Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlichte am 20. Mai 2025 auf seiner Webseite eine Stellungnahme zum neuen WHO-Pandemieabkommen. Darin informiert das BAG, dass die 78. Weltgesundheitsversammlung (WHA) den Text des Abkommens angenommen habe. Die Schweiz behalte sich jedoch eine eigenständige Entscheidung über einen Beitritt vor, sobald auch der noch ausstehende Anhang zum sogenannten PABS-System (Pathogen Access and Benefit Sharing) fertiggestellt sei – ein Prozess, der voraussichtlich noch ein bis zwei Jahre in Anspruch nehme.
So weit, so sachlich. Doch was das BAG nicht erwähnt, sorgt für Diskussionen: Ein am 15. Mai 2025 veröffentlichtes Zusatzpapier der WHO (Dokument A78/10 Add.1) enthält eine Resolution mit weitreichenden Empfehlungen. In mehreren operativen Punkten (OP5-OP7) drängt die WHO die Mitgliedstaaten dazu, bereits vor Inkrafttreten des Abkommens geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen – auch im Falle einer neuen pandemischen Notlage.
Damit entsteht eine paradoxe Situation: Obwohl das Pandemieabkommen formal noch nicht gültig ist, fordert die WHO bereits jetzt seine faktische Anwendung. Auch wenn dies auf «freiwilliger Basis» geschehen soll, wird politisch ein erheblicher Erwartungsdruck aufgebaut – mit potenziell weitreichenden Folgen für die nationale Entscheidungsfreiheit.
Das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF Schweiz), das diesen Vorgang publik machte, kritisiert vor allem den Informationsstil des BAG. Die Bundesbehörde betone zwar gebetsmühlenartig, dass die Schweiz «auch in Zukunft souverän über die eigene Gesundheitspolitik entscheiden» werde – gleichzeitig aber verschweige sie relevante Entwicklungen, die diese Souveränität real in Frage stellen könnten.
Insbesondere wird kritisiert, dass die WHO bereits jetzt Strukturen schaffe, die eine Parallelwirkung entfalten: Maßnahmen sollen umgesetzt werden, bevor nationale Parlamente oder Bevölkerungen über den Vertrag abschließend entscheiden konnten. Auch der zeitliche Kontext sei aufschlussreich: Das Abkommen werde flankiert von den revidierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die ohne Widerspruch bis zum 19. Juli 2025 automatisch in Kraft treten – inklusive neuer völkerrechtlicher Verpflichtungen etwa zur Bekämpfung von sogenannter «Fehlinformation».
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