachdenklich.
Noch mal zur Klarstellung: Ob die Straftatbestände in der Anzeige tatsächlich gegeben sind – das klingt natürlich alles sehr dramatisch –, kann ich nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit und Gewissheit sagen. Aber wenn ich mir die RKI-Protokolle anschaue und sehe, dass nicht das Virus, sondern offenkundig die Politik Regie geführt hat, dann frage ich mich, warum das alles? Ich möchte nur eine Erklärung haben, nichts weiter.
Es habe «keine Pandemie im herkömmlichen Sinne eines Notstands, sondern eine politisch gewollte, politisch gesteuerte, herbeigetestete Pandemie-Hysterie» gegeben, heißt es in Ihrer Sachverhaltsdarstellung. Wie kommen Sie zu diesem Schluss?
Auf Seite 26 finden Sie eine ganz normale Statistik. Die Mit-und-an-Covid-Verstorbenen verschwinden praktisch unter der Grippewelle. Man musste Covid erst mal sichtbar machen, um es als tödlichstes Virus darstellen zu können. Dazu hat man diesen völlig untauglichen PCR-Test benutzt.
Und jetzt kommt folgendes dazu: Ärzte haben mir erzählt, sie hätten noch nie erlebt, dass ihnen von der Kammer vorgeschrieben wurde, dass sie ihre erkrankten Patienten nicht besuchen und diese auch nicht in die Praxis kommen dürfen, weil sich dann das Virus verbreiten könnte. Wenn man ein respiratorisches Virus aber nicht behandelt, endet das früher oder später am Beatmungsgerät und dann ist es meistens zu spät. Dazu hat man viele, die einen positiven Covid-Test hatten, auf der Intensivstation beatmet, anstatt im Vorfeld die Ärzte zu ihren Patienten zu lassen, damit diese ihre Arbeit tun. Aber das war möglicherweise eben gerade nicht erwünscht. Es ist unter meinen Ärzten ein geflügeltes Wort: «Die hätten uns arbeiten lassen sollen – als sich die Politik einmischte, lief alles aus dem Ruder.»
Ein weiteres Zitat aus Ihrer Anzeige lautet: «Eine Pandemie wird durch eine untaugliche Maskenpflicht visualisiert.» Worauf stützen Sie Ihre Ausführungen dazu?
Auf einzelne Bausteine, wie eben die Europäische Maskenschutzverordnung, in der sinngemäß steht, dass man eine Mücke nicht mit einem Maschendrahtzahn aufhalten kann. Das ist unmittelbar geltendes Recht und nicht diskutabel. Und auf einmal sollen alle FFP2-Masken tragen, obwohl die – gesetzlich und auch nachweislich – nicht schützen können. Und da frage ich mich wieder, warum?
So eine Maske sieht gefährlich aus – das geht auf die Psyche. Aus der Sportpsychologie ist bekannt, dass, wenn man einen ganz bestimmten körperlichen Ablauf 60 Tage lang bewusst trainiert, er nach genau 60 Tagen zur Routine wird und sich somit im Unterbewusstsein «vergräbt». Lag darin vielleicht der Grund des ersten zweimonatigem Lockdowns, weil das Tragen von Masken nach spätestens 60 Tagen als psychologisch «normal» wahrgenommen wird? Und wenn alle Masken tragen, wird diese vermeintliche Gefahr visualisiert, ob sie tatsächlich besteht oder nicht, ist irrelevant. Und deswegen bin ich der Auffassung, dass die Masken lediglich ein Symbol waren, eine Visualisierung, um zu sehen, wer politisch pariert und wer sich daran hält – wer es nicht macht, kann stigmatisiert werden. In Österreich hält man immer noch an der schlicht falsch-dämlichen Meinung fest, dass die Maske helfen würde – entgegen aller Gesetze und vor allem wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Die Maskenpflicht wurde womöglich aber auch benutzt, um Ärzte, die sich dem Hippokratischen Eid und der Gesundheit ihrer Patienten und nicht den politisch motivierten Vorgaben der Ärztekammer verpflichtet fühlten, schlicht mal wieder zu disziplinieren. Meinen Ärzten drängt sich schon länger die Auffassung auf, dass dieses verfassungsrechtlich garantierte Relikt aus der vordemokratischen und absolutistischen Zeit weniger als Interessensvertretung gestaltet ist, sondern als Organisation, die die Kontrolle des vorgegebenen politischen Willens garantiert. Wer während «Corona» nicht parierte, sollte aus dem Meinungssystem gedrängt werden. Wieder sind wir bei der Einschränkung von Meinungsfreiheit, die offenkundig als Gefahr und nicht als Errungenschaft einer modernen Gesellschaft betrachtet wird. Das ist erschreckend. In Deutschland wurden Ärzte sogar ruiniert, beruflich fertiggemacht, weil sie Maskenunverträglichkeitsatteste ausstellten. In Österreich hat man das auch versucht, aber nicht so heftig.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein kam im März 2025 zum Ergebnis, dass die Maskenpflicht für Grundschüler ab November 2020 unwirksam war. Warum ist dieses Urteil relevant?
Das ist ebenfalls ein Baustein, der zum Beispiel die Nötigung oder die versuchte Körperverletzung – manche Kinder sind dadurch krank geworden – möglicherweise beweist. Doch hier ist das Gemeine an der Sache: Politisch hat diese menschenverachtende Maßnahme, die gesetzt wurde, schlicht und einfach keine Auswirkung, weil es keine Aufarbeitung gibt. Vor 25 Jahren hätten die verantwortlichen Minister nach so einer gerichtlichen Erkenntnis noch politische Verantwortung übernommen. Wenn man rechtsstaatlich derart eine Ohrfeige bekommt, dann ist man zurückgetreten. Seit der Ära der in einem kommunistischen System DDR sozialisierten Angela Merkel ist das Prinzip der politischen Verantwortlichkeit jedoch nicht mehr existent. Ganz im Gegenteil: Neuerdings macht man mit so etwas noch mehr Karriere. In Schleswig-Holstein haben der Ministerpräsident und seine Bildungsministerin, Karin Prien, diese gerichtliche Ohrfeige bekommen, und nun ist die Dame die Treppe nach oben gefallen: Sie ist nicht nur Kultusministerin in einem Bundesland mit mehr Schafen am Deich als Einwohner, sondern nun für ganz Deutschland zuständig, wo sie allererstes einen «pragmatischen Umgang» mit der ehemaligen Mauerschützen-SED forderte.
Aber die Maskenpflicht ist nur ein besonderes transparentes Beispiel: Es ist bekannt, dass manch ein CSU-Politiker an den Masken wahnsinnig gut verdient hat. Man sollte daher über alle Parteigrenzen hinweg aufdröseln, welche wirtschaftlichen Verbindungen bestehen und ob es Interesse gab, Panik zu verbreiten, um an diesen Maskendeals zu verdienen, die dann unweigerlich kommen mussten. Das sind alles Fragen, die die Staatsanwaltschaft mal stellen sollte – cui bono?
Sie schreiben: «Der Druck auf die Bevölkerung wurde durch restriktive und grundrechtseinschränkende Maßnahmen immer weiter erhöht.» Welcher Zweck steckte dahinter?
Ich bin persönlich der Auffassung, dass es Ziel der «Corona»-Politik war, die Leute dermaßen in Angst und Schrecken zu versetzen, dass sie sich jeder Spritze hingeben. Und die Pharmaindustrie verdiente daran, musste sich nicht einmal einem Wettbewerb stellen oder Werbung schalten: Das Steuergeld wurde ihnen durch inkompetente Politiker geradezu panisch nachgeschmissen. Von wegen, die «Impfung» wäre «umsonst», wie staatstreue Journalisten propagierten. Die Menschen haben das ja nicht gemacht, weil sie dumm sind, sondern sie wollten sich aus Angst vor einem vermeintlich übermächtigen Täter vor etwas schützen. Und das geht nur, wenn man langsam Druck, Panik und Angst aufbaut.
Ich argumentiere auch mit dem Fragen-Antwort-Katalog, den das österreichische Verfassungsgericht eingeholt hat, als die Impfpflicht gesetzlich eingeführt, aber nie scharfgestellt wurde. Seit Einholung der Antworten war unbestritten, dass diese Covid-Krankheit erst für Menschen über 75 mit Vorerkrankungen gefährlich wurde. Für unter 75-Jährige richtete das verspritze mRNA-Serum wesentlich mehr Schaden an, als wenn man die Krankheit herkömmlich behandelt hätte. Das ist statistisch erwiesen. Für Menschen, die einigermaßen gesund waren, stellte sich Covid-19 als Grippe heraus, und ich sage bewusst «Grippe», die schmerzhaft ist und unbehandelt lebensgefährlich sein kann, und nicht «grippaler Effekt», unter dem zumindest ich zweimal im Jahr leide. Und wenn man weiß, dass diese mRNA-Spritzen niemals unter der Einhaltung der sonst international geltenden üblichen vier Teststufen für neuartige Medikamente getestet wurden, weil die Stufe II und III zusammengelegt wurden, und die Tests derart verheerende Resultate erbrachten, dass das Verspritzen sofort hätte eingestellt werden müssen, fragt man sich schon, wie man so etwas ethisch sauber noch vertreten kann. Jeder, der eine mRNA-Injektion in sich hat, muss sich über eines im Klaren sein: Er ist und war als «Impfling» mehr oder weniger Testperson. Und dann könnten meines Erachtens tatsächlich Verbrechen verwirklicht worden sein, die alles bisher Undenkbare übertreffen.
Die «Corona»-Jahre basierten auf Druck. Dazu konnte es aber auch nur kommen, weil Menschen ein inzwischen verkehrtes Verständnis von Grundrechten haben und sich vom Staat gängeln lassen, anstatt diesem entgegenzutreten.
Was meinen Sie damit?
Es wird von der Politik noch immer so getan, als ob der Staat Grundrechte großzügig gewähren kann und aberkennen darf. Dem ist nicht so. Nur der Mensch kann überhaupt Träger und Inhaber von Grundrechten sein – der Staat gerade eben nicht. Wenn der Staat also grundrechtseinschränkende Maßnahmen trifft, dann hat er das mit Fakten und Belegen zu rechtfertigen und dabei immer das mildeste Mittel anzuwenden. Kann er dies nicht, darf er die Grundrechte nicht einmal in Ansätzen antasten. Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Nicht der Mensch hat sich also zu rechtfertigen, warum er sich auf ein Grundrecht beruft, sondern der Staat hat sich zu rechtfertigen, warum er versucht, dieses einzuschränken. Das ist die reine, einfache Grundrechtslehre, die ich schon in der Schule beigebracht bekommen habe. Diese Selbstverständlichkeit ist also genau andersherum, als seit 2020 von den zum Teil intellektuell unterirdischen Massenmedien vermittelt. Dem liegt ein völlig falsches juristisches und vor allem inhumanes Bild des Menschen und der Gesellschaft zu Grunde, dass sich selbst George Orwell so nie hätte ausmalen können.
Dass so etwas möglich war, in einer modernen zivilisierten Welt – zumindest in der westlichen –, das ist schon außergewöhnlich. Und dass da so wenige widersprochen haben umso mehr. Es gibt viele medizinisch und juristisch Gelehrte, die diesen dystopischen Unfug mitgemacht haben. Sie haben es sogar zum Teil verstanden, dass man Menschen dazu bringen kann, nicht mehr selbständig nachzudenken.
Sie sprechen von Spritze statt von Impfung. In der Strafanzeige schreiben Sie: «mRNA-‹Impfung› war überhaupt nur durch eine Umdeutung des Impfbegriffs möglich.» Wie ist man vorgegangen?
Und das ist die Krux: Die Verantwortlichen haben durchgängig und bis heute den Anschein erwecken können, es würde sich bei den Anti-Covid-mRNA-Seren um eine Impfung im herkömmlichen Sinn handeln. Aber es ist keine Impfung im herkömmlichen Sinne. Ein Auto ist auch kein Fahrrad, nur weil Räder dran sind. Ich bin grundsätzlich pro Vax – ich halte Impfungen zum Teil für wichtig und richtig, wenn es sich um ausgereifte Impfstoffe handelt, die über Jahrzehnte hinweg entwickelt und getestet wurden. Aber diese mRNA-Technologie hat mit einer Impfung nichts zu tun. Der Körper lernt dadurch nicht, er entwickelt damit keine Antikörper, sondern Spike-Proteine und somit körperfremde Stoffe, die in einen menschlichen Körper schlicht nicht hineingehören.
Mit anderen Worten: Es werden Baupläne gespritzt, die gesunde Körperzellen verändern, damit diese Spike-Proteine bilden können. Es gibt nichts Schlimmeres, als eine gesunde Körperzelle zu verändern – schon das ist biologisch geradezu pervers. Nach der Injektion heißt das: Der Körper produziert nun einen körperfremden Abwehrstoff, um ein Virus zu neutralisieren. Nur haben wir die Produktion dieser Spikes, dieser körperfremden Stoffe, zahlenmäßig nicht unter Kontrolle. Wird denn durch die veränderten Körperzellen genau die Anzahl an Spike-Proteinen produziert, die benötigt werden, um das den Körper angreifende Virus zu neutralisieren? Werden zu viele produziert, werden diese zu viel produzierten Spike-Proteine zu Feinden der körperlichen Gesundheit. Und dagegen wehrt sich dann das «natürliche» Immunsystem, das die eigentliche Aufgabe hätte, sich gegen «Corona» zu wehren und nicht noch zusätzlich gegen Spike-Proteine.
Letztlich kann man sich die gespritzten mRNA-Seren in einem Körper wie Partisanenkrieger vorstellen. Ein namhafter Arzt, der im Gegensatz zu so vielen Ärzten tatsächlich den Titel «Experte» verdient, hat das einmal – zugegeben: bestialisch bildlich – so erklärt: Um den Feind zu besiegen, fahre ich mit dem eigenen Panzer zunächst über meine eigenen Soldaten, und mit denjenigen, die das überleben, versuche ich die Schlacht zu gewinnen. Und deswegen trifft auch ziemlich genau die biomedizinische Erklärung der Spike-Proteine in Bezug auf deren Auswirkung zu: Eine mRNA-«Impfung» ist keine Impfung, sondern eine künstlich herbeigeführte Autoimmunkrankheit, die darin enden kann, dass mein eigener Körper mich dafür bekämpft, dass ich ihm eine Möglichkeit bereitgestellt habe, mit der er andere bekämpfen soll. Plötzlich machen auch all die «plötzlich und unerwartet» Verstorbenen Sinn. Vor «Corona» durch Spike-Proteine geschützt – an Spike-Proteinen gestorben. Operation gelungen – Patient tot.
Welche Auswirkungen das Verspritzen der mRNA-Seren noch haben wird, wissen wir heute noch nicht. Niemand kann generell sagen, ob mRNA-Spritzen grundsätzlich schlecht sind, weil jeder Impfling letztlich ein Versuchskaninchen ist. Vielleicht bekommt man diese Brühe tatsächlich einmal medizinisch in den Griff, was aber eher unwahrscheinlich ist. Denn die Grundidee der «Spikung» ist 30 Jahre alt, und aus dieser Idee wurde noch nie ein medizinisches Patent abgeleitet. Aber anstatt über Jahre hinweg erstmal alles auszutesten, hat man genau diese Technologie, von der man die Folgen nicht abschätzen kann, innerhalb weniger Monate auf den Markt geworfen.
Es kann doch nicht sein, dass man als Pharmaindustrie einer Technologie, nur weil sie billig ist, nach 30 Jahren mit der Argumentation, sie hätte zahlenmäßig gar nicht so viel Schaden angerichtet, zum Durchbruch verhelfen will. Das ist verachtenswert zynisch. Es mag ja sein, dass das mRNA-Serum milliardenfach verspritzt wurde und es im Vergleich zu dieser Zahl bisher nur sehr wenig Tote gegeben hat. Ich habe zu Beginn meines Studiums aber noch gelehrt bekommen, dass es eine Abwägung von Leben gegen Leben nicht gibt. Ein Leben ist genauso schützenswert wie Hunderte von Leben. Breite ersetzt in der Medizin eben keine Tiefe. Auch das scheint in den letzten Jahren vergessen worden zu sein.
Könnten die 52 Angezeigten nicht auch sagen, sie hätten es nicht besser gewusst?
Ja, das können sie sagen. Dann würde ich ihnen die RKI-Protokolle vorhalten und sagen: Moment mal, Ihr habt euch doch immer auf das RKI und die Wissenschaft berufen. Da steht zum Beispiel ausdrücklich drin, dass AstraZeneca Thrombosen noch mehr verstärkt als all die anderen ohnehin toxischen mRNA-Seren – und trotzdem habt Ihr gesagt, die AstraZeneca-«Impfung» wäre genauso «sicher» wie jede andere auch.
Dummheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt auch für die Angezeigten.
Ich brauche eine vorsätzlich rechtswidrige, aber nicht unbedingt schuldhafte Haupttat, um als Anstifter oder Beihelfer verurteilt werden zu können. Deshalb ist diese Entschuldigung, «wir haben es nicht besser gewusst», juristisch völlig irrelevant, weil es sich bei den nunmehr Angezeigten nicht nur um mögliche unmittelbare Täter handelt, sondern möglicherweise «nur» um Beihelfer oder Anstifter. Das ändert nichts an einer möglichen Strafbarkeit und schützt nicht vor strafrechtlicher Verfolgung.
Unter welchen Paragrafen fällt Spaltung der Gesellschaft, wie Hass und Hetze gegen sogenannte «Ungeimpfte»?
«Hass» ist kein juristischer Ausdruck, das gibt es im Recht nicht. Hass ist ein Gefühl, das kann niemand unterbinden oder sanktionieren. Das verbitte ich mir auch. Ich hasse zum Beispiel intolerante Menschen – und daran wird sich auch nichts ändern, wenn mir ein Gesetz vorschreiben würde, dass ich diese zu lieben hätte. Und bei Hetze sollte man zunächst einmal definieren, was darunter überhaupt zu verstehen ist. Linksgrünwoke ist ja der Auffassung, dass man schon dann hetzt, wenn man berechtigte und argumentative Kritik äußert, die nicht ihrem eigenen spießigen und intoleranten Weltbild entspricht. Dennoch gibt es natürlich den Tatbestand der Volksverhetzung – aber auch der Verleumdung. Das kommt jeweils auf den konkreten Einzelfall an.
Es ist ja auch nur wieder eine Hinführung dazu, wie Leute gehandelt haben. Es kommt auf die Auswirkungen an. Wenn jemand behauptet, «Ungeimpfte» wären am Tod der Großeltern schuld, weil sie das Virus weitergegeben hätten, aber gleichzeitig weiß er, dass das auch auf «Geimpfte» zutrifft, dann stigmatisiert er eine Bevölkerungsgruppe, die einfach nur skeptisch war. Und damit treibt er Menschen ineinander und spaltet die Gesellschaft. Das ist als Volksverhetzung strafbar, weil dieses Verhalten das friedliche Zusammenleben gefährden kann.
Möchten Sie kurz erklären, warum die Angezeigten als objektive Haupttat schwere Körperverletzung – auch mit Todesfolge – und sogar Mord verwirklicht haben könnten?
Genau das ist das Problem: Meine persönliche, juristische Meinung besteht darin, dass man der Auffassung sein könnte, dass diese Tatbestände durchaus in Betracht gezogen werden könnten – nur: Ich bin in diesem Spiel irrelevant. Eine unabhängige Behörde hat das zu prüfen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das dann zu akzeptieren ist. Nur: Es geschieht nichts!
Ich habe in der Strafanzeige zwei Obduktionsergebnisse veröffentlicht. Da geht es um einen Vater, der seinen Sohn und seine Mutter wegen der mRNA-Spritzen verloren hat. Was für eine Tragik. Die Obduktion ergab, dass beide voll mit Myokarditen und verklumptem Blut waren – beides nachweislich aufgrund der mRNA-Spritze. Vorher gesunde Menschen haben nach der mRNA-Behandlung plötzlich neurologische Probleme, Schlaganfälle, Herzinfarkte. Und wenn ich als Protagonist der Covid-Maßnahmen-Politik weiß, ich verspritze beziehungsweise fördere, dass ein derartiges Serum verspritzt wird, das möglicherweise tödlich sein könnte, dann nehme ich den Tod von Menschen billigend in Kauf.
Nochmals: Ich muss das ja nicht mit aller Gewalt wollen, aber ich muss es billigend in Kauf nehmen – das reicht für den Mordvorsatz völlig aus. Wenn das RKI im Endeffekt sagt, das Zeug ist gefährlich, aber jemand macht das trotzdem, weil er möglicherweise finanzielle oder andere Interessen hat, dann könnten Mordmerkmale verwirklicht sein: Habgier, Heimtücke, Grausamkeit. Genau das wäre von der Staatsanwaltschaft herauszufinden – sie ist die Herrin des Strafverfahrens.
Ob es sich um Mord, Körperverletzung mit Todesfolge oder nur schwere Körperverletzung handelt – da sind im konkreten Einzelfall die Nuancen manchmal sogar übergehend –, muss ein Staatsanwalt überprüfen, sobald er sich mal eingesteht, dass möglicherweise diese Taten in Betracht kommen könnten. Mehr erwarte und verlange ich von der Justiz aber auch nicht: den Beginn und den Versuch einer Aufarbeitung – wenn Politiker das schon nicht wollen.
Dafür gibt es Staatsanwaltschaften, die Justiz, dass sie das alles überprüft und mithilfe von Akten und Zeugeneinvernahmen feststellt, was die Verantwortlichen alles gewusst haben und warum sie so handelten, wie sie handelten. Derzeit haben wir nur diese RKI-Protokolle, und die stehen teilweise im krassen Gegensatz zu dem, was die Politik offen vertreten hat. Mich macht das stutzig.
Und ich frage mich auch, warum von Anfang an Diskussionen um die «Pandemie»-Maßnahmen nie zugelassen wurden, sondern jeder stigmatisiert wurde, der die Maßnahmen in Frage gestellt hat. Es gab niemals «Corona-Leugner» – schon der Begriff ist irreführend. Es gab und gibt «Corona»-Maßnahmen-Kritiker, zu denen ich mich auch zähle. Es geht mir mit dieser Strafanzeige gegen 52 Personen im Endeffekt um Aufklärung.
Sie haben im Vorgespräch erwähnt, dass Freunde Ihnen davon abgeraten haben, diese Strafanzeige zu stellen. Warum haben Sie sich nicht abhalten lassen?
Weil ich grundsätzlich nicht schreckhaft bin und keine Angst vor untergriffigen Angriffen neidiger Nerds mit Spike-Injektionen habe – nur weil ich eine nachvollziehbare Meinung standhaft vertrete, die der politisch vorgegebenen Mehrheitsmeinung nicht entspricht. Ich kann und werde mich gegen Angriffe von Personen wehren, die glauben, mich um des Angreifens Willen stellen zu können, nur weil ich mich nicht ihrer falschen Meinung anschließe – viele können das aber nicht, sie haben nicht die Kraft, dieser Intoleranz entgegenzutreten.
Mein Bild von Menschen ist gefestigt: Menschen versuchen immer, das Böse, das Andere, das Schwarze – außerhalb zu sehen. Der Mensch benötigt geradezu Minderheiten, auf denen er rumtrampeln kann, um von der eigenen Unzulänglichkeit, der Intoleranz gegenüber der fundierten freien Meinungsäußerung, die eben unbequem ist, abzulenken.
Wir alle sollten aber einsehen und verstehen, dass es eine Einteilung in Schwarz – «der Andere» – und Weiß – «ich» – nicht gibt. Wir Menschen sind alle grau. Das Böse, die Intoleranz, ist in uns und nicht bei anderen zu suchen. Wir müssen sowohl Schwarz als auch Weiß als freie Meinungsäußerung akzeptieren.
Es gibt nicht «unsere Demokratie» – es gibt nur die Demokratie. Wenn wir das einmal verstehen, können wir solchen «bösen» Zeiten der Spaltung – wie in den Jahren seit 2020 – entgegenwirken. Dann gelingt es auch nicht mehr, dass Individuen von der Obrigkeit gegeneinander ausgespielt werden, was in den letzten Jahren in George-Orwell-Manier vorbildlich funktioniert hat und bis in die Familie durchgedrungen ist. Der ganze Frust, den auch die aktuellen Wahlergebnisse zeigen, ist zum großen Teil auf die bisher verweigerte Aufarbeitung der Zeit seit März 2020 zurückzuführen. «Corona» hat Spuren hinterlassen.
Meines Erachtens hat sich die dokumentierte Geschichte der Menschheit in den Jahren 2020 bis 2024 teilweise und mit anderen Nuancen wiederholt. Und es hat sich erwiesen, dass der Lernfaktor aus Fehlern sehr gering ist. Und ich frage mich, wie konnte das passieren? Nochmal, ich kann die Antwort nicht abschließend geben. Ich möchte aber, dass man sich hinsetzt und das aufarbeitet, nur daraus kann man möglicherweise doch noch lernen, auch wenn es jedem Einzelnen wehtut. Aber mit den Protagonisten und den Bewahrern, die die vergangenen vier bis fünf Jahre geprägt haben, ist diese Aufarbeitung mangels Selbstkritik nicht möglich, sondern nur mit denen, die die ganze Zeit gewarnt haben.
Deshalb ist es auch geradezu unverschämt, wenn führende Politiker sich nun hinstellen und behaupten: «Wir werden einander viel verzeihen müssen». Denn seit der Veröffentlichung der RKI-Protokolle ist offenkundig: Es gibt Opfer und Täter. Opfer haben aber Täter nicht um Verzeihung zu bitten und so das schlechte Gewissen der Täter zu beruhigen. Die Täter haben um Entschuldigung zu bitten, sodass den Opfern die Möglichkeit eingeräumt wird, überhaupt vergeben zu können. Seit wann bestimmt denn der Täter über sein mögliches Strafmaß? Jens Spahn, ehemaliger Gesundheitsminister während «Corona», wurde zum Fraktionsvorsitzenden der Union im Deutschen Bundestag befördert – von ihm stammt dieses unerträgliche Zitat. Karin Prien, ehemalige Bildungsministerin von Schleswig-Holstein, ist jetzt Bundesbildungsministerin. Politische Versager machen Karriere. Dabei sie sind schon rücktrittsreif, bevor sie überhaupt ihre neuen Ämter angetreten haben. Eine klassische Negativauslese.
Menschen vergessen sehr schnell. Und viele Leute wollen einfach ihre Ruhe. Sie glauben, das wäre doch jetzt alles vorbei. Doch medizinischen Erkenntnissen zufolge werden sich die Auswirkungen der mRNA-Spritzen erst nach einem Jahrzehnt wirklich zeigen, dann wird allerdings die Wahrscheinlichkeit, irgendwelche Folgeschäden in Verbindung mit der «Corona»-Zeit und ihrer Spritze zu bringen, eher im Promillebereich liegen.
Den Verantwortlichen wird es immer leichter gemacht, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Außerdem müssten sich die meisten Menschen eingestehen, dass sie mitgemacht und sich aus Angst und Bequemlichkeit haben täuschen lassen – und das tut weh. Sich Fehler einzugestehen und sich zu entschuldigen, ist verdammt schwierig.
Vertrauen Sie auf den Rechtsstaat?
Man muss Politik und Recht trennen. Der Politik vertraue ich jetzt noch weniger als vor 2020. Dem Rechtsstaat vertraue ich jedoch immer noch, weil er existiert und richtig ist – bei aller berechtigten Kritik. Die Gesetze werden von Menschen angewandt, und Menschen machen nun mal Fehler. Ich kann gerichtliche Entscheidungen oftmals nicht nachvollziehen – vor allem, wenn ich verloren habe. Ein bekannter Kollege aus Vorarlberg bringt es immer wieder auf den Punkt: «Wir haben nichts Besseres, deshalb gibt es keine Alternative dazu.»
Mit anderen Worten: Wenn es so aussieht, als ob der Rechtsstaat versagt, dann hat in der Regel nicht der Rechtsstaat versagt, sondern die Menschen, die diesen Rechtsstaat repräsentieren. Dann muss man aber dafür sorgen, dass das Personal besser wird. Man sollte daher an den Menschen zweifeln, aber nicht an der Institution an sich. Diese Unterscheidung ist wichtig. Der Rechtsstaat braucht unser grundsätzliches Vertrauen, sonst kann er nicht funktionieren.
Aber man muss ihn immer wieder kritisch beschäftigen und hinterfragen, damit er weiter funktioniert und nicht außer Kontrolle gerät, wie zur «Corona»-Zeit. Ja-und-Amen-Sager mit dem Aktionsradius eines Schnapsdeckels und dem aufrechten Gang einer Blindschleiche schädigen den Rechtsstaat und bringen ihn nicht weiter – obwohl genau diese Ereiferer das systembedingt natürlich genau anders sehen. Auch deswegen habe ich diese Strafanzeige erstellt. Sie ist Anreiz und Arbeitsanleitung für einen Staatsanwalt, um hinterfragend tätig werden zu können. Ich glaube, ich habe den möglichen Tatverdacht in Bezug auf die Angezeigten sachlich nachvollziehbar begründet.
Die Geschichte hat gezeigt, dass es auch in der Justiz immer wieder Staatsanwälte und Richter gab, die bereit waren, einzig und allein ihrem Gewissen und dem Gesetz zu folgen und dabei auf große Namen keine Rücksicht zu nehmen. Darauf vertraue ich. Ich erinnere mich an eine geradezu faszinierende Fernseh-Dokumentation über den bereits lange verstorbenen hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer. Dass seine rechte Hand, ein damals sehr junger Jurist, der Vater einer meiner besten Freunde war, habe ich auch erst vor zwei Jahren im Zuge des «Corona»-Wahnsinns erfahren. Menschen wie Fritz Bauer verdankt der Rechtsstaat seine Existenz. Die Durchsetzung von Gerechtigkeit dauert nur manchmal verdammt lang.
Das Interview führte Sophia-Maria Antonulas.
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