Eine Gruppe Schweizer Bürgerinnen und Bürger lancierte am gestrigen Dienstag die Aktion «Kündigung2020», mit der sie der schweizerischen Regierung samt deren Stab ihre fristlose Kündigung aussprechen.
Eine nicht abschliessende Aufzählung möglicher Verfehlungen der bundesrätlichen Verordnungspolitik umfasst beispielsweise die fehlerhafte Kommunikation und Informationsverbreitung (Schreckung der Bevölkerung nach Art. 258 StGB, u. a. durch irreführende Statistiken). Weitere Gründe könnten auch die Anordnung und Durchsetzung von nötigenden (Art. 181 StGB), die Grundrechte (Art. 2 & 22 & 35 & 36 & 94 BV) verletzenden Massnahmen sein.
Der Schweizer Souverän behält sich weitere strafrechtliche Schritte gegenüber ihrer Landesregierung, dem Bundesrat, vor.
Quintessenz des Botschaft: Die Schweizer Regierung hat die Interessen des Souveräns der Schweizer Eidgenossenschaft nicht angemessen gemäss ihrem Auftrag vertreten. Die nun erfolgende Kündigung ist deshalb aus Sicht der obersten verfassungsmässigen Instanz des Landes, dem Schweizervolk, berechtigt und notwendig.
Ziel der Aktionen ist es, dass möglichst viele Schweizer Souveräne dem Bundesrat eine solche Kündigung aussprechen. Eine Kopie des Schreibens samt Einschreibecode des Briefes kann auf der Aktionswebseite hinterlegt werden. Damit sollen Beweise für die Anzahl der ausgesprochenen Kündigungen gesammelt werden.
Weitere Informationen zur Aktion, ein Musterkündigungsschreiben sowie ein Argumentarium mit (straf-)rechtlich relevanten Kündigungsgründen sind auf der Webseite der Initiative zu finden.