Rechtsanwälte aus zehn Staaten haben sich Anfang Juli in Köln auf einem internationalen Anwaltskongress mit dem WHO–Pandemievertrag und der geplanten Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) beschäftigt.
Die Tagung diente dem Ausbau der internationalen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, die bereits in der Corona-Zeit die Rechtswidrigkeit staatlicher Massnahmen und die Fragilität nationaler Rechtsstaatlichkeit kritisch thematisiert haben.
Die Anwälte kamen zu dem Schuss, dass «die Übertragung von deutschen und EU-Souveränitäten auf eine Milliardärs-NGO wie die Weltgesundheitsbehörde WHO unbedingt verhindert werden muss». Die wichtigsten Ergebnisse der Tagung:
«Wir Anwälte lehnen den Plan zur Ausarbeitung eines Pandemievertrages der Weltgesundheitsorganisation WHO und zur Änderung der Gesundheitsvorschriften IHR ab.
Wir fordern insbesondere die Staaten Europas auf, sich nicht an den Plänen zu beteiligen, der WHO künftig weitgehende Rechte bei der Ausrufung zukünftiger Pandemien wie auch bei der Festlegung von Regelungen zur Bekämpfung solcher Pandemien einzuräumen, die die Mitgliedsstaaten sodann zwingend und ohne weitere nationale Eingriffs- oder Überprüfungsmöglichkeiten einzuhalten hätten.»
Die versammelten Juristen bekannten sich in Köln zu einer strikten Einhaltung der Menschen-, Grund- und Freiheitsrechte. Der Kernsatz hierbei ist: «Die Würde des Menschen ist unantastbar (…)».
«In der vergangenen Corona-Pandemie hat die WHO durch ein Globalversagen gezeigt, dass sie zu keinem Zeitpunkt in der Lage war, die Situation richtig einzuschätzen. Die Übertragung von Macht auf eine anonyme, nicht demokratisch legitimierte, aus dubiosen Geldquellen versorgte, der Pharmalobby – vorsichtig ausgedrückt – nahestehenden Organisation mit mafiösen Strukturen, die künftig unkontrolliert festlegen können soll, wann eine Pandemie ausgebrochen ist, wann diese zu Ende sei und wie sich die Menschen dann weltweit zu verhalten haben, ist entschieden abzulehnen.»