In vielen europäischen Ländern leben derzeit Hunderttausende Geflüchtete aus der Ukraine – mit sehr unterschiedlichen Bedingungen. Während Staaten wie Belgien und Deutschland vergleichsweise umfangreiche Leistungen gewähren, fallen die Unterstützungszahlungen in anderen Ländern wie Polen oder Ungarn deutlich knapper aus.
Besonders in Deutschland sorgt das Thema aktuell für politischen Streit. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert eine Kürzung der Leistungen für ukrainische Flüchtlinge. Sie sollen künftig nur noch die niedrigeren Asylbewerberleistungen erhalten – unabhängig davon, wie lange sie bereits in Deutschland leben.
Damit stellt sich Söder gegen den bisherigen Kurs der Bundesregierung. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP sieht allerdings eine Differenzierung vor: Nur neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine sollen künftig weniger erhalten, nicht aber diejenigen, die sich bereits länger im Land befinden. Auch Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) verteidigte diese Regelung und warnte vor innenpolitischer Unruhe.
Aktuell erhalten ukrainische Geflüchtete in Deutschland das sogenannte Bürgergeld – gleichgestellt mit deutschen Arbeitslosen. Das bedeutet: 563 Euro pro Monat für einen alleinstehenden Erwachsenen, dazu kommen Mietkosten und Krankenversicherung. Flüchtlinge dürfen zudem sofort arbeiten. In Söders Modell würden die Leistungen auf 353 bis 441 Euro pro Monat sinken – abhängig von der Unterbringung. Für Kinder gäbe es 299 bis 391 Euro monatlich.
Auch ein Blick in andere EU-Staaten zeigt, wie groß die Unterschiede sind:
- In Polen gibt es keine monatlichen Geldleistungen mehr. Nur für Kinder erhalten ukrainische Familien umgerechnet etwa 190 Euro monatlich für das erste Kind.
- In Ungarn wurde der Schutzstatus stark eingeschränkt. Nur wer aus «unsicheren Regionen» kommt, erhält noch rund 55 Euro monatlich, plus 34 Euro pro Kind.
- Belgien zahlt mit etwa 1100 Euro monatlich an alleinstehende Flüchtlinge die höchste Unterstützung in der EU. Zusätzlich gibt es Hilfe bei Wohnungseinrichtung, Kleidung oder medizinischer Versorgung.
- In Schweden wird ein Tagessatz gewährt, der auf rund 180 bis 190 Euro im Monat hinausläuft – nur für Personen ohne Einkommen.
- Großbritannien, nicht mehr EU-Mitglied, bietet über das Programm «Homes for Ukraine» kostenlose Unterkunft bei Gastfamilien und zahlt rund 230 Euro als einmalige Unterstützung. Die Gastgeber erhalten über 400 Euro monatlich. Weitere Hilfen sind über das komplexe Sozialhilfesystem möglich.
Hintergrund der unterschiedlichen Leistungen ist eine EU-weite Sonderregelung, die Geflüchteten aus der Ukraine seit März 2022 vorübergehenden Schutz gewährt. Diese Regelung garantiert Zugang zu Unterkunft, Arbeit und medizinischer Versorgung – legt jedoch keine Mindesthöhe der finanziellen Unterstützung fest. Dadurch bleiben Unterschiede zwischen den Ländern bestehen.
Während einige Länder ihre Hilfen kürzen oder verschärfen, bleibt in anderen die Solidarität hoch – zumindest vorerst.
Auch in der Schweiz ist der Schutzstatus S, ähnlich dem Status in der EU, unter Druck geraten. Der Schweizer Gemeindeverband fordert vom Bund, den Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge entweder ganz abzuschaffen oder den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich zu verkleinern.
Grund dafür ist, dass dieser Status nach fünf Jahren automatisch in eine Aufenthaltsbewilligung B übergeht – für viele Geflüchtete wäre das ab Frühling 2027 der Fall. Zudem können S-Status-Inhaber nach fünf Jahren ein Härtefallgesuch stellen. Der Verband – vertreten durch Andreas Kündig – warnt davor, dass Zehntausende ukrainische Flüchtlinge diese Möglichkeit nutzen könnten. Eine solche Flut an Anträgen würde die Kapazitäten der Kantone und Gemeinden überfordern.