Das Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) verfasst vom Bundesamtes für Justiz (BJ), könnte nicht nur die obligatorischen Impfpflicht einführen, es findet sich auch anderes Irritierendes.
Auf Seite 15, unter Buchstabe h steht:
«Der Bundesrat erhält in Buchstabe h die Möglichkeit, Ausnahmen von der Bewilligungspflicht durch Swissmedic gemäss Heilmittelgesetz vorzusehen. Davon betroffen sein können alle Bewilligungen, welche Swissmedic für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Heilmitteln ausstellt.»
Das heisst im Klartext: Swissmedic wird übergangen.
Damit wäre zum Beispiel der Einsatz eines neuartigen und genetisch veränderten Impfstoffs möglich.
Dies sei wichtig, um der schweizerischen Bevölkerung im Notfall «vielversprechende Therapieoptionen» so rasch wie möglich anbieten zu können, ist unter Buchstabe i zu lesen.