Eine Reihe von Persönlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland aus Politik, Medien und Kultur hat eine Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gestellt. Anlass ist die Aussage des Kanzlers vom 17. Juni zum israelischen Angriff auf den Iran: «Das ist die Drecksarbeit, die Israel macht für uns alle.»
Die Strafanzeige wurde am Freitag im Onlinemagazin NachDenkSeiten veröffentlicht. Zu den 20 Erst-Unterzeichnern gehören unter anderem der Schauspieler und Kabarettist Dieter Hallervorden, der Liedermacher und Ex-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm, die Sängerin Alexa Rodrian, der Kabarettist Uwe Steimle, der Journalist Patrik Baab, die Unternehmerin Marion Schneider und der Europa-Abgeordnete Michael von der Schulenburg (BSW).
Die Aussage von Merz sei «vor allem auf die Wirkung in Deutschland ausgelegt», heißt es in der Anzeige.
«Wenn ein deutscher Regierungschef in seiner Vorbildfunktion meint, derart offen und öffentlich gegen Art. 26 verstoßen zu dürfen, könnten sich künftig noch mehr Menschen in Deutschland ermutigt fühlen, Angriffskriege zu propagieren. Auch darum ist ihm rechtlich und publizistisch Einhalt zu gebieten.»
Die Unterzeichner fordern deshalb den Generalbundesanwalt und die Staatsanwaltschaft Berlin auf, strafrechtliche Schritte gegen den Bundeskanzler einzuleiten. Sie berufen sich unter anderem darauf, dass das Strafgesetzbuch in Paragraph 80 A das «Aufstacheln zu einem Angriffskrieg» mit «gesteigerten, auf die Gefühle des Adressaten gemünzten propagandistischen Anreizen» begründet.
Das dürfte demnach «sowohl in Bezug auf die deutsche Öffentlichkeit als auch die leidende Bevölkerung im Iran, im Libanon und in Gaza – insbesondere bei einem Bundeskanzler in hervorgehobener Wirkung – gesehen werden». Durch den Zusatz «für uns alle» bei der sogenannten «Drecksarbeit» sei der Verstoß auch in enger juristischer Auslegung gegeben.
Weiter heißt es in der Anzeige:
«Zumal Herr Bundeskanzler Merz gegen ‹den Gedanken der Völkerverständigung› (Art. 9 Grundgesetz) und das ‹Friedensgebot› (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) verstoßen hat, wozu er durch Art. 25 gleichzeitig durch das Grundgesetz im Amtseid an das internationale Völkerrecht gebunden ist. Der Bundeskanzler beruft sich nun aktuell auf den israelischen Regierungschef Netanjahu, der behauptet, eine iranische Atombombe an der Entstehung aktuell behindert zu haben. Was US-Geheimdienste bestreiten. Hierzu ist anzufügen, dass Netanjahu seit 2002, also seit 23 Jahren, öffentlich von einer kurz vor der Fertigstellung stehenden iranischen Atombombe schwadroniert.
Die Belobigung des israelischen Angriffskriegs als ‹Drecksarbeit für uns alle› steht dazu und zur UN-Charta in eklatantem Widerspruch. Dort steht in Artikel 2.3: ‹Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel (…) bei›.
Art. 2.4 der UN-Charta schreibt noch klarer:
‹Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.›
Die Belobigung von Gräueltaten der israelischen Luftwaffe durch den Bundeskanzler steht also nicht nur im Gegensatz zu nationalem und internationalem Recht, sondern geschah auch unter Verwendung von Nazivokabular. Anfang 1942 hatte SS-Obersturmführer August Häfner die Massen-Erschießung von 34.000 jüdischen Menschen innerhalb von 48 Stunden in Babi Jar mit eben derselben zynischen Wortwahl ‹als Drecksarbeit› gerechtfertigt.»
Es ist nicht die erste Strafanzeige, die Bürger der Bundesrepublik gegen Merz als Kanzler stellen. Wie sie ausgehen wird, ist auch ein Lackmustest für den bundesdeutschen Rechtsstaat.
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