Ist die Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verfassungsrechtlich wasserdicht? Zweifel daran sät jetzt eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes (WD) des Bundestages. Im Auftrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hat der WD die Änderungen unter die Lupe genommen. Der Paragraph ermächtigt das deutsche Gesundheitsministerium, Anordnungen und Rechtsverordnungen zu erlassen, die möglicherweise in die Kompetenzverteilung von Bund und Ländern eingreifen. Diese Verteilung ist aber von § 80 des Grundgesetzes geschützt. Eine Reihe von Rechtswissenschaftlern teilen die Kritik.