Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einer Eilentscheidung die von der Regionsverwaltung verfügte Maskenpflicht zum Teil aufgehoben. Das berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ).
Laut Gericht ging es im Verfahren ausschließlich um «Einkaufszentren, Einkaufsstraßen und Ladengebiete». Die 15. Kammer habe «erhebliche Zweifel» geäussert, «dass die entsprechende Allgemeinverfügung hinreichend klar beschreibt, für welche Bereiche die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung gilt».
Die Entscheidung des Gerichts befreie jedoch lediglich die zwei Kläger von der Maskenpflicht. (Az.: 15 B 5704/20)