Am kommenden Montag, dem 7. Oktober 2024, steht Eduard Pröls, Mitarbeiter der Bürgerbewegung CitizenGO, vor Gericht. Vor mehr als einem Jahr war er von LGBT-Aktivisten angezeigt worden, nachdem er auf der deutschen Facebook-Seite von CitizenGO eine Karikatur zu LGBT-Themen veröffentlicht hatte. Diese Aktion führte im Februar 2024 zu einer Verurteilung durch das Amtsgericht Kulmbach, das Pröls der Volksverhetzung nach §139 StGB schuldig sprach und ihm eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro auferlegte (wir berichteten hier darüber).
Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen dieses Urteil ein, weshalb nun eine Verhandlung vor dem Landgericht Bayreuth ansteht, wie heute inoffiziell bekannt wurde. Das Berufungsurteil könnte verschiedene Ausgänge haben: von einem Freispruch über eine reduzierte Strafe bis hin zu einer Erhöhung der ursprünglichen Strafe ist alles denkbar. Die Staatsanwaltschaft hat bereits signalisiert, dass sie auf eine härtere Strafe hinarbeiten möchte.
CitizenGO betont, dass der juristische Angriff gegen Eduard Pröls stellvertretend für alle stehe, die sich gegen die LGBT-Lobby aussprechen. Die Organisation sieht den Prozess als Versuch, ihre Stimme zum Schweigen zu bringen und die gesellschaftliche Diskussion über LGBT-Themen zu unterdrücken. Die Verteidigungskosten sind erheblich und belaufen sich aktuell auf rund 10.000 Euro.
Dies ist nicht nur der erste Angriff auf CitizenGO in Deutschland mit juristischen Mitteln, sondern auch ein bedenklicher Trend, wie CitizenGO betont. Der Vorwurf der Volksverhetzung scheine zunehmend als politisches Werkzeug genutzt zu werden, um Kritiker und Journalisten einzuschüchtern, die die LGBT-Agenda infrage stellen.
Eduard Pröls und sein Anwalt würden alles daran setzen, einen Freispruch zu erwirken. Ein bestätigtes Urteil würde, so CitizenGO, die Meinungsfreiheit in Deutschland erheblich einschränken und Zensur in gesellschaftlichen Diskussionen Tür und Tor öffnen.
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