Letzte Woche äußerte die Techniker Krankenkasse (TK) die Absicht, den Registrierungsprozess für die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland zu «vereinfachen». Vorstandschef Baas wollte den Versicherten gerne ein Videoident-Verfahren zur Anmeldung anbieten, was die zuständige Gematik GmbH jedoch 2022 aus Sicherheitsgründen untersagt hatte (wir berichteten).
Damals hatte der Chaos Computer Club verschiedene Systeme für videobasierte Online-Identifizierung «mit Open-Source-Software und etwas roter Farbe» überwunden. Dadurch konnten sich die Sicherheitsforscher unter anderem Zugriff auf die elektronische Patientenakte einer Testperson verschaffen.
Gerade mal drei Tage nach der Pressemitteilung der TK hat die Gematik nun das Videoident-Verfahren wieder zugelassen, wie Netzpolitik.org meldet. Konkret handelt es sich um einen Anbieter, die Nect GmbH, deren Identifikationsverfahren namens «ePass» rückwirkend zum 1. August die «sicherheitstechnische Eignung» bestätigt wurde.
Gemäß den eigenen Kriterien der Gematik muss also inzwischen der betreffende Anbieter «konkrete Nachweise erbracht haben, dass [sein] Verfahren nicht mehr für die gezeigten Schwachstellen anfällig» ist. Laut Netzpolitik.org begründet die Gesellschaft ihre Entscheidung damit, dass bei dem ePass-Verfahren «zusätzlich zur Personenidentifikation Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis oder Reisepass) elektronisch ausgelesen» würden.
De facto werden durch diesen Schritt die Sicherheitsanforderungen reduziert, da nun keinerlei PIN mehr erforderlich ist. Bislang waren zur Aktivierung der ePA entweder die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises notwendig, jeweils inklusive einer PIN-Abfrage.
Genau diese Barriere zu beseitigen, könnte jedoch der Zweck sein. Die Entscheidung der Gematik habe offenkundig auch mit der geringen Zahl an Versicherten zu tun, welche die ePA aktiv nutzen, vermutet das Portal. Und das wiederum könnte an der «niedrigen Anzahl an Versicherten bzw. Bürger:innen [liegen], die ihre PIN zur eGK bzw. PIN zum Personalausweis aktiv nutzen», wie die Gematik geschrieben habe.
Dass das Bundesministerium für Gesundheit 51 Prozent der Gesellschafteranteile der Gematik GmbH hält und somit Entscheidungen der «Nationalen Agentur für Digitale Medizin» auch alleine herbeiführen kann, dürfte in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht ganz ohne Bedeutung sein.