Am 16. Juli 2025 hat das deutsche Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der bislang wenig mediale Aufmerksamkeit erfahren hat – dabei ist sein Inhalt brisant. In Artikel 2 des Gesetzentwurfs zur Zustimmung zu den überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) vom 1. Juni 2024 wird explizit aufgeführt, dass durch das Gesetz mehrere Grundrechte eingeschränkt werden können. Genannt werden das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, das Brief- und Postgeheimnis sowie die Freizügigkeit.
Diese Offenheit steht in scharfem Kontrast zur bisherigen Kommunikation seitens Bundesregierung und sogenannter Faktenchecker. Noch im Juni hatten Portale wie Correctiv in einem «Faktencheck» die Behauptung zurückgewiesen, die IGV würden Bürgerrechte einschränken, und auf deren vermeintlich unverbindlichen Charakter verwiesen.
Doch der Gesetzestext spricht eine andere Sprache. Zwar gibt es keine konkreten Ausführungen dazu, wie genau die Grundrechtseinschränkungen aussehen sollen – der Passus bleibt kommentarlos. Lediglich wird darauf verwiesen, dass Artikel 19 des Grundgesetzes verlangt, jede Grundrechtsbeschränkung ausdrücklich zu benennen.
Der Ökonom und Journalist Norbert Häring äußert in seinem Blog «Geld und mehr» den Verdacht, dass mit der Zustimmung zum völkerrechtlich verbindlichen IGV-Regelwerk die Bundesregierung sich freiwillig einer supranationalen Autorität – der Weltgesundheitsorganisation (WHO) – unterstellt. Diese darf im Krisenfall weitreichende Empfehlungen aussprechen, etwa zu Reiseverboten, Impfpflichten oder Ausgangssperren. Auch Maßnahmen gegen sogenannte Desinformation im Gesundheitskontext könnten darunterfallen – was laut Häring faktisch die Meinungsfreiheit betreffen würde, obwohl diese nicht ausdrücklich im Gesetz genannt ist.
Die Empfehlungen der WHO sind – so wird immer betont – formal nicht bindend. Doch wenn Deutschland sie umsetzt, könnte deren völkerrechtliche Grundlage die gerichtliche Überprüfung solcher Maßnahmen erschweren. Häring warnt daher vor einer Aushöhlung demokratischer Prozesse zugunsten externer Institutionen. Es sei ein schleichender Verlust an nationaler Souveränität – getarnt als internationale Gesundheitskooperation.
Interessant ist auch die politische Dimension: Der Gesetzentwurf muss noch den Bundesrat passieren. Während Union, SPD, Grüne und FDP geschlossen dafür sind, positioniert sich neben der AfD bislang nur das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) dagegen. In Brandenburg, wo das BSW mitregiert, hat sich die Fraktion inzwischen öffentlich gegen das Vorhaben ausgesprochen.
Für Norbert Häring ist klar: Die IGV-Reform könnte in Krisenzeiten gravierende Folgen für die individuelle Freiheit bedeuten – und bedarf einer breiteren gesellschaftlichen Debatte. Bisher jedoch ist das öffentliche Echo auffällig leise geblieben.