Gleichzeitig Maskenpflicht und Vermummungsverbot — dies sei die Auflage des Stadtzürcher Sicherheitsdepartements für die im Oktober abgehaltene «COVID-19-Parade» auf dem Helvetiaplatz in Zürich gewesen. Das berichtet die Weltwoche in ihrer Onlineausgabe.
Die Organisatoren der Veranstaltung hatten jedoch gegen den Maskenzwang demonstrieren wollen, was konsequenterweise einen Verzicht auf die Maske vorausgesetzt hätte.
Weil der Helvetiaplatz ohnehin gross genug sei, hätten die Demonstranten dennoch einen ausreichenden Abstand zueinander einhalten können.
Das war auch der Grund für Mit-Organisatorin Therese Hintermann, Rechtsanwältin aus Olten, dem Sicherheitsdepartement eine entsprechende Änderung des Konzepts vorzuschlagen, wie es in der Weltwoche weiter heisst.
Allerdings habe sich die Stadtpolizei für einen Weg der Einschüchterung entschieden, während die Demonstranten, den Schweizer Psalm singend, die Bundesverfassung gen Himmel gestreckt hätten.
In Sechsergruppen aufgeteilt und martialisch vermummt, hätte sich die Polizei willkürlich Teilnehmer der Demo ausgesucht, und ihre Personalien aufgenommen.
Da eine Maskenverweigerung nicht strafbar ist, seien die Teilnehmer mit einem sogenannten «Rayon-Verbot» belegt worden. Neun Personen, darunter der Hauptorganisator, hätten sich dem Aufenthaltsverbot widersetzt und seien in Handschellen abgeführt worden.
Die Weltwoche schreibt, dass sämtliche Verhafteten den Polizisten ein ärztliches Zeugnis vorgezeigt, das sie von der Maskenpflicht befreit. Die Polizei habe die Festnahme damit begründet, dass es nicht möglich gewesen sei, die Echtheit der Arztzeugnisse vor Ort abzuklären.
Rechtsanwältin Hintermann sieht in dieser Vorgehensweise polizeiliche Willkür gegen Corona-Demonstranten sowie einen Verstoss gegen Grundrechte. Sie reichte bei der Polizei und beim Stadtrat eine Aufsichtsbeschwerde ein.